Dies sind keine Aktivisten - es sind Terroristen, die sich mit Ansage gegen den Staat auflehnen. Es gab schon einmal einen tödlichen Unfall in Hessen infolge einer solchen Brückenabseilaktion, als am Stauende ein Auffahrunfall geschah. Ein Aktivist versucht, seine Ziele mit friedlichen Mitteln durchzusetzen.
Für mich ist klar: sollte ich durch solche Leute einen materiellen Schaden erleiden (z.B. Verzögerung, Schadenersatzforderung etc.), dann werde ich solche Leute in persönliche Haftung gem. § 823 alternativ 812 BGB nehmen (auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt). Man kann den Tatbestand (Fortgesetzte) Nötigung nennen - zumindest danach sollte der Führerschein erst einmal weg sein.
Und mit solchen Leuten kann man nicht diskutieren....sie schaffen Fakten, gegen die man danach reagieren muss. Erlebt man leider immer mehr in unserer Gesellschaft.