wenn ich so seh wie mancher versucht rückwärts zu fahren, ist es wohl besser zu warten bis es vorwärts geht... da reichen zwei vom waberers-demolition-team und da geht dan eine woche nix mehr.
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, auch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft[2]), Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen.
Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.
Liegt höhere Gewalt vor, so scheidet eine Haftung im Schadensfall in der Regel aus, weil keiner der Vertragsparteien ein Verschulden anzulasten ist. Das gilt auch gemäß § 7 Abs. 2 StVG, wenn ein Verkehrsunfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Mit der höheren Gewalt sollen nur solche Risiken ausgeschlossen werden, welche mit dem Kfz- oder Anhängerbetrieb nichts zu tun haben und daher bei rechtlicher Bewertung nicht diesem zuzurechnen sind, sondern ausschließlich einem Drittereignis.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Höhere Gewalt will sagen was ? Wenn son Knaller auf ein Stauende haut ist das doch keine höhere Gewalt sondern Dämlich oder ungeschickt oder weiß der Teufel . Wenn ich durch Waldgebiet fahre und komme in einen Waldbrand und die Karre fackelt ab ist das dämlich ( keine Nachrichten gehört ) oder Pech gehabt ( höhere Gewald ) ? Ich habe in den Mist mit brennenden LKW mitmachen dürfen , als die doofen Franzosen die Spanischen Fischer beschoßen haben , die hatten in Französischen Gewässer gefischt , die Blödmänner haben auch noch getroffen , war so 85 rum . Dann haben die Spanier als dankeschön Französische Laster angesteckt , haben dann gemerkt völlig egal was für ein Nummerschild die Dinger Brennen alle und bumms Grenze zu . Bürgerkriegsänliche Zustände zahlt keine Versicherung . Ich natürlich Mitten drin , 10.000 Mann auf dem Sportplatz , wer kriegt den Ball vor den Kopp ? Ich hab ein Paar Tage in Irun gestanden dann hat die Spanische Regierung gesagt sie übernehmen die Schäden . Dann wurden Kolonnen zusammen gestellt mit Polizei begleitung , Polizeiwagen vorne 3-4 LKW wieder Polizei so 10- 20 LKW und um die ganze Kolone waren noch Motorradbullen am kreisen . War alles herlich aus dem Zoll raus bis zur Autobahn dann warten bis uns die Bullen mit ner Kolone entgegen kamen dann wurde getauscht und nur Autobahn fahren nix quer durchs Baskenland wie sonst . Als das Basken aufhörte durften wir alleine weiter auf dem Rückweg haben die uns wieder eingefangen . Nix passiert nur die Tour hat ne Woche länger gedauert und ich muß sagen da haben verdammt viele ausgebrante Autos gestanden , war ja auch einfach , du stehst auf dem Hügel 50 m unter dir die Autos , Benzin Pulle runter , einen wirste schon treffen du brauchst nicht mal wegrennen denn bis einer den Berg hoch ist das dauert . Aber Unfall ist anders , rumms auf einen drauf du bist der Depp , hat der vor dir rübergezogen sieht es schon anders aus , schmeißt dir einer ne Kippe auf das Auto wer ist Schuld ? Aber ich denke wenn du einen für verklagst brauchst du dir die ersten 3 Jahre keine Gedanken um ein Urteil machen .
Sehr guter Kunde von mir (Spedi im Selbsteintritt) steht mit einem seiner LKW seit 6 Uhr ca. 100m hinter dem Unfallort und seit 16.30 Uhr geht es jetzt weiter. Fahrer musste LKW wegen Explosionsgefahr verlassen und wurde mit vielen anderen betroffenen Pkw- und LKW-Fahrer in eine Sporthalle in der Nähe evakuiert. Morgen muß er allerdings bei mir zu Weiterbildung antreten. Fahrer hat mich angerufen und ich habe ihm geraten, neben einem Ausdruck auch Fotos seines 'Parkplatzes' als Nachweis zu machen.
Tour muß komplett ohne Auslieferung und Abholung abgebrochen werden und LKW zurück zum Standort, sobald es geht - Fahrzeug hat dringenden Werkstatttermin. Morgen muß anderer Fahrer mit anderem LKW die Tour nach Augsburg nachholen - dank WB kein Problem. Dieser Fahrer verpasst dadurch die fix bei mir gebuchte Modulschulung. Empfänger tobt und droht mit Schadenersatzforderungen, weil er heute keine Ware erhalten hat (gibt es nix wegen höherer Gewalt und ADSp vereinbart). Dazu keine Rückfracht (Abholung).
Zitat von Tomdiesel im Beitrag #16 Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.
Liegt höhere Gewalt vor, so scheidet eine Haftung im Schadensfall in der Regel aus, weil keiner der Vertragsparteien ein Verschulden anzulasten ist. Das gilt auch gemäß § 7 Abs. 2 StVG, wenn ein Verkehrsunfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Mit der höheren Gewalt sollen nur solche Risiken ausgeschlossen werden, welche mit dem Kfz- oder Anhängerbetrieb nichts zu tun haben und daher bei rechtlicher Bewertung nicht diesem zuzurechnen sind, sondern ausschließlich einem Drittereignis.
Frage: kann man den Verursacher des Unfalls über seine Kfz-Haftpflicht haftbar machen? (Verzugsschaden sowie Vermögensschaden heutiger Tag, Zusatzfracht morgen, Ausfall Modulschulung etc.). Strasse war ok, Unfallursache bisher nicht bekannt. Höhere Gewalt als Unfallursache scheidet wohl aus. Akteneinsicht natürlich nur über RA möglich.
Update: lt. Radio SWR 1 lag beim Fahrer wohl ein medizinischer Notfall vor, der den Unfall auslöste.