Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Wenn es nicht so ernst wäre könnte man drüber lachen. Also ändert sich erst was wenn der neue Fahrtenschreiber mit GPS-Signatur verbaut ist. Dann ist doch nachweisbar wann und wo die Wochenruhezeit verbracht wurde.
Man kann nicht immer nur arbeiten, man muss auch mal etwas Sinnvolles tun !
Dann ist ersteinmal nachgewiesen wo der Fahrtenschreiber/das Auto standen.......sonst nichts.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Solange dieser Passus der Nachweispflicht in der VO (EU) 165/2014 Art. 36 fehlt, kann ein Fahrer alles behaupten und muss nichts beweisen. Nur wer in flagranti erwischt wird.......
Also klare Ansage an die Kontrollbehörden: verstärkte WE-Kontrollen auf Alkohol UND Sozialvorschriften. Woher nur das nötige Personal nehmen?
Und die Empfehlung der EU-Kommission, zu Unrecht bezahltes Bußgeld zurückzufordern - ob das in manchen EU-Ländern so einfach funktioniert?
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #5Solange dieser Passus der Nachweispflicht in der VO (EU) 165/2014 Art. 36 fehlt, kann ein Fahrer alles behaupten und muss nichts beweisen. Nur wer in flagranti erwischt wird....... ...
Was heißt in flagranti? Wenn ich um 2145 am Sonntag in meinen LKW am Autobahnparkplatz einsteige? Wenn ich am Samstag um 2200 dort bin? Da kann ich in der Zwischenzeit ja auch immer noch woanders genächtigt haben. So einfach wird das nicht werden. So kann doch keiner was beweisen. Die müssten den LKW doch 45 Stunden am Stück beobachten.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Zitat von Krischan im Beitrag #4Dann ist ersteinmal nachgewiesen wo der Fahrtenschreiber/das Auto standen.......sonst nichts.
Richtig, Fahrzeug stand am WE in z.B. in Hanau, Oleg wohnt in Warschau. 1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit 2. Variante = Auto in Hanau - Oleg in Hanau = ohne Übernachtungsbeleg = Übernachtung im Fahrzeug 3. Variante = Auto in Hanau - Oleg mit Beleg in Hanau oder Umgebung = richtige Wochenruhezeit 4. Variante Auto & Oleg in Warschau 5. Variante...
Man kann nicht immer nur arbeiten, man muss auch mal etwas Sinnvolles tun !
Oleg kann aber auch bei Paulina gewesen sein oder oder
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
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Und in Europa gilt m.w. immer noch Unschuldsvermutung. Vergehen muss bewiesen werden.
Gruß Chris
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Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7[quote=Krischan|p99586] 2. Variante = Auto in Hanau - Oleg in Hanau = ohne Übernachtungsbeleg = Übernachtung im Fahrzeug
Ebengenau dieser Rückschluß ist nicht zulässig.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7 1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit
Das ist aber auch so nicht korrekt, meiner Meinung nach. Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7 1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit
Das ist aber auch so nicht korrekt, meiner Meinung nach. Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Wenn der An / Abreiseort nicht mit Standort definiert ist sondern eine betriebsbedingte Reise ist dann ist es aber doch Arbeitszeit.
Gruß Chris
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Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7 1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit
Das ist aber auch so nicht korrekt, meiner Meinung nach. Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Wenn der An / Abreiseort nicht mit Standort definiert ist sondern eine betriebsbedingte Reise ist dann ist es aber doch Arbeitszeit.
Es wird so gehandhabt. Wenn du in Nürnberg wohnst und fährst nach Dorfen, wird es dir doch auch nicht als Arbeitszeit angerechnet, oder? Ich wollte auf die unterschiedliche,und m.M.n. unkorrekte, Anrechnung der Arbeitszeit raus...
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Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7 1. Variante = Auto in Hanau - Oleg war am WE zu Hause in Warschau = An- und Abreise also Arbeitszeit
Das ist aber auch so nicht korrekt, meiner Meinung nach. Denn es werden doch in keiner anderen Berufsgruppe die An-und Abreise der Arbeitszeit zugerechnet....
Ein Maler fährt vom Betriebssitz 80 km zur Baustelle und bekommt die Zeit nicht bezahlt !? Jetzt weis ich warum es keine Handwerker mehr gibt ! Wenn ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen meinen Fahren sagen muss das die Fahrzeuge ab sofort in Eisenach am WE stehen bleiben, dann ist doch die Ab- und Anreise zum Wohnort eine zu vergütende Zeit. Wenn man das als nicht korrekt empfindet werden wohl mal Montag paar Autos stehen bleiben. Aber wenn dann Oleg aus Warschau da ist, ist die Welt ja wieder in Ordnung.
Man kann nicht immer nur arbeiten, man muss auch mal etwas Sinnvolles tun !