Zitat von rumbalotte im Beitrag #14nun bock nicht gleich wieder rum nur weil Du mein Problem nicht erkannt hast
es gab mal eine Zeit, das wurde ein Teil der Telefonflat bei einer Kontrolle auf den Fahrer umgeschlagen, weil der damit einen geldwerten Vorteil hatte
meine Frage kommt doch nicht von ungefähr
Habe doch geschrieben wenn die Bon dran sind, wo wollen sie da was ab ziehen?
Telefon benutzen war im AV ausgeschlossen.
Kontrolle kostenlos, wurde ein Gespräch gefunden 30 DM oder 30 € plus MWST und Rechnung nach Hause.
Umsonst ist derb Tod und wenn einer Samstags morgens heim kam nach dem es keine Tourenspesen mehr gab, haben sie einen vollen Tag Spesen bekommen.
Wenn ich mit einer anderen Spedition zusammen Platz und Werkstatt habe, muss ich anährend den gleichen Lohn zahlen.
Dem anderen seine, 7 Wochen fahren und dann eine bezahlte Woche frei plus 30 Tage Urlaub und plus 1000 Weihnachtsgeld plus die Rückvergütung von der Versicherung ca. 3000 minus Schäden minus nicht gewechselter Birne am WE!
Der eine geht im September in Rente, 12 Std Schicht; täglich zu Hause und 2400 und die Rente die er bekommt wird so schnell keiner im Osten netto haben.
Und so was geht mit den Schweine Preise heute nicht mehr.
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
Richtig, wenn der Verzehrbon noch dran ist, kann ich die 15 € als Ausgabe (Parkgebühren) geltend machen. Wenn der Bon ab ist, müsste man m.E. den Betrag von der Verpflegungspauschale (Spesen) abziehen, denn volle Spesen und Rasthof-Verzehrbon steuerfrei dem Fahrer zukommen zu lassen wird steuerrechtlich nicht gehen (Geldwerter Vorteil...).
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um etwas Besseres zu bezahlen.“