hurgler0815
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Verkehrszeichen des Monat
Ist das denn überhaupt ein Verkehrszeichen? Ich empfehle hier den Wikipediaeintrag. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrszeichen Ich halte von Wiki wenig, bei aktuellen, oder allgemein politischen Themen, sogar garnichts. Jedoch selbst mit wikibasiertem Lesen entstehen Fragen: 1) Verkehszeichen dürfen nur an Pfosten befestigt werden. Wechsellichtanlagen haben aber Masten. 2) Gefahrzeichen stehen grundsätzlich alleine. Eine Wechsellichtanlage würde ich als Gefahrzeichen einstufen. -> Ginge s o also nicht. 3) Die Befestigung mit Kabelbindern weicht von der gängigen Befestigung der Verkehrsschilder ab. -> Unfallgefahr durch herabfallende "Verkehrsschilder"? 4) Erfüllen diese "Verkehrsschilder" denn auch alle notwendigen Normen? Das läßt sich ja im Regelfall auf der Rückseite an den Aufklebern ablesen. Auch der Hersteller wird dort genannt, falls Fragen auftauchen.
Und dann ganz grundsätzlich: Was ist unter "Verweilen" zu verstehen? Hier in Sachsen haben sie es auch mit dem Verweilen. Wenn ich irgendwo rumstehe und bpsw. auf Grün warte, dann verweile ich. Das verstehe ich. Was aber ist, wenn ich um den Mast der Wechsellichtanlage herumspaziere? Fragen über Fragen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #4 ....... Und dann ganz grundsätzlich: Was ist unter "Verweilen" zu verstehen? Hier in Sachsen haben sie es auch mit dem Verweilen. Wenn ich irgendwo rumstehe und bpsw. auf Grün warte, dann verweile ich. Das verstehe ich. Was aber ist, wenn ich um den Mast der Wechsellichtanlage herumspaziere? Fragen über Fragen.
Wenn Der Verunfallte auf der Straße liegend keine Maske aufhat wird ihm keiner wegen Infektionsgefahr helfen müssen? Selbstschutz geht vor. Kenntnisstand Mitte der 80er als ich bei dem DRK als Sanitätshelfer dienstverpflichtet war. Vergleichbar mit dem vorrangigem Absichern der Unfallstelle vor Hilfeleistung. Oder dem Lehrbeispiel folgend, daß niemand zur Hilfeleistung in einen Raum geht, in dem Menschen ohne ersichtlichen Grund/Verletzung auf dem Boden liegen. Stichwort Gas. Bringt ja nix wenn man sich einfach danebenlegt.....mindestens erst eine erfolgreiche Meldung abgeben bevor man heldenhaftes leisten will.
Die aktuellen Vorgaben sind so undurchdacht, so dermaßen auf zumindest für mich nicht direkt wissenschaftlich nachvollziehbare Vorschriften fixiert, ich frage mich manchmal, was wäre, wenn es eine akute und zeitkritische Krisenlage in unserer Nation geben würde? Da es bei meiner anderen Erwähung untergegen zu sein scheint; https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Schrotti im Beitrag #7 ......... Qas wäre denn,wenn man sich als Fußgänger an das Verweilverbot hält,bei rot über die Straße geht und es kommt dann zu einem Unfall?
Zuerst haftet der Verursacher (also der Fußgänger) für Eigen- und Fremdschaden. Sind also folgende Versicherungen evtl. involviert: Krankenversicherung, Privathaftpflicht, BG bei Wegeunfall und Rechtsschutzversicherung. Problem: Kann hier evtl sogar §823 BGB ins Spiel kommen (vollumfängliche Haftung ohne Begrenzung)? Wie sieht es aus mit Regreß gegen den Aufsteller des Schildes? Könnte wirklich spannend und vor allem langwierig und teuer werden.
Gegen die körperlichen und seelischen Blessuren des Fußgängers gibt es keine Versicherung.