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Unfall mit eingeschaltetem Notbremsassistenten - Anklage lautet auf fahrlässige Tötung - 2 Jahre auf Bewährung
Heute und voraussichtlich am 03.12.2018 wird ein Auffahrunfall am Stauende vor dem AG Mannheim verhandelt, bei dem zum Unfallzeitpunkt die Assistenzsysteme des LKW durch den Fahrer nachweislich ausgeschaltet waren. Normalerweise wurde bisher in solchen Fällen auf Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung von 2 Menschen.
Wenn ich bei meinem VOLVO die Auflieger tausche und er das ABS/ EBS nicht sofort erkennt, zeigt mir der VOLVO Störung an. Meist behebt sich das durch einen Neustart...
ABER: Wenn ABS Fehler besteht kannst Du nur auf Tempomat fahren, die Assistenzsysteme funktionieren dann nicht !!!
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Ist aber auch erbärmlich wenn ein Polizist den LKW-Fahrer vor Gericht beschuldigt, dass er ohne Sicherungen und mit manipuliertem Tacho gefahren sei, obwohl der Polizist anscheinend nicht einmal wusste, dass in dem Sicherungskasten nicht alle Steckplätze belegt sind.
Habe heute morgen extra nach diesem Fall geschaut - es gibt noch keine neuen Nachrichten.
Wenn Bußgelder geplant sind, müssen bei allen Fahrzeugen mit Notbremsassistenten die Tätigkeiten der Fahrer im Bordcomputer abgespeichert werden. Bei LKW- und Bus-Kontrollen kann vor Ort per OBD-Buchse ausgelesen werden, da die Kontrolleure das technische Equipment mitführen und bedienen können. Wie ist das bei PKW-Kontrollen - wohl eher nicht der Fall. Kein Equipment und keine geschulten Polizeibeamte.
Wird also bei PKW evtl. nur bei Unfällen geprüft......und ob dies auch bei den FAHRZEUGEN technisch möglich ist?