Und icke dabei... Getöteter Angreifer war polizeibekannter Islamist
Er stand unter Aufsicht - und sollte eigentlich eine Fußfessel tragen: Der Mann, der am Donnerstag in Berlin-Spandau nach seinem Messerangriff auf eine Polizistin erschossen wurde, gehörte der Islamistenszene an. Der 41-Jährige hatte Passanten mit einem Messer bedroht. Ob die Tat einen islamistischen Hintergrund hatte, ist noch unklar.
Der Angreifer, der am Donnerstag in Berlin eine Polizistin mit einem Messer verletzt hat und bei dem Polizeieinsatz erschossen wurde, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Islamist.
Bei dem Täter handelt es sich um den 41-Jährigen Rafik Y., wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Abend auf einer Pressekonferenz bestätigte. Der Mann war 2008 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Mitgliedschaft in einer terrorististischen Organisation zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte zusammen mit Komplizen im Jahr 2004 einen Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Alawi während eines Berlin-Besuchs des Politikers geplant. Rafik Y. am 15.07.2008 in der Mehrzweckhalle im Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim (Quelle: dpa) Rafik Y. im Jahr 2008 im Oberlandesgericht Stuttgart Henkel: Behörden konnten Rafik Y. nicht abschieben
2013 sei er aus der Haft entlassen worden und habe seitdem unter Führungsaufsicht gestanden und eine elektronische Fußfessel getragen. Die aber habe er am Morgen entfernt. Die Polizei wurde daraufhin alarmiert, gleichzeitig gingen auch die Informationen ein, dass er in Spandau Personen mit dem Messer bedrohte.
Die Behörden hätten versucht, Rafik Y. in den Irak abzuschieben, teilte Innensenator Frank Henkel (CDU) mit. Dies sei aber nicht möglich gewesen, weil ihm bei seiner Rückkehr in den Irak die Todesstrafe gedroht hätte. Daher habe ein rechtliches Abschiebungsverbot bestanden. Erschossener hat sich "auffällig benommen"
Henkel erklärte weiter, es gebe Anhaltspunkte, die gegen ein geplantes Vorgehen des Irakers sprechen. Eine religiöse Motivation könne aber nicht ausgeschlossen werden. Es sei noch zu früh zu sagen, ob die Tat am Donnerstag terroristisch motiviert war und es ein vorbereiteter Anschlag war, hieß es auch von Seiten der Staatanwaltschaft. Die Oberstaatsanwälte Michael von Hagen (M., Staatsanwaltschaft Berlin) und Dirk Feuerberg (Generalstaatsanwaltschaft Berlin) sowie der Leiter der Mordkommission, Andreas Maaß (l), geben am 17.09.2015 in Berlin eine Pressekonferenz zu den Ereignissen auf der Heerstraße.(Quelle: dpa) Der Leiter der Mordkommission, Andreas Maaß (links) und Oberstaatsanwälte Michael von Hagen (Mitte) und Dirk Feuerberg (rechts) bei der Pressekonferenz am Donnerstag
Die Wohnung des Mannes werde durchsucht und auf Hinweise zu terroristischer Plänen überprüft. Der Mann sei "ausgesprochen aggressiv aufgetreten", es habe mehrere Fälle von Bedrohung gegeben. Dies habe er damit gerechtfertigt, dass die Opfer gegen seine Religion verstoßen hätten.
Eine Obduktion zur Ermittlungen der Todesursache wurde bei dem Mann durchgeführt, auch sein Blut werde untersucht, so die Staatsanwaltschaft. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es gebe Hinweise darauf, dass er sich sehr auffällig benommen habe. "Auch die Tatsache, dass er ihm völlig unbekannte, wildfremde Personen bedroht hat, spricht dafür, dass es möglicherweise zu psychischen Problemen bei ihm gekommen ist", so Oberstaatsanwalt Michael von Hagen. "Aber das ist im Moment Spekulation." Polizistin durch Messer und Schuss verletzt
Wie der Leiter der Mordkommissionen, Andreas Maaß, erklärte, habe sich der Täter am Donnerstagmorgen von der Ecke Heerstraße/Gatower Straße in Richtung der Pichelsdorfer Straße bewegt. Es sei ein Notruf eingegangen, dass der Mann mehrere Personen mit einem Messer bedrohe. Nach den bisherigen Erkenntnissen habe der erste Streifenwagen, besetzt mit einer Polizeibeamtin und einem Beamten, neben dem Mann auf der Heerstraße gehalten.
