wenn ihr an einer Be- bzw. Entladetselle einen Handgabelhubwagen zum Be- und/oder Entladen bekommt, achtet ihr dann auf das UVV-Prüfsiegel bzw. schon mal eines gesehen an einem 0815 Handhubwagen ?
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Habe noch keinen mit Plakette gesehen, wenn ich beim Kunden als 'gelernter' Sicherheitsbeauftragter mal durchs Lager gegangen bin (meist bei Staplerschulungen). Sehen alle sehr entspannt. Ich prüfe die Handhubwagen aber nicht.
Zitat von rumbalotte im Beitrag #1wenn ihr an einer Be- bzw. Entladetselle einen Handgabelhubwagen zum Be- und/oder Entladen bekommt, achtet ihr dann auf das UVV-Prüfsiegel bzw. schon mal eines gesehen an einem 0815 Handhubwagen ?
Habe keine 0815 Handhubwagen. Meine haben UVV-Siegel. SInd allerdings nicht von Zwergheinrich, sondern von seinem Sohn, dem Jungheinrich.... Bei Kunden prüfe ich das nicht, da ich meine eigenes Weerkzeug habe.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Habe noch keinen mit Plakette gesehen, wenn ich beim Kunden als 'gelernter' Sicherheitsbeauftragter mal durchs Lager gegangen bin (meist bei Staplerschulungen). Sehen alle sehr entspannt. Ich prüfe die Handhubwagen aber nicht.
Nein, es gab keinen Vorfall. Du hast die Antwort auf meine Frage aber sogleich gegeben.
Und nun spinnen wir den Faden mal weiter : ich sage dem Kunden nicht, daß ich keine Lust habe zum Ausladen, sondern ich sage ihm, ich hätte gern einen geprüften Hubwagen wegen der Berufsgenossenschaft oder ???
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Ich habe vor 2 Jahren einen neuen Hubwagen gekauft, der hatte bei Auslieferung eine aktuelle UVV-Plakette dran. Hab den aber seither nicht mehr prüfen lassen und habe das auch nicht vor. Einen anderen Hubwagen habe ich noch, der ist locker 20 Jahre alt und auch noch nie geprüft worden (damals war das wohl noch gar nicht erfunden). Der hubt und wagt auch ohne Plakette einwandfrei.
Ich habe mich vor längerer Zeit mal mit einen Gabelstapler-Kundendiensttechniker über das Thema unterhalten und er meinte "Totaler Blödsinn! Was soll ich denn an einem Hubwagen prüfen ??"
Wenn der Hubwagen Öl verliert, die Rollen eckig sind oder die Gabeln nicht mehr parallel, weil er sich mit dem Stapler duelliert hat, kann man ihn eh nicht mehr verwenden. Egal ob mit oder ohne Siegel
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
er meinte "Totaler Blödsinn! Was soll ich denn an einem Hubwagen prüfen ??"
dann fahr mal jmd. damit über den Fuß und der ist länger als 3 Tage krank. Dann wirst Du erfahren, was Blödsinn ist. Würde mit Plakette auch passieren, interessiert nur keinen, wenn es ans Portemonaie der BG geht.
Kostet übrigens 25 Euro netto für eine kurze Sichtprüfung.
mal noch etwas OT : ich musste meinen Hausmeister schriftlich belehren, das Benzindämpfe (beim Befüllen des Benzinrasenmähers) Krebs verursachen können
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Zitat von rumbalotte im Beitrag #4 ......... Und nun spinnen wir den Faden mal weiter : ich sage dem Kunden nicht, daß ich keine Lust habe zum Ausladen, sondern ich sage ihm, ich hätte gern einen geprüften Hubwagen wegen der Berufsgenossenschaft oder ???
Coole Idee Danke für die Anregung - sollte ich diese bei meinen Schulungen 'verbreiten'? Dann könnte es einige Probleme bei den Verladern und Empfängern geben. Problematik tritt nach meiner Erfahrung ab und zu auch bei den Mitgänger-Flurförderzeugen auf. Ob Blödsinn oder nicht - die BG hält sich an die Gesetze und legt im Schadensfall diese knallhart aus, wenn es um die Regulierung geht. Und wenn man was findet, wird es ein langer Weg, seine Ansprüche durchzusetzen. Wichtig ist immer die schriftliche Dokumentation.
Wer die Prüfung in der eigenen Werkstatt selbst macht, muss eine Beauftragten schriftlich nennen - mündlich reicht nicht.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #7 Wer die Prüfung in der eigenen Werkstatt selbst macht, muss eine Beauftragten schriftlich nennen - mündlich reicht nicht.
Hmmmm .... alles, was mir irgendwie zum Nachteil gereichen könnte, tu ich auf neudeutsch outsourcen Anschließend gibts eine Rechnung + Protokoll für den Beamtendreikampf.
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... rein theoretisch müssen Hubwagen eine jährliche UVV-Prüfung für Flurförderzeuge durchlaufen. Muss gestehen das habe ich noch nie gemacht.
Auch meine Rechenmaschine, die ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel ist, habe ich noch nie der vorgeschriebenen Elektrosachkundeprüfung unterzogen.
In der Tat, rollste Dir mit der Rechenmaschine über den Fuß, oder verletzt Dich beim Aufaddieren von Zahlenreihen am Hubwagen, dann stehste doof da
Mein Kofferauflieger geht nach jeder Sommerfeuerwerkssaison in die Werkstatt und die Ladebordwände werden gecheckt und die UVV wird gemacht.
Hab bei Hubwagen auch noch nie drauf geachtet ob genutzte Hubwagen eine gültige UVV-Prüfung haben.
Der Fuhrmann
*********************************** Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück. Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.
Bei einer LBW stimme ich Dir zu. Ich habe schon mal gesehen, wie so ein Ding plötzlich nachgegeben hat und die Palette auf der Straße lag (Koleka Problem lässt grüßen). Auch bei nem Stapler keine Frage.. aber Hubwagen und Rechenmaschine, da fehlt mir irgendwie die Einsicht.
Ich habe aber heuer mal sämtliche Verlängerungskabel prüfen lassen. Da waren auch einige ältere 16A und 32 A Kraftverlängerungen dabei, die ich schon ewig nicht mehr im Gebrauch hatte. Sind tatsächlich ein paar durchgefallen und wenn man hier und da mal den Stecker aufschraubt und den falschen Messwerten auf den Grund geht, wundert man sich schon, dass die so lange ohne Nebenwirkungen funktioniert haben
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Unser Putzregal ist durchgefallen - weil nicht an der Wand Verdübelt
Ein simples Blechregal wie es jeder Kennt. 4 Böden, ca. 1,80 hoch. Inhalt: Zwei leere Eimer,paar Lappen, 2,3 Flaschen Sidolin, Kunststoffpflege, kleinkram und DAS Problem: Oben drauf 2 Rollen blaues Papiertuch. Diese Rollen könnten das Regal zu Kippen bringen.... Das ding steht lt.Kollegen seit 20 Jahren so da.
Es wird doch immer Blöder.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«