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Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Einsatzzwecke
Wie wird denn damit umgegangen? So wie ich dies verstehe sind ja alle mit Nebenantrieb des für den Straßenverkehr bestimmten Motors auf der sicheren Seite. Wie ist die Lage bei der Kühlerfraktion?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Artikel 4 Abs. 1 Punkt 2 Klasse NRG - darunter fallen handelsübliche Kühlmaschinen in Fahrzeugen und Anhängern
Emissionen: Stufe 5 - siehe Seite 52. Angaben in g/Kwh CO: 3,5 HC: 0,19 NO²: 0,67 PM: 0,035
Schadstoffnorm: wenn man LKW-Normen über 2.610 kg zugrundelegt, dann würden die Kühlmaschinen wie folgt eingestuft: Euro 2: bei CO Euro 5 EEV bei HC Euro 6: bei NO² Euro 1: bei PM Ich weiß leider nicht, inwieweit die Werte kompatibel zu der Tabelle sind
Technisch muss nachgerüstet werden, wenn lokale oder nationale Vorschriften dies erfordern. Umweltzonen und Dieselfahrverbote betreffen keine (stationären) Generatormotoren in Kühlmaschinen.
Da ist ordentlich Luft nach oben bzgl. Klimaschutz.