Guten Tag, eine Frage in die Runde ? Nach der neuen StVO müssen die LKW Fahrer ja in Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegen. Habt ihr eure Fahrer unterwiesen? Gibt es dafür evtl irgendwelche Vordrucke? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Also ich mache das eigentlich schon immer, und meine Fahrer wissen das! Da reden wir drüber wenn wir in der Runde zusammen sitzen, oder alle auf dem Hof sind!
Achtung: Schrittgeschwindigkeit (0-7 km/h) beim Rechtsabbiegen gilt nur innerorts, wenn sich ein Geh- und/oder Radweg rechts neben der Straße befindet, der nach der Kreuzung weiterverläuft. Gilt auch beim Losfahren nach rechts an einer Kreuzung in eine bevorrechtigte (Haupt)Straße. Wichtig: Beschränkung gilt lt. mündlicher Aussage TÜV und Polizei solange, bis der Zug wieder gestreckt ist.
Es gibt aber auch 2 Ausnahmefälle (mit dem hiesigen TÜV bei Fahrschulprüfungsfahrten so vereinbart). Rechtsabbiegen an einer Kreuzung, an der kein Geh- und/oder Radweg vorhanden ist bzw. ein Übergang durch Baumaßnahmen nicht möglich ist (z.B. Leitplankenschutz um die Ecke herum) Rechtsabbiegen an einer Kreuzung, bei der eine separate grüne Ampel für den Rechtsabbieger vorhanden ist und gleichzeitig kein Fußgänger/Radfahrer die Straße überqueren darf (rote Fußgängerampel).
Steht explizit so nicht im Gesetz - keine rechtliche Haftung meinerseits oder des Forums und der Verantwortlichen.
Unterweisung ist Unternehmerpflicht - im Schadensfall muss der Unternehmer die Unterweisung nachweisen können.
Zum Vordruck: selbst entwickeln...ist kein Hexenwerk.
Eketarina, nimmt die beigefügte Anlage und die Anmerkungen von Uto (hurgler0815), schreib oben drüber BELEHRUNG und lass deine Fahrer unterschreiben.
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #2Also ich mache das eigentlich schon immer, und meine Fahrer wissen das! Da reden wir drüber wenn wir in der Runde zusammen sitzen, oder alle auf dem Hof sind!
Wer schreibt der bleibt! Mach wirklich alles schriftlich Thomas, im Streitfall hast du nichts in der Hand oder du musst es erst mit viel Aufwand beweisen. Ich finde die Seite interessant --> BG Unterweisungsmedien <-- , da gibt es speziell viele Unterweisungen für Entsorgungsunternehmen.
Kipper-Spedition
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Vielen Dank für die Antworten, es war mir schon klar, dass es alles schriftlich und mit Unterschrift sein muss. Ich war mir nur nicht sicher ob man es so selbst Formulieren kann, oder ob es dafür irgendwelchen Formen oder Vordrucke gibt. Aber jetzt habe ich einen Anhaltspunkt und mache mich gleich an die Arbeit. Viele Grüße
Bei uns hier in Berlin musst du auch als PKW Fahrer aufpassen beim rechtsabbiegen das du den Schulterblick machst, oftmals stehen Polizisten auf dem Mittelstreifen an der Kreuzung und schauen ins Auto ob du den Kopf drehst!
Liebe Ekaterina, willkommen hier im Forum und Dank für Deine Frage. Es ist mir ein wenig unklar, was Du mit der "Neuen" StVO meinst. Lt. ADAC mit dem nachfolgendenm Link gilt wie folgt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkeh...d/stvo-novelle/ Damit ist die "Neue" die Alte.
Selbstverständlich schränkt es nicht die besondere Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers ein. Interesant ist es aber, daß nach der
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #8Liebe Ekaterina, willkommen hier im Forum und Dank für Deine Frage. Es ist mir ein wenig unklar, was Du mit der "Neuen" StVO meinst. Lt. ADAC mit dem nachfolgendenm Link gilt wie folgt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkeh...d/stvo-novelle/ Damit ist die "Neue" die Alte.
Selbstverständlich schränkt es nicht die besondere Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers ein. Interesant ist es aber, daß nach der
Christian, leider großer Irrtum. Die Vorschriften der neuen StVO sind in Kraft - nur die Bußgelder und Fahrverbote für Verstöße sind noch auf dem alten Stand. Soll demnächst korrigiert werden.
Da habe ich wohl die Veröffentlichtung verpaßt. Ich finde auf die Schnelle keine Quelle im BGB. Wann wurde denn die neue StVO in Kraft gesetzt?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Alles klar, ich habe einen Denkfehler gemacht und die Bebußung mit der Gültigkeit der Regeln der StVO gleichgesetzt. Die StVO ist in ihrer neuen Form gültig. Die offizielle Quelle dafür ist das Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav..._BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s0814.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1610876992794
Hm, leider bekomme ich es nicht hin, daß der Link funktioniert. Bei google Bundesgesetzblatt und StVO202 eingeben tut es auch.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten, wir haben einen Schriftstück zusammengestellt (eine Belehrung), mit dementsprechendem Infoblatt von der BG (sogar in mehreren Sprachen), haben es von den Fahrern Unterschreiben lassen und sind jetzt denke ich mal auf der sicheren Seite.