Das Parken auf Gehwegen ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen gestattet ist. Diese Gestattung gilt zudem nur für Fahrzeuge bis 2,8 t.
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Parken auf dem Gehweg ist nur gestattet, wenn es mit Beschilderung freigegeben ist. Es ist nur für die Fahrzeugkategorie freigegeben, welche auf dem Schild ersichtlich ist.
Ansonsten ist es für LKW generell nicht gestattet.
Viele Versorgungsleitungen liegen unter Gehwegen und nur das örtliche Bauamt dürfte wissen, für welche Tragbarkeit der Gehweg ausgelegt ist.
Sollte Schaden entstehen, wird man sehr gerne in die Haftung genommen.
( Gutes Beispiel ist der Dresdner Theraterplatz. Dieser wird sehr gerne für kleinere und größere Veranstaltungen genutzt. Da erfolgt das Befahren der Pflasterflächen mit 40tern, Autokränen es erfolgt Bühnenaufbau usw. Die Sondernutzungserlaubnis wird nur erteilt, wenn der Veranstalter für alle Schäden haftet und zusätzlich noch eine Nachhaftungsfrist für Schäden zugesagt wird )
Habe gerade mit der Polisei gesprochen. wohne im Gewerbegebiet, es ist durchaus möglich, daß parken für LKW s dort auf dem Bürgersteig doch erlaubt ist ????
Ich glaube so langsam bekomme ich einen an die Klatsche