Mit “entgegen der Fahrtrichtung” parken ist ja klar, je nachdem wie der Hilfspolizist ‘drauf ist zahlst Du (oder vielleicht auch nicht).
Das Problem bei Dir ist wohl die “Parkbucht” auf der gegenueber liegenden Strassenseite wenn Du “in Fahrtrichtung” ganz normal auf der rechten Seite der Fahrbahn parkst.
Aber es zaehlt nicht ob zufaellig in dieser “Parkbucht” gegenueber gerade keiner parkt und diese Flaeche frei ist.
Denn die “Parkbucht” ist ein NICHT fuer den fliessenden Verkehr bestimmt Teil der Strasse und gehoert somit NICHT zur “Fahrbahn”.
Als Fahrbahnbegrenzung stellt die AEUSSERE Linie der “Parkbucht” die Abgrenzung gegenueber der dem fliessenden Verkehr dienenden Fahrbahn dar.
Wenn Du aber jetzt Dein Fahrzeug gegenueber dieser “Parkbucht” abstellst/parkst, bleiben Dir dann noch die verlangten 3,00 Meter zwischen der Aussenkante Deines Fahrzeuges und der Aussenkante der gegenueber liegenden “Parkbucht” (???).
Wenn “ja”, dann darfst Du dort parken (falls nicht anderweitig verboten).
Da wir dort teilweise unsere komplette Ruhepause einlegen, bekommen wir sogar Rabatt auf die Knöllchen, wie ich soeben feststellen mußte Eigentlich greift die TBNR 112044 für satte 25 Euro und nicht wie bei mir die TBNR 112042 für 15 Euro
So wie ich heute Zeit habe, werde ich dann mal nach St Gangloff fahren und die Fahrbahnbreite ausmessen. Dem Ordnungsamt habe ich bereits schon telefonisch angekündigt, das die Fahrzeuge nunmehr direkt auf der Fahrbahn geparkt werden, unabhängig davon, wieviele Parklücken gerade frei sind. Ich weis ja nicht, ob hier jmd. das Gewerbegebiet St Gangloff kennt , aber das ist pure Geldschneiderei, da fast nur Wiesen und eine Hand voll Firmen.
Gast
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Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
Thommy, ueber "Geldschneiderei" brauchen wir uns nicht auszutauschen.
Das wissen nicht nur wir Beide sondern auch der ganze Rest Bescheid!
Aber hier ist "Deutschland", hier herrscht "Recht und Gesetzt".
Und ist die verbleibende Fahrbahnbreite nur 2,99 Meter, koennte man normalerweise 'drueber reden.
Aber nicht mit dem "deutschen Michel"!
Hatte hier zu Hause schon Auseinandersetzungen mit unserem "Dorfs"-Hilfspolizist (also nicht 'mal mit der "normalen" Polizei), da habe ich gesagt: "Das ueberlebt nur einer von uns. Entweder Du oder ich!"
Geholfen hat's mir nie!
Erst kommt der Mahnbescheid, dann die Vollstreckung. Wegen EUR 15,00.
Nur weil der Typ festgestellt hat, dass ich mit einem Vorderreifen "auf" der weissen Markierung stehe und nicht "neben" der Markierung. Egal was war, letztendlich (meistens) die Arschkarte gezogen.
Da hilft eigentlich nur 'ne grosse Bombe auf das Regierungsviertel in Berlin (und noch eine fuer Bruessel), oder auswandern aus dieser schoenen Republik.