heute ist das Urteil gefallen: 2 Jahre auf Bewährung, weil der Fahrer in seinem Schlußwort Einsicht und Reue gezeigt hat (laut Radio SWR 1).
Urteil lässt für mich einige Fragen offen - ohne Bewährung, wenn keine Einsicht gezeigt wird? - Notbremsassistent wohl eingeschaltet und dennoch versagt? Dann muss der Hersteller mit auf die Anklagebank. - deswegen hat er seine Fahrerlaubnis behalten?
ein bisschen komisch - bin mal gespannt, ob Revision eingelegt wird. Klare Tendenz: auch wenn man Assistenzsysteme an Bord hat und diese eingeschaltet sind - der Fahrer bleibt der Chef und Verantwortliche
Vermutlich wohl ähnlich gelaufen wie beim Unfall von Girteka (siehe #9)