In Stuttgart wird sie für 10 Jahre ausgestellt, danach kann sie unbefristet ausgestellt werden. Es wird aber nach 10 Jahren geprüft ob noch alles passt... Steht unter "sonstiges"
Diese Antwort habe ich heute von unserer Behörde bekommen:
Hallo Herr xxx,
auf Ihre beiden E-Mails möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Eine Erlaubnis(gelb, nur für innerdeutsche Transporte)kann unbefristet erteilt werden, sie kann aber auch nach § 3 Abs.4 GüKG befristet erteilt werden, dies liegt im Ermessen der Erlaubnisbehörde.
Die Gemeinschaftslizenz(blau,EG-Lizenz), die die Erlaubnis beinhaltet, kann nach Artikel 4 der Verordnung(EG) Nr.1072/2009 des Europäischen Palaments und Rates von der Erlaubnisbehörde für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Auch dies liegt im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Selbst Mehrkosten entstehen Ihnen durch die verkürzte Laufzeit nicht.
Wir sind mit der fünfjährigen Befristung bis heute immer gut gefahren und möchten diese auch beibehalten.
Wenn ich schon höre " im ermessen des Beamten " krieg ich immer nen dicken Hals - bis zu 10 Jahren , da musst ja froh sein das die nicht jährlich machen !!!
Wieder so ein Gummiparagraph, in Polen werden EU-Lizenzen für 50 Jahre ausgestellt. Aber willst Du das Frank ? Ich denke aber eher, das das eine Behörden-ABM-Maßnahme ist, an einer Prüfung des Antrages der Verlängerung gehen doch sicherlich zwei Arbeitstage drauf...
''Alle sagten: Es geht nicht ! Da kam einer, der das nicht wusste und der es einfach tat.'' Goran Kikic
Ich lege mich mit denen nicht an, sondern fasse mir nur an den Kopf. Beim bearbeiten ist der nette Herr fix, mich nervt nur der ganze Rotz bezüglich der Unterlagen in 5 Jahren und vorher wieder die Module.
Bei mir ist es ja noch überschaubar, aber was euch mit mehreren LKW`s, Fahrern und sonstigem Personal abverlangt wird, da hätte ich keinen Bock mehr drauf.
Zitat von Skydiver im Beitrag #49Diese Antwort habe ich heute von unserer Behörde bekommen:
Hallo Herr xxx,
auf Ihre beiden E-Mails möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Eine Erlaubnis(gelb, nur für innerdeutsche Transporte)kann unbefristet erteilt werden, sie kann aber auch nach § 3 Abs.4 GüKG befristet erteilt werden, dies liegt im Ermessen der Erlaubnisbehörde.
Die Gemeinschaftslizenz(blau,EG-Lizenz), die die Erlaubnis beinhaltet, kann nach Artikel 4 der Verordnung(EG) Nr.1072/2009 des Europäischen Palaments und Rates von der Erlaubnisbehörde für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Auch dies liegt im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Selbst Mehrkosten entstehen Ihnen durch die verkürzte Laufzeit nicht.
Wir sind mit der fünfjährigen Befristung bis heute immer gut gefahren und möchten diese auch beibehalten.
Gruß xxx
Was sagst du dazu, Uto?
Hallo Frank,
da bist du leider an einen bürokratieverliebten und beratungsresistenten Entscheider geraten. Wenn du Rechtsschutz hast, dann folgendes Szenario als Vorschlag:
Behörde muß mindestens alle 10 Jahre die Einhaltung der Berufszugangsvorausetzungen gem. §11 GBZugV kontrollieren, Durch den EU-Lizenzantrag mußt du automatisch die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wenn du bisher nicht aufgefallen bist (sogenannte 'Todsündenliste'), darf die Behörde ohne Begründung die Kontrollfrist nicht willkürlich verkürzen.
Wichtig ist auch folgendes: Nach Abschluss des Prüfungs-und Anhörverfahrens hat die Erlaubnis erteilende Behörde zu entscheiden, ihre Entscheidung zu begründen und sie dem Antrag stellenden Unternehmen mit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen. Hast du die neue EU-Lizenz mit solch einem Schreiben ursprünglich (nicht auf die jetzige Nachfrage!) so erhalten?
Das Schreiben von ihm ist lächerlich. Art. 4 (2) der VO 1072/2009 lässt tatsächlich einen Spielraum bis zu 10 Jahren zu. Er muß die Entscheidung pro 5 Jahre rechtlich begründen (der Art. reicht nicht!) und seine Aussage ist pauschal. Wo du ihn knacken kannst, ist mit den Mehrkosten. Bei 1 beglaubigten Abschrift sind die reinen Mehrkosten kein Problem - aber wenn ich eine Firmenübernahme mit 50 Abschriften plane, dann sehr wohl, wenn ich alle 5 Jahre neu beantragen muß. Vom Aufwand zur Beschaffung der Unterlagen rede ich hier nicht.
Ich würde einen RA ins Boot holen und dann mal dem Herren zeigen, was möglich ist.
Ich würde dem guten Mann vom Amt einen lieben netten Brief schreiben in dem ich ihm mitteilen würde das ich seine Entscheidung zwar nicht akzeptieren kann aber dennoch zur Kenntnis nehme.
Ich würde darauf verweisen das Du auf Rückfragen bundesweit ausschließlich die Info bekommen hast das auf 10 Jahre erteilt wird, auch wenn die Möglichkeit einer kürzeren Erteilung gegeben ist, für die es aber dann triftige Gründe geben muss.
Ich würde weiterhin drauf verweisen das die Antragstellung sehr wohl mit erhöhten Kosten verbunden ist weil Du sie halt alle 5 Jahre durchführen musst.
Sachlich, nüchtern, dann weiß der Onkel Bescheid, Du hast es Dir von der Seele geschrieben, und feddich.
Der Fuhrmann
*********************************** Welchen Tag haben wir denn? Es ist heute! Das ist mein Lieblingstag!
das diese Willkür auch steuerschädlich ausfällt, braucht wohl nicht extra erwähnt zu werden oder ? Die Prüfung kostet mich jedes mal locker 4stellig. In meinem speziellen Fall binnen 3 Monaten sogar 2 mal 4stellig.
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es