Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 *) gesperrt war. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat
o Punkte und 75,-€ passt also
( s wäre aber auch günstiger gegangen ) aber das ist der LKW-Tatbestand
Zitat von Stahli im Beitrag #9Auszug aus dem Katalog
TBNR 141739
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 *) gesperrt war. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat
o Punkte und 75,-€ passt also
( s wäre aber auch günstiger gegangen ) aber das ist der LKW-Tatbestand
also gut.... am Wochenende kein Weib und Gesang.
Gehe ich mit meiner Holden ins Kino und esse an der Frittenbude oder bei Mc Doof etwas
Also gut ich jammer Immer wenn mir versucht wird Geld aus der Tasche zu ziehen. Die verbotene Strecke waren gerade einmal 200 m........ ( B 54), aber da sitzen wohl auch die Leute, die mir das Geld aus der Tasche ziehen.
Aber egal... Pech gehabt.
Obwohl die Tour genug geld gebracht hat = 2 Coils a 14,5 t. aus Maastricht = 2 x Fracht.
Ohweh, dann muss ich ja nur noch auf den Beschwerdeanruf wegen dem unfähigen Fahrer warten.
Wann bist du ungefähr beim Kunden?
Ich mache morgen Kirchturmtouren (2x hintereinander im Käsewürfel schlafen reicht) und fahre da 2x vorbei...vielleicht passt es ja auf einen Kaffee zusammen.
Dann beeilt euch beim Kaffee trinken. Wollte morgen auch mal kurz beim Peter vorbei schauen auf einen Kaffee. Anschließend Heimfahren eventuell mal über Bonn (Elmar), Breidenbach (Kay) und dann entweder Gera (Lotte) oder über den Harz (Klaus)