da das bei mir schon paar Jahre her ist. Ich habe ein Foto bekommen verbunden mit der Bitte um eine Spende des nächsten Polizeisportfestes der gemeinde Artern.
Innerorts, 2spurig, bauliche Trennung und ausgeschilderte 70. Blitzer der Polizei lt. Beweisfoto auf 60 km/h eingestellt. Was darf ich nun fahren : 50, 60 oder 70 ??
Haltet mich für blöd, aber ich dachte 70, um den Verkehr nicht zu behindern.
P.S. das Foto ist mir a.) zu teuer b.) bin ich nicht wirklich gut getroffen und c.) miese schwarz/weiß Qualität ^^ Preis-Leistung-Verhältnis stimmt überhaupt nicht
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #470 aber nur wenn das Kraftfahrstraßen-Schild gestanden hat, ohne nur 60 !
stimmt! Tempo 50 innerorts ist aufgehoben durch 70er Erlaubnis.
Vorschriften für LKW über 7,5to zGM und Kombinationen:
2-spuriger Gesamtausbau mit baulicher Trennung = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60
auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60 auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 80
welcher Verstoß wird dir vorgeworfen? geeignetes Blitzgerät verwendet, das PKW und LKW unterscheiden kann? warum Einstellung auf 60 km/h? - Stichwort Toleranz Meßprotokoll vorhanden?
Alternativ: kann ich beim Polizeisportverein mal kostenfrei ein kleines Körperpraktikum machen? Dabei LaSi der Geräte überprüfen......
Na das gibt aber eine große Weihnachtsfeier in Artern .....
Ich hatte vor zwei Wochen auch Post ... A9 Höhe Eisenberg. Fahrbahn Ok , keine Auf oder Abfahrt, keine Kurven in Sicht, Wetter trocken und sonnig, etc. völliger Blödsinn da eine Tempokontrolle zu machen.
Ich bin ja nur sehr selten mal dran, aber davon gingen seit 1990 bestimmt 80% der Spenden nach Artern. Den ihre Angestellten werden scheinbar richtig gut darauf gedrillt an nichtgefährlichen Stellen zu stehen.
Im Land Thüringen verdient man halt nicht genug an einlaminierten EU-Lizenzen, da muss man sich noch mit unsinnigen Radarfallen die Landeskasse auffüllen. Wenn sie das Geld wenigstens sinnvoll ausgeben würden ...
Gruß Chris
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Das Schild Kraftfahrtstraße interessiert erstmal nicht Arndt. Ich war ja mit dem PKW 3stellig unterwegs. Auf dem Foto stehen aber die Einstellungen des Gerätes und da stand für Lkw 60, was mir unlogisch erschien. Daher der erste Gedanke : falsch eingestellt.
Muß ich wohl doch andere Formfehler suchen.
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Das Schild Kraftfahrstasse sollte innerorts eh irrelevant sein.
Mein Stand vom LKW-Führerschein der "grünen Spedition" ist: Wenn innerorts die Höchstgeschwindigkeit durch eine entsprechende Beschilderung "erhöht" ist, also 60 bzw. 70, dann dürfen/sollen das alle fahren. Ob die Straße dafür geeignet ist, ist Sache des Beschilderers. Man fährt, was die Beschilderung vorgibt. War damals prüfungsrelevant, da es eine entsprechende Strecke in Husum gab..... Ist allerdings Stand 1990.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #9Mein Fahrlehrerkollege sagt 70 gilt dann nach Strassenverkehrsordnung für Fahrzeuge aller Art. Also auch 70 für Lkw.
Wenn 80 ausgeschildert wären, könnte man nach Deiner Antwort auch 80 km/h mit einen Lkw auf der Orts- bzw. Landstraße fahren ?
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Nein, wie von mir bereits geschrieben. 70 ist innerorts das Maximum. 80 ist innerorts nicht legal ausschilderbar. Abgesehen von Sonderregelungen wie Autobahn.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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