Parkverbot durch Verkehrszeichen Z 296 StVO: einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Die Liste der Parkverbote ist in § 12 StVO nicht erschöpfend behandelt. Auch bei einzelnen Verkehrszeichen werden Parkverbote ausgesprochen:
In verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325.1: Zeichen 325.1.svg und 325.2: Zeichen 325.2.svg StVO) ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Parken auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie bei Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung ) und Zeichen 296 StVO (einseitige Fahrstreifenbegrenzung) ein Fahrstreifen von mindestens drei Meter verbleibt. Verkehrsverbote (z. B. mit Z 250 StVO, Verbot für Fahrzeuge aller Art, Zeichen 250.svg) oder Z 242.1 StVO (Beginn eines Fußgängerbereiches, umgangssprachlich „Fußgängerzone“, Zeichen 242.svg) verbieten sowohl das Befahren als auch das Halten und Parken für die jeweils gesperrten Fahrzeuge. Das Parken auf durch Leitlinien markierten Fahrradschutzstreifen ist verboten.[
Nun zu meiner Frage: wenn ich das richtig interpretiere, kann ich also in einem Industrie und Gewerbegebiet meine 9 Stunden Pause auf der Fahrbahn machen, wenn es keine gestrichelte Mittellinie gibt oder liege ich da falsch. Voraussetzung natürlich, es bleiben die 3 Meter Platz.
Ist für mich deshalb so wichtig, da wir jeden Tag einen Kunden bedienen, wo wir auf die Einfahrt warten müssen und nur auf der linken Seite Parkbuchten sind. Also stellen sich meine Fahrer entgegen der Fahrtrichtung in die Parkbucht und bekommen regelmäßig Knöllchen. Alternativ müsste man 2 mal durch das komplette Gewerbegebiet und den Zug 2 mal komplett wenden, nur um richtig herum zu stehen. Also war mein Gedanke, das man sich gegenüber der stets freien Parkbucht auf die Fahrbahn stellt.
gruß lotte
Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
Eine Parkbucht ist keine Fahrbahn, per Definition. Es bezieht sich, meinem Verständnis nach, auf die Strasse und da muss halt 3m Platz bleiben, egal ob da eine freie Parkbucht ist auf die der Gegenverkehr ausweichen könnte. Kann ja auch sein das just in dem Moment sich einer in die Bucht stellt, was machst Du dann? Ansonsten ausprobieren welches Knöllchen teurer wird.
Das in Deiner Situation ständig ein Knöllchen verteilt wird, klingt für mich nach Willkür. Wir stehen in Bremen Hemelingen regelmässig ( 9 - 11 Stunden) gegen die Fahrtrichtung auf dem Parkstreifen, da gab es noch nie ein Knöllchen.
(Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland! Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz! Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
Dann könntest Du es theoretisch so machen, ich kann Dir aber genau sagen was dann kommen wird. Solange eine freie Parkbucht vorhanden ist, has Du Diese auch zu nutzen denn Du sollst durch dein Parken ja nicht den fliessenden Verkehr behindern.
(Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland! Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz! Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
Da ich kein Knöllchenkleber bin kann ich da nicht gerade groß helfen. Von der Sache her würde ich Dir aber recht geben.
Empfehlung: Stell mal die Frage unter www.verkehrsportal.de, da gibt es so einige, die sich da auskennen und wenn da noch ein Googelmaps-Link zur Örtlichkeit bei ist, hilft es
Zitat von W4chund im Beitrag #4Dann könntest Du es theoretisch so machen, ich kann Dir aber genau sagen was dann kommen wird. Solange eine freie Parkbucht vorhanden ist, has Du Diese auch zu nutzen denn Du sollst durch dein Parken ja nicht den fliessenden Verkehr behindern.
Die Frage ist doch, ob ich die nutzen muß wenn ich doch auch anders darf. Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dürfte es auch nicht bestraft werden, selbst wenn tausende Parkbuchten frei wären oder ???
Thorsten : ich bin da nicht angemeldet, kopier doch einfach mal meinen Ursprungsbeitrag, setz das da rein und gib uns hier den link. Nun sei doch nicht immer so faul und lass Dich so betteln Oder noch besser, kopier den link von hier nach dort.
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Wenn ich das richtig verstehe, dann stehen Deine Fahrer in einer Parkbucht, in der LKW parken dürfen? Und das entgegen der Verkehrsrichtung? Dann gibt es das Knöllchen für das Parken entgegen der Verkehrsrichtung?
Für das PArken auf der Fahrbahn gilt, soweit ich weiss, wenn nicht grundsätzlich verboten/eingeschränkt (s.CZ, wo Du mit mehr als 3,5t im Stadgebiet über Nacht nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darfst, wenn entsprechend ausgeschildert) 1) Augen auf 2) es müssen mindestens 3m Platz zum passieren des parkenden Fahrzeuges bleiben. Eine gestrichelte Mittellinie ist kein PRoblem, da man diese überfahren darf. Eine durchgezogenen Linie/Sperrfläche muß 3m von dem Fahrzeug entfernt sein. Da man diese ja nicht überfahren darf..... 3) Wenn jetzt noch darauf geachtet wird, keine Ausfahrten zuzuparken und den Kurvenradius im ruhenden Verkehr einzuhalten, dann gibt es eine oft überraschend eine Parkgelegenheit, die der Verkehrsplaner übersehen hat..... Man steht dann öfters allen im Weg, darf es aber.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
beim neuen Adresse suchen und aus der Browserleiste kopieren beim alten Adresse suchen, reinzoomen und wenn das Ergebnis stimmt dann auf das Symbil mit der Kette klicken und das was dann erscheint, kopieren
Also meiner, unmassgeblichen, Meinung nach, stellt das Parken auf der Fahrbahn kein Problem dar. Vorausgesetzt, die von Krischan angegebenen Kriterien werden eingehalten. Parken gegen die Fahrtrichtung geht gar nicht!!! Auch nicht in einer Parkbucht!!! Das kannste noch bei den Käsköppen, Kinderschuhen oder bei den Froschfressern machen, da sagt niemand was. Lass die Jungs auf der Straße parken. Wenn der Lkw jemanden stört, dann iss dat halt so...
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Torsten hat ja drüben einen sehr schönen link eingestellt, weit und breit Wiese, immer freie Parkbuchten, nur 2 Firmen über diese Zufahrt zu erreichen (damit also minimaler Verkehr) und jedes Mal bekommen wir ein Knöllchen, zum Kotzen sowas
mal auf der Stelle drehen, schmeiß ich wegen den Spinnern irgendwann meine Reifen weg
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