Dazu kommt noch daß es kaum noch Nachwuchs gibt wenn das Arbeitsamt nicht wieder anfängt viele zwangsumzuschulen. Wer kann und will sich schon noch einen CE+Grundquali selber leisten. Ich lasse meinen CE mit 50 wahrscheinlich erstmal verfallen und Quali mache ich auch erst mal keine damit mich im ungünstigen Fall niemand zu was zwingen kann.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Zitat von Kühltaxi im Beitrag #2Dazu kommt noch daß es kaum noch Nachwuchs gibt wenn das Arbeitsamt nicht wieder anfängt viele zwangsumzuschulen.
Bin die Woche bei der Straßengenossenschaft in Nürnberg meine Module machen. Die haben ja die Initiative Future Trucker oder so... sprich, die schöpfen Förderungen von der Agentur ab um die teuren Kurse schön voll zu bekommen.
Da war heute ein Kurs für Zukunftstrucker mit Migrationshintergrund in Deutsch. Alter Falter, was da an Gestalten rumgesprungen ist...ich hät keinem von denen auch nur ein altes Damenrad in die Hand gegeben, geschweige denn nen Laster...
Zitat von schwedentreiber im Beitrag #3[quote=Kühltaxi|p5358], Da war heute ein Kurs für Zukunftstrucker mit Migrationshintergrund in Deutsch. Alter Falter, was da an Gestalten rumgesprungen ist...ich hät keinem von denen auch nur ein altes Damenrad in die Hand gegeben, geschweige denn nen Laster...
Cu Roland
Alles wird gut, Stückgut wird mit Drohnen zugestellt!
Den zweier kann man so gar bis zu 7 Jahre unverlängert lassen.
Quasi mit 55 Jahre läuft er aus und mit 62 Jahren fällt dir ein , ach könnte wieder fahren das geht.
Nach längere Zeit ist er noch der alte dreier wert!
Wo sind diese Tage An denen wir glaubten Wir hätten nichts zu verlieren Wir machen alte Kisten auf Holen unsere Geschichten raus
Zitat von Isegrim im Beitrag #4@ Andreas,dein Schein verfällt nicht,darfs nur nicht mehr gewerblich fahren.(Bestandsschutz)
Du meinst jetzt wahrscheinlich daß ich später keine Grundquali machen muß auch wenn ich jetzt keine Module mache, das stimmt. Aber mein CE verfällt doch mit 50, ich kann dann je nach Jahren die er verfallen war einen neuen kriegen wenn ich die Untersuchungen einreiche, meine Führerscheinstelle sagt sie handhaben das momentan mit zehn Jahren, Bayern hat generell fünf Jahre, früher waren es mal bundeseinheitlich zwei. Ist man über die Jahre braucht man auch keine neue Fahrschule, aber Prüfungen.
Die Rente mit 63 kriege ich eh nicht, habe jetzt schon so viel Ausfallzeit daß ich keine 45 Jahre mehr schaffen kann, also uninteressant. Nach derzeitigem Stand kriege ich mit 67 genau 380,70 €, toll ne? Hoffe daß ich noch was erbe (ca. 55% vom Elternhaus wenn's denn gutgeht) und wenn ich nicht mehr kann wie Frank genug "Hausmacht" habe um das selbst zu stemmen.
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Zitat von Kühltaxi im Beitrag #8 . . . ist man über die Jahre braucht man auch keine neue Fahrschule, aber Prüfungen . . .
Hey, Andreas!
Was denkst Du denn, welche “Pruefungen” Du dann ablegen muesstest?
Stimmt schon, was Hartmut sagt =
Zitat von Isegrim im Beitrag #4 . . . @ Andreas, Dein Schein verfällt nicht, darfst nur nicht mehr gewerblich fahren. (Bestandsschutz) . . .
War frueher alles ganz anders, mein “KOM” war immer nur fuer 03 (drei) Jahre gueltig. Das mit “LKW” und ”50 Jahre alt” kam erst spaeter. Aber damals musstest Du “rechtzeitig” verlaengern oder warst dann anschliessend “ohne” und musstest damals wirklich noch ‘mal beim TÜV antreten und mit dem Pruefer ‘ne “Ehrenrunde” drehen (Anmeldung nur ueber die Fahrschule = Geld!).
Aber dann kam das Ding mit “Bestandsschutz”.
