Ich finde es nur arg "schräg", dass es gleich zur Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat. Wenn der TÜV überzogen wurde, bekommt man eine Mängelkarte mit Frist zur Nachbesserung, die Variante wäre in meinen Augen für das Lampen-"Vergehen" ausreichend gewesen...