Die Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche (Haftung der Auftraggeber für Verstöße der eingesetzten Subs bei den Sozialversicherungsbeiträgen) wurde heute im Bundestag beschlossen. Nach der fleischverarbeitenden Branche und dem Baugewerbe also der dritte Bereich, in dem das Gesetz gilt. Haftung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt schon länger.