Und dass trifft doch wohl auf Dich zu? (im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis der Klasse 2 seit “X” (Stichtag).
Also, wenn das so ist dann “verfaellt” Dein Schein jetzt nicht mehr, Du musst nur im Bedarfsfall einen neuen, gueltigen beantragen.
Nur dann darfst Du anschliessend aber auch nur “fahren”. Also Dir privat einen Reisebus kaufen und mit dem (leeren) Bus Deine Oma besuchen. Oder Deinen LKW (leer) am Wochenende zum Oldtimertreffen fahren.
Fuer “gewerblich” fehlt Dir dann noch die “95” im Schein.
Heisst aber fuer Dich (vorausgesetzt ich liege richtig mit Deinem “alten 2er”? und Du geniesst “Bestandsschutz”?) =
. . . dass Du dann weder die eigentliche “Grundqualifikation” (BKF oder Pruefung IHK) ) noch die “beschleunigte Grundqualifikation” (Lehrgang mit min. 140 Stunden) machen und nachweisen musst, sondern lediglich vorher noch schnell die bekannten “05 Module”.
Und was meinst Du jetzt mit “Pruefung”?
P.S.: Habe den ganzen Mist erst kuerzlich erlebt. Mir waren mein CE und DE schon in 2008 ungueltig geworden (nicht von mir rechtzeitig verlaengert), weil ich nie lange genug in Deutschland war um mich ‘drum zu kuemmern. Jetzt ist alles wieder gut. Hatte bei der Aktion aber echt ‘ne harte Zeit mit der Hausfrau-Aushilfskraft, die da bei uns auf der Fuehrerscheinstelle sitzt.
Nach jetzigem Stand bekomme ich aus der gesetzlichen 168 oder so.
Und ansonsten hat Klaus nach meiner Meinung Recht, der FS verfällt nicht, nur wenn du gewerblich damit fahren willst musst du eben die Module etc. machen.
Bei der ersten Rentenzahlung von euch 2, gibt es die Einheitsrente!
Nach heutigem Stand bekomme ich wenn die von der LVA noch hin zu kommt 805 Tacken netto für 20 Beitragsjahre incl. Ausbildungszeit und 18 Monate Wehrersatzzeit, wenn ich 65 und 5 Monate alt bin!
Könnte mit Abzug von der LVA Rente ja auch mit 63 gehen, Knappschaft Grubenrente können sie nichts abziehen, die ist mit 60 fällig!
Wo sind diese Tage An denen wir glaubten Wir hätten nichts zu verlieren Wir machen alte Kisten auf Holen unsere Geschichten raus
Wenn der Vater Sohn sagt, muss es nicht sein eigener sein!
Zitat von Convoy-Pusher im Beitrag #9Und was meinst Du jetzt mit “Pruefung”?
Therorie CE, Praxis C, Praxis CE.
Die muß man wenn die Klassen eine bestimmte Zeit abgelaufen sind neu machen, wie gesagt, früher waren das fest zwei Jahre, heute je nach dem wie das eigene Landratsamt drauf ist fünf Jahre bis "unendlich". Man braucht vorher nicht in die Fahrschule, aber eine die das Prüfungsfahrzeug stellt und die wird wahrscheinlich vorher ein paar Fahrstunden einfordern um zu sehen ob man den dicken Bock überhaupt noch fahren kann (ich habe selbst übrigens fast nur solo und selten mehr als 12 t gefahren und beanspruche für mich nicht einen 40-Tonner perfekt zu beherrschen, einen Drehschemel-Hängerzug schon gar nicht), muß sie aber nicht. Man darf auch mit abgelaufener CE keine Womos über 7,5 t mehr fahren, lediglich bei abgelaufener "95" oder gar nicht vorhandener wie bei mir.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Man dann bin ich mit meinem Dusender ja ganz weit vorne , das ganze Privatezeug kommt ja noch bin ja noch zu jung . Und um Fahrer keine gedanken machen , habe am 7.12 meinen Vetter getroffen , wohnt in HH , der hat erzählt in HH würden jede Menge Pilipinos rumfahren für 5 oder 600 Pipen . Keine Ahnung wie das geht , so mit Arbeitserlaubnis und so , aber viell. haben die Portugiesen da noch Land und die Typen sind über die Schiene EU .