Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Führerschein incl. Qualifikation müssten in D gemacht werden. Davor dauert es erstmal - HUST HUST - knapp eins bis zwei Jahre bis es ein Bleiberecht oder Einbürgerung gibt. Und ohne vernünftige Schulung in Sachen deutscher Sprache geht es dann erstmal nicht weiter.
Wenn das alles, einer von den "Zuwanderern" ohne Mogelei packt, dann kannst den auch fahren lassen, sofern er überhaupt die Chance einer Einstellung erhält.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
Also wenn die das richtig forsch angehen mit Intensivkurs deutsch und anschließend direkt den Führerschein hinterher halte ich ein- bis eineinhalb Jahre schon für einen realistischen Termin - aber - und da kommt eben Chris sein Einwand:
Das alles kann erst nach Einbürgerung oder Bleiberecht starten, sprich die Menschen müssen integriert werden wollen. Die sind erstmal froh das ihnen keiner mehr nach dem Leben trachtet. Viele wollen vielleicht nach 1-5 Jahren wieder zurück in ihre Heimat.
Jene welche nicht mehr zurück wollen und Arbeit suchen muss man möglichst schnell in Arbeit bringen.
Was mich nach wie vor umtreibt ist die Frage ob es richtig ist so viele Menschen so billig in Arbeit zu bringen. Wir hatten schon lange nicht mehr so wenig Arbeitslose, aber wir hatten auch schon lange nicht mehr so viele Menschen die ohne Unterstützung vom Staat trotz Arbeit nicht mehr über die Runden kommen.
Ich frage mich wie zufrieden ich wäre wenn ich den ganzen Monat schuften dürfte, und am Ende müsste ich noch zum Staat um Geld bitten weil's zum Leben nicht reicht. Politisch momentan so gewollt, in meinen Augen nach wie vor der falsche Weg.
Ich dachte immer die Region da unten wäre von der Bezahlung her gut. 1.900-2.300 brutto? Der Tarif Nahverkehr NRW liegt für einen guten Mitarbeiter bei 12,23. Das macht bei 175 Stunden schon über 2.100 Euro. Meine Mitarbeiter lagen in der letzten Abrechnung zwischen 3.250 Euro und 3.650 Euro brutto.
Sollen sich die Spacken die sich solche Niedrigstlöhne einfallen lassen und ihre Freude über den Mindestlohn äußern sich selbst mal für 1-5 Jahre dem Arbeitsmarkt zum Mindestlohn zur Verfügung stellen. Man soll doch immer mit gutem Beispiel voran gehen.
Wenn ich sowas lese könnt ich glatt ko...n
Vernünftige Löhne, und wer keine Arbeit hat kriegt eine Mindestsicherung vom Staat und findet sich morgens um 8 auf dem Dorfplatz ein. Es gibt immer was zu tun. Dabbadajajippijippijey Die hätten bei mir keine Langeweile, wären abends schön müde und würden nachts selig schlafen.
Habe immer schon geschrieben wenn eine Meldung kam, Fahrer gehen aus das andere Nachrücken!
Beim Pleitegeier in Österreich fuhren vor 12 Jahre schon welche mit Turban in Italien rum!
Bin ich froh wenn es nächstes Jahr rum ist, es sei die Ossi Tusse wirft das Handtuch, dann löse ich mein Versprechen ein und hänge ein Jahr dran!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Zitat von Schrotti im Beitrag #5Hermann,glaub mal nicht, dass die das Handtuch wirft. DIE muß gezwungen werden, so überzeugt, wie die von der Richtigkeit ihres Handelns ist.
Also kann ich planen August 2016!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
@ Ralf und Chris alles richtig erkannt!!!!!! In Südbaden sind sehr viele Franzosen aus dem Elsass auf den Fahrzeugen, weil die guten deutschen Fahrer mit langjähriger Praxis meist in der Schweiz arbeiten. Und für den genannten Lohn wirst du dort keine Fahrer finden.
@ alle leider mal wieder ein Artikel, der der nichtsahnenden Bevölkerung die Misere in unserem Gewerbe aufzeigen soll. Der Redakteur hätte sich vorher besser auch bei Firmen erkundigen sollen, bevor er solch einen Stuß schreibt. Und den Chef der AG für Arbeit sollte man einfach entsorgen, weil solche Leute dafür verantwortlich sind, daß die Wirtschaft nicht die Leute bekommt, die sie benötigt. Der Verbandsheini muß das so sagen, obwohl er sicher weiß, daß es bei den Kraftfahrern nicht so einfach ist, Flüchtlinge in den Job zu integrieren.
wir haben bei mir auch ein Brainstorming bzgl. Flüchtlingen und Jobangeboten gemacht.
Fakt ist: als Kraftfahrer aus den Ländern im Nahen und Mittleren Osten mußt du trotz Praxiserfahrung in D den kompletten FS Kl. C, CE theoretisch und praktisch erwerben. Prüfungssprache arabisch bisher nicht existent, Englisch schon. Danach kommt die Grundquali, derenj Prüfung nur in Deutsch absolviert werden kann - zurecht! Und mit 200 Std. Sprachunterricht wirst du den Unterricht nicht begreifen und die Prüfung nicht bestehen. Danach kommen die Vorschriften im Bereich Fahrzeugeinsatz und der tägliche Arbeitseinsatz mit teilweise total anderen Gepflogenheiten wie in deren Herkunftsländern.
Als Arbeitgeber muß man erst einmal große finanzielle Vorleistungen erbringen, die dann durch Billiglohn wieder hereinkommen sollen (müssen). Jeder vernünftige dt. TU wird das trotz Fahrermangel wahrscheinlich ablehnen. Aber solange es TU mit Migrationshintergrund gibt, die seit 6 Monaten einen 63 jährigen Fahrer mit dem alten FS KL.2 in Papierform ohne Kartenführerschein, Fahrerkarte und BKrFQG-Quali auf einem 12to im Nahverkehr ungestraft einsetzen, hast du als ordentlicher TU keine Chance. Beispiel ist leider traurige Realität.
@Uto, die Zeiten sind vorbei das die Elsäser in Südbaden arbeiten!
Zitat von einem Franzosen, ich habe in Freiburg Elektriker gelernt und dann auch in diesem Beruf dort gearbeitet!
Als der Euro kam, konnte ich meine Famillie nicht mehr mit dem Lohn ernähren und habe dann im Elsas als LKW Fahrer angefangen!
Er hat mir die Abrechnung gezeigt und die war höher wie bei uns der Tariflohn! Gut die Steuer war noch nicht runter da der Franzose ein anderes System hat!
Viele Deutsche fahren im Elsas, das ist richtig!
In sämtlichen Ländern gingen die Löhne hoch nach der Euroeinführung, nur in Deutschland runter, das man Exportweltmeister werden konnte und was nützt uns der jetzt? Das gleiche wie ein Jahr die schwarze Null!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Die werden dann fragen, wann bekomme ich dann mein erster V 8!
Gast
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Dachauer Rundschau.PNG
Dachauer Rundschau.PNG
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1