Bei einer hohen Anzahl von offenen Forderungen sinken Liquidität und finanzielles Leistungsvermögen, während die eigenen Verbindlichkeiten des Unternehmens weiter bedient werden müssen. Ihre wirtschaftliche Existenz ist bedroht. Um schnell, effektiv und seriös Ihre offenen Forderungen durchzusetzen, machen wir uns mit hohem persönlichen Engagement für Sie stark. Erfahrungsgemäß zeigt unser Anwaltsschreiben eine größere Wirkung als eines von nicht-anwaltlichen Anbietern und steigert somit die Erfolgsquote. Von der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassodienstleistung bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Forderungen bieten wir Ihnen alles unter einem Dach.
Das müssen Sie tun - eine Mahnung an säumigen Kunden - nach Fristablauf: 1. Entscheidung für anwaltliche Durchsetzung 2. Zusammenstellung der Unterlagen: Auftrag, Rechnung, Mahnung, Detailinformationen zum Schuldner 3. Unterlagen per Mail an: inkasso-(at)-@dresdner-fachanwaelte.de
Das tun wir für Sie - ein außergerichtliches Mahnschreiben an Schuldner - nach Rücksprache mit Ihnen: 1. sofortige Klageeinreichung, wenn keine Zahlung erfolgt bzw. Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides 2. sofortige Zwangsvollstreckung nach Titulierung Zeitschiene - außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Schuldner mit konkretem Zahlungsziel - kurzfristige Klageerhebung bzw. Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides - nach Vorlage des Urteils/Vollstreckungsbescheides sofortige Zwangsvollstreckung Kosten - im Erfolgsfall zahlt der Schuldner die Kosten unserer Vertretung - bei Insolvenz des Schuldners oder Uneinbringlichkeit der Forderung entstehen Ihnen für das Mahn- und Klageverfahren Gerichtskosten sowie Anwaltshonorar - Vorkasse nur für Gerichtsgebühren
Haben Sie Fragen? Wir erklären Ihnen die Vorteile des Forderungsmanagements aus einer Hand gern in einem persönlichen Gespräch.
So schnell, wie die deutsche Industrie aktuell in manchen Bereichen zerfällt und sich in die Insolvenz rettet und danach meist in Eigenverwaltung weitermacht - so schnell muss man als TU reagieren.
Das Wort Vorkasse darf nicht mehr tabu sein! Alternativ den Betrieb aufgeben. Das Risiko wird unkalkulierbar, dass man aufgeben muss.
Der Anwalt muss ergänzend dazu....mit dem Risiko, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Wir haben zwei Aufträge erhalten, da sind die Klienten nicht gerade …liquide. Es köööönte auf eine Insolvenz herauslaufen.
Die einzige Möglichkeit, im Inso-Fall nicht wegen Gläubigerbevorzugung* an den IV zurückzuzahlen, ist VORKASSE. Vorkasse gilt als Bargeschäft. Und bitte auch erst dann arbeiten/fahren, wenn das Geld dem Konto gutgeschrieben ist.
*Gläubigerbevorzugung heißt auch: Du machst Druck beim säumigen Kunden, dass dieser endlich deine Rechnung zahlt. Tut er. Dann kommt die Inso, und der IV schaut, wer sein Geld zu welchem Zeitpunkt erhalten hat. Hast du dein Geld bekommen, weil du nachhaltig laut warst, und ein anderer Gläubiger hatte die ältere Rechnung, zahlst du zurück.
Zitat von FLO im Beitrag #4Wir haben zwei Aufträge erhalten, da sind die Klienten nicht gerade …liquide. Es köööönte auf eine Insolvenz herauslaufen.
Die einzige Möglichkeit, im Inso-Fall nicht wegen Gläubigerbevorzugung* an den IV zurückzuzahlen, ist VORKASSE. Vorkasse gilt als Bargeschäft. Und bitte auch erst dann arbeiten/fahren, wenn das Geld dem Konto gutgeschrieben ist.
