Anders als beim eCMR setzt uns der Gesetzgeber bei der E-Rechnung spätestens ab dem 01.01.2027 die "Pistole auf die Brust". Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. IHK = Alle Unternehmen werden in der Pflicht sein
Seit mehr als zwei Jahren gehen bei mir zu 98% die Rechnungen per E-Mail und PDF-Anhängen raus. Das geht dann nicht mehr, sondern nur mit der s.g. ZUGFeRD-Rechnung.
Hier ein Schreiben und Kostenangebot meines Dienstleisters:
Vor allem kleine TU, die ihre Rechnungen immer noch per Excel oder Word schreiben, kommen dann nicht mehr um eine (kostenpflichtige) Software drumherum. Unter einem Jahresumsatz von 800.000 € gilt die Übergangsfrist jedoch bis zum 31.12.2027. Viel Spass bei der Umsetzung...
Spätestens dann ist Schluß mit der zusätzlichen Rente.
Das betrifft alle Unternehmen und wird dafür sorgen, dass noch mehr kleine KMU mit oder ohne Kleinunternehmerregelung aufgeben werden oder alternativ die Schwarzarbeit zunehmen wird. Primärer Zweck ist m.E. die rechtssichere Verfolgung von evtl. Steuerhinterziehung im B2B-Bereich bzw. bei sogenannten Privatgeschäften (z.B. auf Verkaufsplattformen). Ergänzend dazu die Möglichkeit, dass das FA sowohl die Ausgangs- als auch die Eingangsrechnung vergleichen kann, ob nachträglich nichts geändert wurde. Aktuell gibt es dafür noch keine Software.
EDIT: Habe mich ein wenig mit der Thematik beschäftigt.
Öffentliche Auftraggeber Der Standard wurde entwickelt, um eine einheitliche Umsetzung der Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an eine elektronische Rechnungsstellung zu ermöglichen. Er wird zur Rechnungsübermittlung an öffentliche Auftraggeber des Bundes sowie an einen Großteil der Länder und Kommunen eingesetzt. Gültig seit Ende 2020.
Zitat Wenn ich E-Rechnungen empfangen muss, dann muss ich die auch öffnen und verwerten können.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1... setzt uns der Gesetzgeber bei der E-Rechnung spätestens ab dem 01.01.2027 die "Pistole auf die Brust". Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
Da passen Dinge nicht zusammen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Warum passt das nicht zusammen? Spätestens ab dem 01.01.2025 braucht jeder Unternehmer eine Emailadresse, damit kann er dann die E-Rechnung empfangen. Schreiben kann er ohne Programm keine, aber dafür hat man ja auch noch Zeit. Aber große Firmen werden das ab 2025 fordern. Für mit Software ausgestattete TU ist das kein Problem, aber Schreibmaschinenschreiber (die gibt es wirklich noch) machen dann einen Sprung aus der Steinzeit in die Neuzeit.
Zitat Wenn ich E-Rechnungen empfangen muss, dann muss ich die auch öffnen und verwerten können.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1... setzt uns der Gesetzgeber bei der E-Rechnung spätestens ab dem 01.01.2027 die "Pistole auf die Brust". Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
Da passen Dinge nicht zusammen.
Das sehe ich genauso.
Ohne Software kann ich die Rechnung im mail-Postfach zwar auf dem Rechner speichern, aber nicht öffnen.
Ich werde bei Eingangsrechnungen weiterhin auf die Versendung in üblicher Form bestehen. Bin mal gespannt, was dann geschieht.
Wir bekommen unsere Lohnabrechnung schon seit einem Jahr im ZUGFeRD-Format, ohne das wir es mitbekommen haben. Auch LOGIS verschickt die Wartungsrechnungen seit diesem Jahr (zu Testzwecken) so. Weitere Infos bekomme ich heute im Laufe des Tages.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Mal im Ernst, ich sehe kein grosses Problem. E Mail hat jeder, also Empfang kein Problem. Meine Software sollte das mit der E Rechnung hinbekommen, ansonsten muss man wohl was Neues kaufen. Ich denke bis 2025 gibt es für alle Softwarebuden Updates, sonst wäre deren Programm nix mehr Wert
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
@Wildflower mit email und PDF ist das nicht getan ! Dachte ich auch immer . Das Format muss verschlüsselt gesendet werden . ZugFerd oder so ist eins davon .
In A und I gibt es das schon länger und es geht automatisch eine Version zum Finanzamt . So soll es mal werden .