Zitat von Chris im Beitrag #14http://m.youtube.com/watch?v=a_t9tS4sRQI
Könnte reichen und ist bezahlbar.
Gibt es bessere von Louis!
Einmal mit App auf das Hand oder Tablett oder Profi per Kabel mit Doppelauge und beheizt! Was nützt die die Kamera jetzt Schnee und Eis, die ist zu gesotte!
Wenn der Auftraggeber zu frieden ist mit der einfachen Lösung, Die mit der App und Tablett, da dann noch das Navi mit drauf, wird der Rückwärtgang eingelegt überblendet die App das Navi oder sonstiges!
Will man in Kanada einwandern, benötigt man den passenden Beruf und Geld!
Einwandern nach Australien, da ist die Vorraussetzung, einen vernünftigen Beruf und Geld!
Wandert man nach Deutschland ein, benötigt man keine Schulbildung und bekommt für das fauelenzen noch Geld!
Zitat von Grani im Beitrag #15 Ich mache bei dir Einweiser und lotze dich auf einen PKW den du nicht siehst, wer zahlt?
Den Schaden am Pkw bezahl ich und natürlich noch die Krankenhausrechnung vom Eisweiser...
ZITAT: Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen. Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat. Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig. -ZITAT ENDE-
Es ist sicherlich sinnvoller mit Rückfahrkamera rückwärts zu fahren also ohne. Aber im Unglücksfall ist dann zu klären ob es grobfahrlässig oder nur fahrlässig ist. Das ist so ein Thema, es wird zig millionenfach praktiziert das rückwärtsfahren ohne Einweiser, paar mal geht es schief...
Intelligente Sätze zu verfassen ist gar nicht so einfach. Schon ein einziger Buchstabendreher kann den ganzen Text urinieren !
ZITAT: Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen. Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat. Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig. -ZITAT ENDE-
Vorne weg beim Staat zahlt der Verursacher quasi der Fahrer!
Zivil ist es so eine Sache. Ich bin 1974 in NGG rückwärts unter Einweisung des Pförtners raus gefahren aus dem Werk über den rechten Spiegel und natürlich hat dieser den PKW auch nicht richtig gesehen, bezahlt hat die Haftpflicht von der Firma! Es heißt ja im Beamtendeutsch nicht mehr Einweiser sondern Posten
Neuste Fassung 2015
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Arnt wir halten uns doch an die Gesetze!
BG § 46 kann man halten wie man will! Ist kein Gesetz sondern eher eine Norm und von Normen kann man abweichen, es muss nur das gleiche Ergebnis raus kommen!
Will man in Kanada einwandern, benötigt man den passenden Beruf und Geld!
Einwandern nach Australien, da ist die Vorraussetzung, einen vernünftigen Beruf und Geld!
Wandert man nach Deutschland ein, benötigt man keine Schulbildung und bekommt für das fauelenzen noch Geld!
Zitat von Grani im Beitrag #19Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Arnt wir halten uns doch an die Gesetze!
Hab das Gegenteil nicht behauptet, es geht doch um die Frage, ob eine Rückfahrkamera einen Einweiser ersetzt, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Intelligente Sätze zu verfassen ist gar nicht so einfach. Schon ein einziger Buchstabendreher kann den ganzen Text urinieren !
Rechtlich ersetzt die Rückfahrkamera nicht den Einweiser, auch wenn sie gefordert wird.
Beim THW hab ich es immer so gemacht das ich die Spiegel eingeklappt habe wenn mich jemand eingewiesen hat, um ganz klar deutlich zu machen das der Einweiser Schuld ist wenn was passiert.
Es kann nur ein zusätzliches Sicherheitsfaktum sein. Aber es ersetzt den Einweiser nicht. Vielleicht will sich der Auftraggeber aus seiner Verantwortung heraus stehlen beim rückwärts fahren einen Einweiser stellen zu müssen.
Kenne das aus einigen Chemiebuden wo wir mit dem Kipper laden so das rückwärts fahren ohne Einweiser ausdrücklich verboten ist. Die Ladestellen sind so angelegt das vorwärts ein- und ausgefahren werden kann. Beim Abkippen geht es natürlich meist nicht ohne rückwärts fahren ab. Und da will man sich den Einweiser wohl sparen.
Ohjeeeee, manchmal könnt ihr Themen ja wunderbar in andere Richtungen lenken. Grins
In meinem Fall gibt es ja nur einen logischen Grund. Jedes Jahr gibt es leider immer wieder (auch tödliche) Unfälle wo Fahrer aus eigentlich unergründlichen Gründen an den Bunkerkanten herum turnen. Hinter dem eigenen als auch bei dem Nachbarlkw. Sie rutschen ab oder werden vom Auflieger hinein geschubst.
