Ich für meinen Teil halte es so dass ich Programme suche die ein DAU gut bedienen kann.
Sprich ohne Seminar, ohne Einweisung , autodidaktisch sich in einer halben Stunde rein arbeiten und brauchbare Ergebnisse erzielen.
Kenne nur ein Programm dass das bietet.
Google mal nach Orgamax.
Der Fuhrmann
*********************************** Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück. Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.
Ich arbeite mit Lexware professional, da dort die Warenwirtschaft sehr gut ist. OK, braucht man jetzt als reiner TU nicht wirklich. Buchhaltung ist auch recht leicht zu handhaben, ich denke da sollte auch jemand mit klar kommen, der jetzt nicht direkt aus dem kaufmännischen Bereich kommt
Es gibt da ja auch abgespeckte Versionen, wie z.B. Lexware Faktura und Auftrag, mit der man "nur" Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen schreiben kann. Kommt jetzt drauf an, was Du alles selber machen willst oder kannst und was der Steuerberater machen soll. Bei Lexware hast Du aber immer eine Datev-Schnittstelle drinn und kannst die Daten monats- oder quartalsweise zum Steuerberater mailen
Ich habe auch immer nur Excel für meine Rechnungen genutzt. Aber wie Ralf schon sagt,bin ich genau so wie er ein UZB Fehler. Wie oft ist es passiert,das ich z.Bsp.vergessen oder übersehen habe,eine Spalte von der vorigen Rechnung der gleichen Baustelle zu löschen. Dann kam immer von unseren Re-Prüfer ,der an der Waage saß,komm mal her ,wo sind die Lieferscheine?????` Ja ja man kanns versuchen. Wurde dann von Ihm rausgestrichen und Rechnung geändert. Passierte auch öfters mal andersrum,dann kam er an und sagte,Willste die Baustelle umsonst anliefern??? Hatte die Lieferscheine an der Rechnung getackert,aber in der Rechnung vergessen. Waren manchmal Beträge von 1-3 K. Das hatte er dann schon geändert,und mit auf die Rechnung geschrieben.#+ Viele andere Firmen würden sich gar nicht melden.Die melden sich nur wenn man zuviel berechnet hat,oder behalten gleich andere Posten die sie abziehen.
Ich nutze von Amicron das Faktura 12, ist ne feine Sache. Kundenstamm und verschiedene Artikel kannst anlegen (Pauschal od. Std. Lohn), Umsatzübersicht, Schnittstelle zu Datev etc. Find`s ne feine Sache zu einem echt akzeptablem Preis.
Ich nutze aktuell noch Excel, aber da seit 2017 Rechnugen mit Word oder Excel geschrieben nicht mehr erlaubt sind, suche ich aktuell auch. Treffe nächste Woche eine Firma, die mein Steuerberater gut findet. Soll 10 Euro im Monat kosten....
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat von Wildflower im Beitrag #10Ich nutze aktuell noch Excel, aber da seit 2017 Rechnugen mit Word oder Excel geschrieben nicht mehr erlaubt sind, suche ich aktuell auch. Treffe nächste Woche eine Firma, die mein Steuerberater gut findet. Soll 10 Euro im Monat kosten....
@ Wildflower Wieso ist es nicht mehr erlaubt mit Excel Rechnungen zu schreiben?
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Da ich immer ausdrucke,versende und anschließend überschreibe,bin ich ja eigentlich auf der sicheren Seite. Giöt wohl in erster Linie um elektronische Buchhaltung. Aber bei meiner "Dampf"-Buchhaltung müsste es noch so laufen...
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Das war mir auch neu, allerdings hat mich mein Steuerbüro vorletztes Jahr auf diverse Änderungen der Vorschriften aufmerksam gemacht. Ich bin dann aber nicht weiter darauf eingegangen und die Frage ist, ob es so noch erlaubt ist:
- Rechnungsschreibung in Word mit einer eingefügten Excel-Tabelle. Die letzte wird jeweils aktualisiert, aber vorher kopiert und nie gelöscht. - Jede Rechnung wird ausgedruckt, verschickt und ein Ausdruck landet bei meiner Buchhalterin zum buchen, Zahlungseingangskontrolle und abheften. - Alle Rechnungen speichere ich in meinem PC ab und sicher sie immer wieder auf einem separaten Datenträger.
Die Buchführung erfolgt über DATEV auf einem Firmen-PC und Schnittstelle zum Steuerberater. Die Umsatzsteuervoranmeldungen machen wir auch darüber, direkt mit dem Finanzamt.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass wegen der Rechnungserstellung die komplette Buchhaltung verworfen wird, aber die Frage, ob da jemand mehr weiß. Die Bilanz wird sowieso vom Steuerberatungsbüro erstellt und beim FA eingereicht.
Sollte es bei einer Betriebsprüfung zu einem Verwarnungsgeld führen, zahle ich es gerne, denn der Prüfer braucht auch seinen Erfolg und Quote. Neben 1-2 anderen (absichtlichen) Bagatellen wird er/sie nämlich nichts finden.
Zitat von Skydiver im Beitrag #14Das war mir auch neu, allerdings hat mich mein Steuerbüro vorletztes Jahr auf diverse Änderungen der Vorschriften aufmerksam gemacht. Ich bin dann aber nicht weiter darauf eingegangen und die Frage ist, ob es so noch erlaubt ist:
- Rechnungsschreibung in Word mit einer eingefügten Excel-Tabelle. Die letzte wird jeweils aktualisiert, aber vorher kopiert und nie gelöscht. - Jede Rechnung wird ausgedruckt, verschickt und ein Ausdruck landet bei meiner Buchhalterin zum buchen, Zahlungseingangskontrolle und abheften. - Alle Rechnungen speichere ich in meinem PC ab und sicher sie immer wieder auf einem separaten Datenträger.
Die Buchführung erfolgt über DATEV auf einem Firmen-PC und Schnittstelle zum Steuerberater. Die Umsatzsteuervoranmeldungen machen wir auch darüber, direkt mit dem Finanzamt.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass wegen der Rechnungserstellung die komplette Buchhaltung verworfen wird, aber die Frage, ob da jemand mehr weiß. Die Bilanz wird sowieso vom Steuerberatungsbüro erstellt und beim FA eingereicht.
Sollte es bei einer Betriebsprüfung zu einem Verwarnungsgeld führen, zahle ich es gerne, denn der Prüfer braucht auch seinen Erfolg und Quote. Neben 1-2 anderen (absichtlichen) Bagatellen wird er/sie nämlich nichts finden.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte