Wegen wiederholten Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmte die Polizei die Transportlizenzen
Ein Transportunternehmen aus dem Landkreis Vechta ist der Polizei innerhalb von 14 Monaten dreimal wegen Ordnungswidrigkeiten aufgefallen. Die Firma muss nun mit Bußgeldern im vierstelligen Euro-Bereich rechnen und darf den gewerblichen Güterverkehr nicht mehr durchführen. Beamte des Polizeikommissariats Geestland haben diese Woche einen voll beladenen Sattelzug aus dem Kreis Vechta auf der A 27 in Fahrtrichtung Bremen zur Verkehrskontrolle angehalten. Bereits bei einer ersten Sichtprüfungen konnten erhebliche Mängel im Bereich der Bremsen des Sattelaufliegers festgestellt werden. Ein hinzugezogener Prüfingenieur bestätigte den ersten Verdacht und fand darüber hinaus noch weitere, gravierende Mängel im Bereich der Bremsen und der Federung beim Sattelauflieger sowie einen stark verzogenen Fahrzeugrahmen an der Sattelzugmaschine, der schon Spuren von Reparaturversuchen aufwies. Der Schaden stammte mutmaßlich von einem Unfall. Die insgesamt festgestellten Mängel wogen derart schwer, dass in Absprache mit der Zulassungsstelle des Landkreises Vechta beide Fahrzeuge vor Ort stillgelegt und die Kennzeichen sichergestellt wurden. Die festgestellten Mängel hätten dem Fahrzeugführer, dem Halter oder Werkstattleiter bei jeder Abfahrtskontrolle auffallen müssen.
Die Polizei hat daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit zu erwartenden Bußgeldern im vierstelligen Euro-Bereich eingeleitet. Da dies bereits der dritte Vorfall dieser Art mit dieser Transportportfirma innerhalb von 14 Monaten war, wurde zusätzlich Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde des Landkreises Vechta gehalten. Diese ordnete die Beschlagnahme der Transportlizenzen für den gewerblichen Güterverkehr der Firma an. Gewerblicher Güterverkehr darf somit durch die Firma, egal mit welchem Fahrzeug, nicht mehr durchgeführt werden.
Hier hat es doch mal "WUMM" gemacht! Wenn die Polizei alle zur Verfügung stehenden Gesetze und Verordnungen anwendet, ist so etwas sogar in Deutschland möglich. Ist es ein Einzelfall oder ist doch ein Umdenken, wie bei der Kontrolle der Kabotage, zu erkennen?
Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der Andere könnte am Ende vielleicht doch Recht haben.
WUMM kann viel öfter angewendet werden Siehe anhängende VO.
Neu ist, dass wegen technischer Mängel die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Nach meiner Kenntnis bisher ein Einzelfall. Es liegt an den Kontrolleuren, die zuständige Behörde (LRA) zu informieren. Könnte einige andere finanzklamme TU auch künftig betreffen, wenn die Kontrollrichtlinien strikt eingehalten werden. Kann auch bei gebietsfremden TU sanktioniert werden.
Beschlagnahme heißt aber nicht Entzug. Da wird sicher ein RA dagegen vorgehen. Bis zu einer Entscheidung darf zumindest der genehmigungspflichtige Güterkraftverkehr mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen nicht durchgeführt werden. Interessant wird es für den Verkehrsleiter.
hurgler0815
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Ist ja auch am einfachsten,bei den Deutschen aufzuräumen. Wenn ich die Karren von den Osteuropäern sehe,welche in Duisburg die Container ziehen = Katastrophe!
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!