Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erläutert: „Eine Unterbrechung der Inspektion zum Zwecke der Beseitigung von festgestellten Mängeln ist unzulässig. Die Ausführung von Tätigkeiten am Fahrzeug, wie zum Beispiel Reparatur, Instandsetzung und Wartung, nach Beginn der Inspektion führt zur Wiederholungspflicht der Inspektion. Die ‚Mängelschleife‘ ist also bereits heute unzulässig.“Es gibt schon zu wenige Prüfer, die dann noch mehr Arbeit haben werden. Aber wir sollen ja eh alle Fahrrad fahren...
Gruß vom Arndt
Sprich ich habe einen Mangel am Fahrzeug, behebe diesen, und kann dann nochmals die komplette Prüfung bezahlen ???
Wenn jetzt ein Mangel besteht, wird dieser (im Beisein des Prüfers) abgestellt und gut ist es. Das soll nicht mehr gehen, sondern es gibt eine Nachprüfung zu einem anderen Termin und sicherlich anderen Preisen.
Einfach auf die neue StVZO warten.....der Prüfer hat ja einen kleinen Spielraum und wird den sicher auch behalten.
GrüßeUto
Oder einfach ausländische Kennzeichen dran. TÜV in NL oder Schweden nur alle 15 Monate, keine SP... Wesentlich kleinere Vorgaben
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....