*Gläubigerbevorzugung heißt auch: Du machst Druck beim säumigen Kunden, dass dieser endlich deine Rechnung zahlt. Tut er. Dann kommt die Inso, und der IV schaut, wer sein Geld zu welchem Zeitpunkt erhalten hat. Hast du dein Geld bekommen, weil du nachhaltig laut warst, und ein anderer Gläubiger hatte die ältere Rechnung, zahlst du zurück.
Deshalb: Nur „Bares“ ist wahres..
Hab ich vor Jahren schon durch . 1200 nach Einigung 600 und 4 Jahre später zurück mit Zinsen
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #5 ...... Hab ich vor Jahren schon durch . 1200 nach Einigung 600 und 4 Jahre später zurück mit Zinsen
Ist aber leider nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme. Normalerweise kannst / musst du den ausstehenden Betrag erst einmal geistig abschreiben und finanziell ausbuchen. Umso schöner, wenn später doch noch etwas in die Kasse kommt.
Mittlerweile kann ich meine ersten Vollstreckungsbescheide nach 30 Jahren in die Tonne kloppen. Keine Chance gehabt, die Außenstände legal einzutreiben. Gottseidank überschaubare Summen, aber dennoch teures Lehrgeld.
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #5 ...... Hab ich vor Jahren schon durch . 1200 nach Einigung 600 und 4 Jahre später zurück mit Zinsen
Ist aber leider nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme. Normalerweise kannst / musst du den ausstehenden Betrag erst einmal geistig abschreiben und finanziell ausbuchen. Umso schöner, wenn später doch noch etwas in die Kasse kommt.
Mittlerweile kann ich meine ersten Vollstreckungsbescheide nach 30 Jahren in die Tonne kloppen. Keine Chance gehabt, die Außenstände legal einzutreiben. Gottseidank überschaubare Summen, aber dennoch teures Lehrgeld.
Uto , hast mich hoffentlich richtig verstanden . Ich hatte Transporte durchgeführt und keine Kohle bekommen . Also Inkassobüro und Einigung auf die Hälfte . Also ich schon mal 600 nasse gemacht. Und 4 Jahre später netter Brief vom Insolvenzverwalter des AG . Durch das Inkasso war ich von der Schieflage des Unternehmens informiert und habe dieses ausgenutzt . Also 600 + Zinsen zurück an den Saftladen und warte heute noch auf die Quote.
Klaus, sorry....hatte es genau andersrum verstanden. Wäre gar zu schön gewesen. Die Quote, wenn überhaupt, wird vielleicht für einen Espresso reichen, zumal du die ja auch noch als betriebliche Einnahme versteuern musst.
Wie @FLO und ich bereits geschrieben haben: Vorkasse ist die rechtlich einzige Möglichkeit in so einem Fall. Begriff und Betrag müssen in der AB drinstehen.
(Teilweise) Vorkasse z.B. in der Fahrschule und bei GQ und Weiterbildung sind übliche Praxis. Der Rest wird vor Ende der Leistungserbringung fällig. Keine Prüfung oder KBA-Anmeldung ohne vorherige Bezahlung bei Privat- und vielen kleinen Firmenkunden. Das funktioniert!
Wird auch bei Transporten zumindest für C-Kunden so werden. Wer sie nicht akzeptiert, bekommt keinen LKW. Vorkasse bei Timocom & Co: vermutlich unmöglich.
Eine Idee aus der Seefracht: Vorlageprovision auf Abgaben Zoll etc. Kann man durchaus für den LKW-Transport (z.B. Maut- oder Gesamtkosten) adaptieren.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #8Vorkasse bei Timocom & Co: vermutlich unmöglich
Wäre theoretisch schon möglich. Ladeauftrag + Echtzeit-Überweisung und dann gehts los.
Aber wenn das die Runde macht dann werden vermutlich etliche schwarze Schafe die Vorkasse einstecken und nie zum Beladen erscheinen. Die Vorkasse ist dann weg.