ich habe da eine Frage: Wenn ich an Sonn-/Feiertagen einen LKW führe (Kartenpflichtig), muß ich dann als Fahrer einen Nachweis mitführen, daß das am Sonn-/Feiertag geführte Fahrzeug eine entsprechenden Genehmigung hatte, ein 7,5t Fahrzeug war o.ä.? Wochenruhezeiten und Wochenlenkzeiten werden selbstverständlich eingehalten.
Ich habe Interesse an Praxistipps. Diese brauchen nur national gültig sein. Besten Dank!
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #1Moin liebe Gemeinde,
ich habe da eine Frage: Wenn ich an Sonn-/Feiertagen einen LKW führe (Kartenpflichtig), muß ich dann als Fahrer einen Nachweis mitführen, daß das am Sonn-/Feiertag geführte Fahrzeug eine entsprechenden Genehmigung hatte, ein 7,5t Fahrzeug war o.ä.?
Ich nehme an, dass du mit deiner Frage auf eine nachfolgende Kontrolle abzielst. @Stahli ist da der Fachmann.
Meine Meinung zu Beförderungen in D: Die Mitführpflichten des Fahrpersonals gem. VO (EG) 561/2006 und FPersV sind in D für 28 Tage vorgeschrieben. Wird sich ab 2025 ändern. Als Fahrer eines in D zugelassenen Fahrzeugs muss man bei einer späteren Kontrolle die Fahrerkarte sowie evtl. Schaublätter, TKB, Ausdrucke und Kontrollbescheinigungen vorlegen. Der Kontrollbeamte kann daraus einiges erkennen und wird bei Sonn- und Feiertagsfahrten den Fahrer befragen. Ergänzend dazu kann der TU im Nachgang befragt werden. BALM und Polizei haben im Zweifelsfall auch Zugriff auf gespeicherte Daten beim KBA Flensburg.
Zitat von Krischan im Beitrag #1 ......... Wochenruhezeiten und Wochenlenkzeiten werden selbstverständlich eingehalten. Ich habe Interesse an Praxistipps......
Du hast die Wochenarbeitszeit sowie die Vorschriften zu den Ruhezeiten (TRZ und WRZ) vergessen - werden bei einer Kontrolle auch überprüft.
Zitat von Krischan im Beitrag #1Moin liebe Gemeinde,
ich habe da eine Frage: Wenn ich an Sonn-/Feiertagen einen LKW führe (Kartenpflichtig), muß ich dann als Fahrer einen Nachweis mitführen, daß das am Sonn-/Feiertag geführte Fahrzeug eine entsprechenden Genehmigung hatte, ein 7,5t Fahrzeug war o.ä.? Wochenruhezeiten und Wochenlenkzeiten werden selbstverständlich eingehalten.
Ich habe Interesse an Praxistipps. Diese brauchen nur national gültig sein. Besten Dank!
Nein. Der Fahrer meineserachtens nicht. Das Kennzeichen ist auf der Fahrerkarte hinterlegt, da lässt sich abfragen, welches Fahrzeug. Der TU sollte aber eine Nachweismöglichkeit haben.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Ich habe mich möglicherweise unklar ausgedrückt. Ich möchte wissen, was in einem Kontrollfall für mich als Fahrer in Rede steht. Wenn ich a l l e für mich als Fahrer relevanten Vorschriften einhalte, bin ich aus meiner Sicht aus der Nummer raus. Selbst wenn über die Abfrage des Kennzeichens des am Sonntag gefahrenen Fahrzeuges herauskäme das es eine SZM ist. Muß ich dann beweisen das bsp.eine Sondergenehmigung vorlag? Irgendwann muß ja auch mal gut sein...
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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Zitat von Krischan im Beitrag #4 .......... Selbst wenn über die Abfrage des Kennzeichens des am Sonntag gefahrenen Fahrzeuges herauskäme das es eine SZM ist. Muß ich dann beweisen das bsp.eine Sondergenehmigung vorlag? Irgendwann muß ja auch mal gut sein...
Eine SZM ohne Ballastpritsche und ohne Sattelanhänger ist unabhängig von der zGM vom Sonn- und Feiertagfahrverbot in D befreit. In Beitrag #2 und 3 steht alles Weitere drin.
Zitat von Krischan im Beitrag #4Ich habe mich möglicherweise unklar ausgedrückt. Ich möchte wissen, was in einem Kontrollfall für mich als Fahrer in Rede steht. Wenn ich a l l e für mich als Fahrer relevanten Vorschriften einhalte, bin ich aus meiner Sicht aus der Nummer raus. Selbst wenn über die Abfrage des Kennzeichens des am Sonntag gefahrenen Fahrzeuges herauskäme das es eine SZM ist. Muß ich dann beweisen das bsp.eine Sondergenehmigung vorlag? Irgendwann muß ja auch mal gut sein...
Du sprichst in der Vergangenheitsform. Bei der Kontrolle Deiner Fahrerkarte wird, denke ich, nicht geprüft, ob für den Transport am Sonntag eine Genehmigung vorlag. Die LuRZ müssen halt passen.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
ich sags mal so, wenn Du noch auf der gleichen Tour bist, wie am Sonntag, sollte die Sonntagsgenehmigung noch dabeisein. Ansonsten richtig, nach den Kennzeichen lässt sich viel abfragen