Wenn es ganz blöd läuft merkt es noch nicht mal sofort jemand und im Bunker wird er noch vom Automatenbagger gegriffen.
Bei meinen derzeitigen Anlagen die wir beliefern gibt es entweder strenge Platzwarte oder Sicherheitstore. Selbst da kommt es noch zu kleineren Vorfällen wenn hirnlose Fahrer am Werk sind.
Ich vermute das es bei oben genannter neuer Zielanlage mal einne tödlichen Unfall gegeben hat und man deshalb die Kameras vorschreibt.
Mit solchen Kameras will man zusätzliche Risikominimierung betreiben.
Wobei ich der Meinung bin das ein Fahrer der gut aufpasst und ständig seine Spiegel im Blick hat die Kamera nicht braucht.
Um das eigentliche rückwärts rangieren geht es hier nicht, lediglich um die letzten 2 bis 3 Meter nach dem Türen öffnen.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #24Von Luis gibt es ein System das überträgt per Wifi auf's Smartphone. Könnte auch interessant sein.
Habe ich auch gefunden. Kamera im Kennzeichenhalter angebaut und Strom von den Kennzeichenleuchten. Der Schubboden geht eh nur wenn alle Standlichter funktionieren.
Mal schauen.... mit so etwas liebäugele ich gerade.
Gruß Chris
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Einen "Einweiser" oder "Sicherungsposten". Wenn hier etwas passiert ist im ersten Fall der Einweiser fällig, im zweiten Fall dann aber doch der Fahrer.
Im optimalen Fall gibt es beide.
Gruß Chris
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Mit Einweiser werden i.d.R. die Spiegel eingeklappt. (Habe gerade neben mir einen StUffz sitzen)
Gruß Chris
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Zitat von Chris im Beitrag #23Ohjeeeee, manchmal könnt ihr Themen ja wunderbar in andere Richtungen lenken. Grins
In meinem Fall gibt es ja nur einen logischen Grund. Jedes Jahr gibt es leider immer wieder (auch tödliche) Unfälle wo Fahrer aus eigentlich unergründlichen Gründen an den Bunkerkanten herum turnen. Hinter dem eigenen als auch bei dem Nachbarlkw. Sie rutschen ab oder werden vom Auflieger hinein geschubst.
Wenn es ganz blöd läuft merkt es noch nicht mal sofort jemand und im Bunker wird er noch vom Automatenbagger gegriffen.
Bei meinen derzeitigen Anlagen die wir beliefern gibt es entweder strenge Platzwarte oder Sicherheitstore. Selbst da kommt es noch zu kleineren Vorfällen wenn hirnlose Fahrer am Werk sind.
Ich vermute das es bei oben genannter neuer Zielanlage mal einne tödlichen Unfall gegeben hat und man deshalb die Kameras vorschreibt.
Mit solchen Kameras will man zusätzliche Risikominimierung betreiben.
Wobei ich der Meinung bin das ein Fahrer der gut aufpasst und ständig seine Spiegel im Blick hat die Kamera nicht braucht.
Um das eigentliche rückwärts rangieren geht es hier nicht, lediglich um die letzten 2 bis 3 Meter nach dem Türen öffnen.
Dann wären ja Radarsensoren genau richtig, erfassen die was hat er vorne eine Meldung!
Jeder erlässt auf seinem Grund und Boden eigene Siecherheitsregeln, der eine mit Kamera, der andere mit Posten! Sage den mal in der Chemiebuden, sie sollen dich einweisen! Die lachen dich aus, es sei denn der Sicherheitsdrottel ist unterwegs!
Ich meine bei Aldi steht es auch im Aushang das beim Ansetzen ein Person vorhanden muss sein! Bei einem musste ich sogar Sicherheitsweste tragen! Glaube in der Pfalz!
Will man in Kanada einwandern, benötigt man den passenden Beruf und Geld!
Einwandern nach Australien, da ist die Vorraussetzung, einen vernünftigen Beruf und Geld!
Wandert man nach Deutschland ein, benötigt man keine Schulbildung und bekommt für das fauelenzen noch Geld!
habe hier eine Anfrage liegen für eine feste tägliche Tour für 1-2 Jahre. Bedingung hierbei ist, das alle Autos mit einer Rückfahrkamera ausgestattet sind.
Hat jemand von euch mit so etwas Erfahrungen ? Preis fürs nachrüsten ? Sonstiges ?
Danke für Infos
Weiß ja nicht ob Du schon fündig geworden bist Chris. Einer meiner Fahrer hat bei Kerkeling in Coesfeld gelernt, und die hatten eine Kamera an den Hängerzügen über Funk. Soll sehr gut funktionieren. Ich versuch 4 Stück gefördert zu kriegen dann kommt an jeden Flieger eine dran.