Hi, für Eilige: der eigentliche Grund für die Meldung ist unten bei Punkt 3 geannnt
zur Einhaltung der zGG-Grenzen eines Womos incl der verschiedensten Überlegungen und Haltungen dazu ist ja hier schon viel gesagt worden. Dazu möchte ich eigentlich nicht beitragen, nur eine Info weiter geben.
Ich bin selbst diesen Herbst auf einem nur kleinen Stück gefahrenem F-Autobahn von Polizei südlich Bordeaux direkt hinter Mautstation gezielt rausgewunken und gewogen worden, erst Vorderachse, dann Hinterachse usw.
Ergebnis: Keine Einzelachse überlastet, wohl aber bei einem auf 3,5t abgelasteten 4t-Chassis 400 kg Überladung bezgl zGG. Konsequenz: Busse über 90 €, (ansonsten kein Ausladen verlangt, keine Probleme für eine unveränderte Weiterfahrt-sie wollten bloß das Geld).
Danach zum Thema besonders sensibilisiert, habe ich mich unterwegs mal verstärkt umgehört und u.a. folgende 3 Dinge festgestellt.
1. Schon ab 10 kg Überladung "soll" man in F mit diesen besagten 90 € dabei sein 2. Es "soll" neuerdings in F deutlich erhöht zu früher Mobile/Caravan gewogen werden landesweit 3. Folgender Fall "soll" sich zugetragen haben: 10 Woni-Clubcamperfreunde fahren mit ihren 10 Wonis quer druch F nach Lourdes. Sie werden alle unterwegs hintereinander raus gewunken und gewogen.
Alle 10 hatten 3500 kg zGG und waren überladen - (über 3500 kg) - mal merh, mal weniger
Alle haben diese besagten 90 € bezahlt fürs Überladen
Aber jetzt kommts. Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen. Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht. Grüsse
Das kommt von Geiz ist Geil!
Womo ablasten und zu blöd den C zu machen!
Hat man die alte Pappe noch, können sie nicht machen und hat man die neue Scheckkarte dann wird es im Ausland teuer!
Glaube bei uns haben sie noch Narrenfreiheit die Womos!
Wenn jemand Tot ist, dann merkt er es nicht- das ist sehr schlimm für seine Mitmenschen.
Da kann aber einiges nicht stimmen. Erstmal zur alten Pappe, das ist ja Klasse 3 falls nicht sogar 2. Die gilt nach wie vor bis 7,5 t zGG (auch wenn man 50+ ist) und wenn man sie zur Karte umschreiben läßt kriegt man C1E, darf also auch bis 7,5 t fahren, Anhänger lassen wir der Einfachheit halber mal außen vor. Aber selbst wenn die Leute nur Klasse B haben dürfen sie fahrerlaubnisrechtlich ein beliebig überladenes Womo mit 3,5 t zGG fahren und nur für die Überladung bestraft werden, und zwar in jedem Land. Wenn der französische Staat das wirklich als Fahren ohne Fahrerlaubnis ansieht (was ich nicht so recht glaube) würde das ganze vor dem EuGH ziemlich schnell kippen.
Wenn du mir jetzt nicht glaubst soll Torsten mal ran.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Ist noch anzumerken daß Leuten mit nur B die kein C1 oder C machen wollen wohl nicht unbedingt zu blöd dafür sind, C-Klassen machen kostet heute eine Riesenstange Geld und nur fürs Womo, da würde ich mich auch auf 3,5 t beschränken. Dazu kommt ja auch noch daß man über 3,5 t an die Lkw-Limits gebunden ist und in den meisten Ländern auch die Lkw-Maut statt der billigeren Pkw-Maut oder Vignette bezahlen muß und für jedes Land noch eine extra Box braucht.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Hast natürlich nach deutschem Recht absolut Recht. Aber die Franzosen, da kenne ich mich nicht so aus.
