Folgender Fall: Ein Fahrzeug steht aktuell seit heute früh 6 Uhr (10,5 Std.)auf der A 4 (Chemnitz Ost) in einer Vollsperrung, der Grund ist ein abgebrannter Auflieger, das geladene Kunststoffgranulat ist geschmolzen und über alle drei Fahrspuren gelaufen. Sämtliche Pkw´s durften nach 4 Stunden wenden und die Autobahn verlassen, den Lkw-Fahrern wurde dies mit Lautsprecherdurchsagen unter Strafe verboten. Nun sagte mir im Telefonat die Autobahnpolizei das die Fahrbahn auf unbestimmte Zeit gesperrt bleibt, da das Kunststoff und die Fahrbahn abgefräst werden muss. ? Kann ich den Verursacher in Haftung nehmen und Ausfallgeld bei der Versicherung in Rechnung stellen. Oder geht dies oder nur in bestimmten Fällen, wie grob fahrlässig verursachte Unfälle (Alkohol, Raserei...)
"Als ich von den schlimmen Folgen des Trinkens las, gab ich sofort das Lesen auf." Henny Youngman
Aber da müsste man (wenn man schon einmal dabei ist) auch gleich an Tollcollect eine Haftbarhalrung schicken weil man das bezahlte nicht nutzen kann.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
In den besetzten Indianergebieten wäre es vermutlich möglich durchzusetzen
Gruß Chris
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Zitat von Chris im Beitrag #3Interessante Gedanken
Ich weiß keine Antwort drauf
Aber da müsste man (wenn man schon einmal dabei ist) auch gleich an Tollcollect eine Haftbarhalrung schicken weil man das bezahlte nicht nutzen kann.
Laut Eu Recht mußt du nur bezahlen was einwandfrei ist . Heißt doch für mich krieg ich ne Blumenvase in Teilen brauch ich nicht bezahlen , egal ob der Postbote das Ding zerdeppert hat oder der Absender beim einpacken . Und einwandfreie Wahre ist die Brücke in Leverkusen nicht , normal müßte der komplette Kölner Ring Maut frei sein einfach schon aus Kulanz . Und zum Thema man kann den LKW da nicht stehen lassen , man kann . Ende der 70zieger hat ein Silo in DO die Autobahnbrücke zernagelt , vor den Mittelpfeiler und Peng sah wie nach einem Bombenangriff . Wir sind dann spätnachmittages mit Bullis an die Autobahn rangefahren sonah es ging und haben unsere Leute und die sonst noch mitwollten abgeholt die LKW haben da 3 Tage gestanden
kann Dir da auch nicht helfen. Kenne mich da auch nicht aus.
Ich wunder mich nur, dass das Wenden nicht geht, da dies ja wg, der Fahrbahnbreite auf Weisung der Polizei möglich sein bzw. möglich gemacht werden sollte.
Stahlkutscher ............
------------------------------------------ Sachkundiger LASI Sachkundiger NFZ-Technik Sachkundiger LuRz ------------------------------------------
Aber stell dir mal vor dir würde das passieren und alle im Stau würden dir oder deiner Vers. ne RG schreiben
Ich glaub null Chance
Ich hab vor 10 Jahren auf dem Weg zu Nürburgring hinter der Abfahrt Schwelm auf der Brücke gestanden , die rechte spur für LKW und PKW mit Anhänger abgeteilt , keine Flucht möglich , raus aus dem Auto und gefrag was ist los , der Kutscher vor mir , der mit der Roten Karre hat keinen Sprit mehr , aha und wo ist der Fahrer , die Böschung runter Sprit holen . So 10 min gestanden kommen die Bullen über die linke Spur , die lief ja nur wir kamen nicht rüber , der Bulle son dicker bölckt zu uns rüber watt is los , der hat kein Sprit mehr , die Kuh is trocken , WAAAS und ne rote Birne hat der gekriegt ich hab gedacht dem platzt der Kopf . Die Bullerei bis zum Ende der Brücke und dann rückwärts in die Baustelle . Der Unglücksvogel war noch nicht wieder da und stehn alle zusammen drausen und kucken ins Tal , da sagt der der vor mir steht , erschafft den Entladetermin nicht mehr er kann umdrehen und heim fahren , sagt der Bulle kein prob wenn der Vogel wieder kommt sehen wir zu das die Karre ans laufen kommt dann fahr ich mit dem den Berg hoch zur Kaffeebude und dann schreib ich dem einen , komm hinter her ich gib dir die daten von dem und die Tagebuchnummer