StVO 23 Abs. 1d Abschaltverbot des AEBS bei Geschwindigkeit ab 30 km/h tritt zum 11.10.2024 in Kraft. € 100 Bußgeld bei Mißachtung gem. Bkat VO laufende Nr. 109.
Bei Unfällen sind bei nachgewiesener Mißachtung strafrechtliche Maßnahmen bis zum Vorwurf des Totschlags (bei Unfällen mit Toten) zu erwarten. Zivilrechtlich werden Versicherungen den Schädiger vermutlich in Haftung gem. 823 BGB nehmen.
hurgler0815
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