@ Thommy auch nach deutschem Recht gibt es die Unterschiede zwischen Tateinheit und Tatmehrheit, zwar im Owi-Verfahren aber es gibt sie.
Nach deutschem Recht steht die Owi aber hinter der möglichen Straftat zurück, wird aber auch angegeben, damit der Staatsanwalt bei ner möglichen Einstellung des Verfahrens, dieses an die BG-Stelle abgeben kann.
Zitat von Grani im Beitrag #6Also merken, wer noch eine alte Pappe hat kann über 3,5 to im EU Ausland noch fahren, wer die Scheckkarte hat, nicht mehr!
Das kannst du auch nicht so einfach sagen. Es kommt drauf an was auf der Scheckkarte steht. Bei einem der Klasse 3 hatte und ihn in Scheckkarte hat umschreiben lassen steht da nicht nur B (die "neue" Pkw-Klasse) sondern auch C1E, und zwar unbefristet. Nur CE aus Klasse 2 wird bis 50 befristet.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
der einzige von dem ich mich freiwillig rausziehen lasse wärst du auf einen Kaffee. Mit meiner Karte und LKW/Ladung hättet ihr sowieso keinen Spaß, aber in deinem Revier bin ich eigentlich nie unterwegs.
Zitat von Grani im Beitrag #6Also merken, wer noch eine alte Pappe hat kann über 3,5 to im EU Ausland noch fahren, wer die Scheckkarte hat, nicht mehr!
Das kannst du auch nicht so einfach sagen. Es kommt drauf an was auf der Scheckkarte steht. Bei einem der Klasse 3 hatte und ihn in Scheckkarte hat umschreiben lassen steht da nicht nur B (die "neue" Pkw-Klasse) sondern auch C1E, und zwar unbefristet. Nur CE aus Klasse 2 wird bis 50 befristet.
Und wie viele, ach brauche ich nicht!
Ich habe so gar den T/S mit drin stehen!
Der sagte von der FS, schreiben wir mal mit rein!
C/CE läuft aus und ich verlängere ihn nicht kann ich immer noch die Kisten fahren!
Manch Autobahn Polizist fragt, was ist denn das?
Wenn jemand Tot ist, dann merkt er es nicht- das ist sehr schlimm für seine Mitmenschen.
Wenn Papierführerschein in Karte umgetauscht wird kriegst du C1E vollautomatisch ohne daß jemand fragt. Bis 50 befristet konnte man aus Klasse 3 auf Anfrage noch CE79 kriegen (soll jetzt auch automatisch gehen wenn man noch keine 50 ist), das ist aber heute praktisch sinnlos weil es wegen ungünstiger Maut (wie für 40-Tonner) keine Züge von 18.5 t mehr dafür gibt. Die Klasse T gibt's auch automatisch wenn man Klasse 2 hatte, nur bei Klasse 3 muß man dafür einen Nachweis daß man Bauer oder "Knecht" bei einem Bauern ist (paar Stunden im Monat reicht) einreichen.
Das wußte ich größtenteils alles schon länger als ich im VP bin, als der Kartenführerschein eingeführt wurde hingen beim damaligen Arbeitgeber Infos aus weil viele Fahrer ja schon damals fast direkt Gesundheitsuntersuchungen machen mußten. Ich war übrigens ziemlich sauer daß der Staat sich erdreistet so drastisch in Besitzstände einzugreifen und bin es heute noch! Würde mal gerne die Politiker die ja größtenteils Juristen und Lehrer sind hören wenn die ihre Staatsexamen alle paar Jahre neu machen müßten....
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
. . . sollten nicht auch hier in diesem Forum irgendwelche "Zitate" deutlich gekennzeichnet werden?
Siehe bitte den "Eingangsthread".
Passiert ja nix, nur dann wuesste man als “Mitleser” wenigstens, wer der Forenmitglieder hier “selbst” etwas geschrieben hat und was nur “copy-and-paste” ist.
Die Story mit “Frankreich” und “ueberladene Wohnmobile” ist uralt.