und haste alles und ihr schreibt die Bude an wegen den Kosten die euch verursacht haben . Allso muß doch da was gehen . Ich hab mich nicht weiter drum gekümmert , ich war privat unterwegs und als das arme Schwein von Fahrer wieder kam mit 2 Kanister Sprit die Autobahnböschung hochgekrabbelt unter anfeuerungs Rufen von dem dicken Schakko , war mir das egal das war sone halbe Std. früh genug waren wir immer noch und mir haben ab Ring noch die Rippen vom Lachen weh getan wie der Bulle den Kutscher zusammen gefalltet hat , der hat den zusammen gebrüllt wie der Mastersargent von der Nayy und die arme Sau war so aus der Puste der konnte nicht mal widerworte geben dann füll mal Diesel aus nem normal plastikkanister in den Tank bei eimen Sattel und dann hat die Bullette angefangen den anzukacken von wegen Umwelt . Mein Sohn hat hinterher zu mir gesagt erst war ich wüttend über den doofen der die Karre leer gefahren hat , aber hinterher das war wie Bauerntheater . Allso wenn du den Verursacher hast muß was gehen . Nur anderrum du latscht nach vorne wo einer 3 Pkw zusammen geschoben hat , kuckst wie Feuerwehr Leichenteile einsammelt , holt ein Blatt Papier aus schreibst die Autonummer auf und am besten noch die Firmenadresse von der Tür und dann frag dich einer was machen sie denn hier , Presse , nö ich wollte den Verklagen wegen Wartezeit . Ich glaub dann biste ganzweit vorne .
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1? Kann ich den Verursacher in Haftung nehmen und Ausfallgeld bei der Versicherung in Rechnung stellen. Oder geht dies oder nur in bestimmten Fällen, wie grob fahrlässig verursachte Unfälle (Alkohol, Raserei...)
Wer ist denn der Verursacher? Der Transporteur? Was sagt Deine Transportversicherung dazu? Ich denke, das wird unter höherer Gewalt laufen.
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
... eine rechtssichere Antwort habe ich auch nicht, würde das aber auch der höheren Gewalt zuordnen. Oder wie Chris es sagt: In den Indianergebieten durchaus einen Versuch wert.
Was mich irritiert ist das die Fahrzeuge nicht runter geholt werden. Wenden geht in der Regel nicht, das ist schon klar. Aber bei uns in der Ecke wird das eigentlich so praktiziert, das zuerst die Pkw's runter geholt werden; die können wenden und als Geisterfahrer bis zur nächsten Abfahrt fahren. Und wenn das abgeschlossen ist können die Lkw, so sie denn wollen in einer Reihe rückwärts bis zur nächsten Ausfahrt fahren und dort abfahren. Dies wird von der Polizei begleitet.
Vielleicht liegt's daran das dem gemeinen Lkw-Fahrer das rückwärts fahren nicht mehr wirklich zugetraut wird.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1? Kann ich den Verursacher in Haftung nehmen und Ausfallgeld bei der Versicherung in Rechnung stellen. Oder geht dies oder nur in bestimmten Fällen, wie grob fahrlässig verursachte Unfälle (Alkohol, Raserei...)
Wer ist denn der Verursacher? Der Transporteur? Was sagt Deine Transportversicherung dazu? Ich denke, das wird unter höherer Gewalt laufen.
Verursacher ist der der den Unfall gebaut hat , aber kann der dafür das sich da was entzündet hat ? Einfach mal die Versicherung anrufen und fragen , die müßten das doch wissen .
Das wäre schön und etliche hätten kein Fahrgeschäft mehr oder PKW!
Versicherungsschutz bekämen nur noch A und B Versicherte!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
Zitat von Stahli im Beitrag #7kann Dir da auch nicht helfen. Kenne mich da auch nicht aus.
Ich wunder mich nur, dass das Wenden nicht geht, da dies ja wg, der Fahrbahnbreite auf Weisung der Polizei möglich sein bzw. möglich gemacht werden sollte.
Die werden sich dabei was gedacht haben denn wenn da schon 10 Std. nix mehr geht werden die genung Mekker gekriegt haben . Bei dem Wetter 10 Std. auf einer Stelle und dann son NV Kuttscher nix zu fressen und saufen im Auto , der ist bestimmt gut gelaunt .
