am vergangenen Mittwoch hat das Bundesverkehrsministerium im Bundestagsausschuss für Ver-kehr und digitale Infrastruktur zur Lkw-Maut berichtet. Nachstehend geben wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte zur Kenntnis.
Das Ministerium hat dem Bundestagsausschuss einen nicht-öffentlichen Bericht „Zukunft der Mauterhebung für Nutzfahrzeuge“ vorgelegt. Er enthält Informationen zur bereits bekannten Planung zur Ausweitung der Lkw-Maut. Diese soll dem Ausgleich von Einnahmeausfällen dienen, die sich aus der Umsetzung des Wegekostengutachtens ergeben (vgl. Verkehrsnachrichten aus Berlin und Brandenburg Nr. 1/2014) Außerdem geht er auf die Umsetzung des EETS-Rechtsrahmens und der Schiedsgerichtsverfahren kurz ein.
Hinzuweisen ist auf folgende Aussagen:
•Höherer Mautsatz auf Bundesstraßen: Die gegenwärtig auf Bundesstraßen geltenden Mautsätze sollen so schnell wie technisch möglich an die auf diesen Straßen tatsächlich verursachten Wegekosten angepasst werden. Dies bedeutet, dass der im Wegekostengutachten beschriebene maximale Rahmen ausgeschöpft werden soll, wonach die Mautsätze auf Bundesstraßen mehr als doppelt so hoch wie auf Autobahnen sein sollen.
•Die Anlastung externer Kosten als Zuschlag auf die Maut wird bestätigt. Ob dies neben der Luftqualität auch den Lärm umfasst, was bisher vom Ministerium angekündigt war, wird nicht explizit zum Ausdruck gebracht
•Der Zeitbedarf zur Aufrüstung des Mauterhebungssystems bis zur Betriebsbereitschaft für eine Erhebung der Lkw-Maut auf 30.000 km außerörtlicher Bundesstraßen wird mit voraussichtlich 3,5 Jahren angegeben, so dass in dieser Legislaturperiode keine Einnahmen zu erzielen seien. Die SPD wird sich mit ihrer Forderung nach einer schnelleren Umsetzung auch in Anbetracht der bereits vergangenen Zeit nicht durchsetzen.
•Die Anpassung der Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens soll möglichst bis Anfang 2015 abgeschlossen werden. In 2014 dadurch zu viel eingenommene Lkw-Maut soll sich mindernd auf die Mautsätze für 2015 bis 2017 auswirken. Für 2013 soll dies nicht gelten. Die Ansätze im Bundeshaushalt 2014 zu den Einnahmen aus Lkw-Maut bleiben daher unverändert.
•Der Emissionsklasse EURO VI soll eine eigene Mautkategorie zugewiesen werden.
•Im Bericht wird der bekannte Sachstand zur Laufzeit des Maut-Betreibervertrages dargestellt und als Frist gemäß Betreibervertrag für das Recht des Bundes zur Übernahme der Toll Collect GmbH der 28.2.2015 bestätigt. Eine Präferenz, wie das BMVI vorzugehen gedenkt, wird weiterhin nicht erkennbar.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Folgen aus dem aktuellen Wegekostengutachten für die Lkw-Maut“ vom 28.4.2014 lassen sich noch einige ergänzende Informationen ableiten:
•Die Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut sollen zusätzlich für die Finanzierung der Straßeninfrastruktur zur Verfügung stehen.
•Zur Entwicklung der Betreiberkosten im Zuge der Mautausweitung liegen dem Verkehrsministerium noch keine Informationen vor. •Bei der Diskussion um die Bus-Maut bekennt sich das BMVI zum Konsens aller Fraktionen aus der letzten Legislaturperiode, keine Maut von Bussen zu erheben. Dieser wurde damals im Zuge der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs getroffen.