Vermutlich habe die Beamtin ihm zugerufen, dass er das Messer fallen lassen solle. Der 41-Jährige habe sie sofort attackiert und ihr ein Klappmesster mit einer neun Zentimeter langen Klinge in Hals und Schulter gestochen. Daraufhin habe ihr Kollege geschossen.
Dabei wurde die Polizistin, die eine Sicherheitsweste trug, lebensgefährlich verletzt und musste mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Ihr Zustand ist inzwischen den Angaben zufolge stabil, befragt werden konnte sie aber bis zum Abend noch nicht. Wie Maaß erklärte, habe die Polizistin verschiede Verletzungen: Stichverletzungen im Schulter- bzw. Halsbereich, sowie eine Schussverletzung im Bereich der Hüfte. "Und da der inzwischen verstorbene Angreifer keine Schusswaffe dabei hatte, muss man davon ausgehen, dass diese Schussverletzung von dem Polizeibeamten verursacht wurde." Absperrungen nach Schießerei an der Heerstraße (Quelle: rbb / Katrin Veuskens) Die Heerstraße war zwischenzeitlich gesperrt, BVG-Busse mussten einen Umweg fahren. Waffen der Polizisten werden jetzt geprüft
Der 41-Jährige starb trotz Wiederbelebungsversuchen in einem Krankenwagen noch am Tatort. Da er von der Polizei geschossen wurde, seien die Waffen der beteiligten Beamten eingesammelt worden, um zu prüfen, wer genau die Schüsse abgegeben hat, erklärte Polizeisprecher Redlich.
Eine Zeugin berichtete, sie habe kurz vor 10.00 Uhr mindestens drei Schüsse nahe des Hauses Heerstraße 223 gehört, als sie mit ihrem Hund spazieren war. Eine weitere Zeugin sprach von vier Schüssen, die sie gehört habe.
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Im November 2014 besteigt ein Mann in Berlin einen ICE und bedroht Fahrgäste und das Zugpersonal mit einer Pistole. Mit seiner Tat will er ein politisches Zeichen setzen. Nun wurde der 24-Jährige aus Baden-Württemberg verurteilt. Da er für die Allgemeinheit als zu gefährlich gilt, wird er in die Psychiatrie eingewiesen, entschied das Berliner Kammergericht. Zwei Spurensicherer nehmen an einer Terrorübung der Berliner Polizei teil. (Quelle: rbb) Video: Abendschau | 16.09.2015 | Kerstin Breinig - Berliner Polizei übt Terroreinsatz
Mit was für Hure warst denn da unterwegs? Volvo schon eingewintert?
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Zitat von Stahli im Beitrag #3Das wird nicht der letzte gewesen
Keiner weiß, wieviele schon eingesickert sind
warum kommen viele ohne Pass an?
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Hi 2050 braucht Deutschland eine neu National Hymne!
Schwarzbraun ist die Haselnuss, schwarzbraun sind auch wir. Schade Heino wird nicht nicht mehr leben, der hätte sie singen können zur Einführung!
Wir sind Multi Kulti!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
ach hermann, ich habe doch seit 1,5 jahren schon wieder nen scania!!! na musste gestern mit unserem hecklader (augsburger puppenkiste) los, ars... enge strasse beim kunden, musste den schon mit vaseline einfetten um da rein zu kommen! da hätte ich mit meinem scania 0 chance gehabt!
jo auf dem hinweg ist das grade passiert, stand ungefähr da wo ich dann auf dem rückweg das foto gemacht habe! da war richtig was los, polizei mit blaulicht über die gegenfahrbahn, dann quer gestellt, alle mit knarre am anschlag. wurde aber alles gleich von der polizei abgesperrt! wo ich das foto gemacht habe, auf dem rückweg da war schon alles vorbei, aber die strasse war trotzem voll gesperrt!