Ich kann mich nur noch dunkel daran erinnern das es vor Jahren ein Urteil gab, da hat ein im Stau stehender (PKW) seinen Urlaubsflieger verpasst und hat die Mehrkosten und Schadensersatz bekommen. Nun weiß ich nicht, ob der im Unfall verwickelt war oder nur im Stau stand. Nach 12,5 Std. haben die jetzt neben der Standspur provisorisch 1m geschottert so das nun die Lkw´s vorbei fahren konnten, man versucht das Plastik mit einen Wasserfräser abzubekommen.
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Arnt schaust du was du da bekommst was du oben gemeint hast!
1. Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. mit der Deutschen Bahn) anreisen wollen, wegen Zug- oder Busverspätung aber nicht rechtzeitig am Flughafen eintreffen. Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (AZ: 2-1 S 131/03) muss die Deutsche Bahn AG nicht die zusätzlichen Kosten (Ersatzflug, evtl. zusätzliche Übernachtungskosten etc.) erstatten, die den Urlaubern wegen der Zugverspätung und dadurch verpassten Fluges entstanden sind. Zu einem gleichen Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 169/00).1 2. Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber bei der Fahrt zum Flughafen unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden. In solchen Fällen kann der Unfallverursacher zwar für die zusätzlichen Kosten, die für den Transfer zum Flughafen entstehen (Taxi, Bahnticket etc.) haftbar gemacht werden, die Kosten für einen Ersatzflug und eventuelle zusätzliche Übernachtungskosten etc, sowie Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubstagen, können dagegen beim Unfallverursacher nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt auch für den Verusacher eines Unfalles auf der Autobahn, wodurch ein langer, zeitraubender Stau entsteht und dies die Ursache zum verspäteten Eintreffen am Flughafen ist. Nach einem Urteil vom Landgericht Arnsberg (AZ: 5 S 101/05) gehören solche Fälle zum "Allgemeinen Lebensrisiko", mit den ein Urlauber zu jeder Zeit zu rechnen hat. Verzögerungen wegen Autounfälle und Staus auf den Autobahnen müssen demnach bei der Fahrt zum Flughafen mit eingeplant werden.1 3. Der Flug wird verpasst, weil der Flughafen wegen einer Bombendrohung geschlossen wird. In solchen Fällen sind die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zwar bemüht, dem Urlauber einen Ersatzflug zu besorgen, für die zusätzlich anfallenden Kosten sind die Reisenden allerdings auf die Kulanz der Airlines bzw. des Reiseveranstalters angewiesen. Theoretisch könnten die Urlauber den Verantwortlichen der Bombendrohung auf Schadensersatz verklagen und würden möglicherweise vor Gericht sogar Recht bekommen, allerdings sind die Aussichten auf Auszahlung von Schadensersatz sehr gering. Denn Fälle aus der Vergangenheit zeigten, dass bei diesen Leuten nicht mehr viel zu holen ist, weil sie durch ihr beklopptes Verhalten zu sehr hohen 6-stelligen Strafen verurteilt wurden, die sie zeitlebens sowieso nicht mehr bezahlen können.2 4.Der Flug wird verpasst, weil der Reisende zwar rechtzeitig am Check-In-Schalter eingetroffen ist, bei der nachfolgenden Zollkontrolle des Handgepäcks wird der Reisende jedoch so lange aufgehalten und untersucht, wodurch er zu spät am Abflugschalter erscheint, das Gate also schon geschlossen ist. Auch in solchen Fällen kann der Urlauber weder die Zollbehörden noch die Fluggesellschaft oder Flughafenbetreiber für die zusätzlich entstehenden Kosten haftbar machen.2 5.Der Flug zum Reiseziel wird verpsst, weil der Zubringerflug Verpätung hatte. Die Aussichten auf Schadensersatz sind in solchen Fällen nicht so einfach zu beantworten bzw. sind stark von weiteren Faktoren abhängig. So hat ein Pauschaltourist eher gute Aussichten auf Schadensersatz, bei einem Individualreisenden sind dagegen die Aussichten auf Schadensersatz eher gering. 2 Unter nachfolgenden Links finden Sie zwei unterschiedlich Urteile zu diesem Thema: a.) Wird der Anschlußflug verpasst, stehen dem Fluggast keine Entschädigungszahlung zu b.) Entschädigungszahlungen wenn der Anschlußflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst wird
Quellen:
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
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