Ich hatte, glaube ich, vor längerer Zeit schonmal über die Gobd geschrieben, um über die Gefahren aufzuklären.
Bei mir läuft alles über lexware und anschließenden Versand per eRechnung mit Zertifikat. Nur durch den elektronischen Versand oder durch den Zahlungseingang wird die Rechnung in Lexware Unveränderbar. Wer also hier lexware nutzt, sollte den Versand per eRechnung einrichten. Ansonsten nix Gobd-sicher, wie in der Werbung vollmundig versprochen, da Rechnungen durch ein Häkchen in den Einstellungen veränderbar werden. Böse Falle.
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Das gesamte Thema ist fiskaltechnik gesehen mit extremer Vorsicht zu genießen.
Die genannten Hinweise sind gut, vor allem, was die Unveränderbarkeit von Rechnungen betrifft.
Sobald der Begriff der "Zuschätzung" genannt wird, ist ÄUSSERSTE Vorsicht geboten, denn das ist das moderne Raubrittertum unter dem vermeintlich seriösen Deckmantel des Fiskus. Immer dann, wenn nichts anderes mehr geht, wird zugeschätzt. Gerne gegen nahendes Jahresende, wenn noch was fehlt...