Hatte mal mitbekommen wie ein Fahrer in Wasserbillig (Luxembourg) eine Vignette für den nächsten Tag kaufen wollte, da er gerade 24h Pause machte.
Sagte die Verkäuferin, dass die Polizei öfter mal auf dem Parkplatz Vignetten kontrolliert, und wer keine hat muss Strafe bezahlen, auch während der Pause.
Da hatte der sich ab sofort eine gekauft.
Ich hätte auch gedacht man braucht nur eine wenn man auf der Autobahn fährt.
Mir hat mal einer gesagt in Belgien müsste man die Vignette auch auf der Landstraße haben. Hab keine Ahnung ob das stimmt.
Ich weiß nicht, wie es heute in Belgien ist. Früher, wenn der Zoll dich auf der Landstraße kontrolliert hat, haben die immer gefragt, über welche Straßen du gefahren bist, weil man die Vignette nicht auf allen Landstraßen brauchte. Aber heutzutage ist es auf jeden Fall besser eine Vignette vor der Einfahrt nach B, oder direkt nach der Grenze zu kaufen. Das erspart unnötige Diskussionen, die man sich sparen kann, weil man eh kein Recht bekommt.
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Die (also die “AGES”) haben auch eine Hotline in Deutschland, von montags bis freitags zu den ueblichen Buerostunden zu erreichen unter Telephon-Nummer 01805 - 014653.
Ich wuerde sagen dass es einzig und alleine nur darauf ankommt, WO Du am Wochenende stehst.
Auf einem Autohof oder Parkplatz abseits der Autobahn (also abseits einer gebuehrenpflichtigen Strasse in diesen Laendern)?
Dann wuerde ich ueber’s Wochenende nichts zahlen und mich erst wieder einbuchen wenn es weiter geht und bevor ich auf eine dieser gebuehrenpflichtigen Strassen auffahre.
Stehst Du aber am Wochenende auf einem Autobahnparkplatz oder einer Autobahntankstelle, wirst Du wohl zahlen muessen.
Denn es heisst ja =
“Wenn der Lenker eines Eurovignetten-pflichtigen Fahrzeugs bei einer Polizeikontrolle auf einer gebührenpflichtigen Straße keinen gültigen Gebührennachweis vorzeigen, ist die Polizei berechtigt, die Kennzeichen abzumontieren und den Lenker an der Weiterfahrt zu hindern. Zusätzlich können der Lenker und auch der Fahrzeughalter zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe . . . “.
Und die argumentieren wohl so, dass ein Autobahnparkplatz oder eine Autobahntankstelle “ein Teil einer gebuehrenpflichtigen Strasse ist” (???).
Also egal, ob Du da faehrst oder nur stehst, muss wohl bezahlt werden - auch am Wochenende (???).
Aber, wie gesagt, ich weiss es nicht wirklich sondern vermute nur dass es so ist.
Ruf’ da ‘mal an und klaere uns hinterher auf, wuerde mich interessieren wie es denn nun wirklich ist!