wie manche sicher schon wissen, wird sich ab dem 21. August 2023 mit der Einführung der NEUEN smarten Fahrtenschreiber Generation 2 Version 2 in Neufahrzeugen (BUS Klassen M2 und M3 sowie LKW ab 2,5 to zHM) einiges bei den Vorschriften zur Bedienung und Kontrolle ändern. Einige Funktionen sind neu...und es gibt vielleicht auch manche Unklarheiten in Theorie und Praxis.
Insbesondere beim Ersatz von defekten analogen und digitalen Fahrtenschreibern in älteren Fahrzeugen. Die Nachrüstpflichten und -fristen beim Einsatz im int. Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr sowie bei Kabotageverkehren in den nächsten 3 Jahren mit diesen EG-Kontrollgeräten muss man auch kennen.
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