Hallo an Alle! Aller Orten werden seit Jahren Fahrradwege den eigentlichen Fahrspuren "abgerungen" (siehe Foto). Muss der seitliche Sicherheitsabstand von min. 1,5 Metern bei separaten Fahrspuren auch eingehalten werden? Wenn ja, würde das bedeuten, das ich ab sofort nicht mehr die rechte Fahrspur benutzen kann, da ständig Radfahrrer unterwegs sind. Nur dann verstoße ich garantiert gegen das Rechtsfahrverbot, oder? Gruß von einem unsicheren BKF.
in der Tat eine schwierige Frage, wie man sich hier verhalten soll/muss. Danke für das aufschlußreiche Foto!
Meine rechtlich unverbindliche Einschätzung: Es handelt sich hier um einen markierten Radweg (mit unterbrochener Linie und roter Farbe) im Kreuzungsbereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden darf. Solange du in diesem Bereich parallel zum Radweg fährst und dort Radfahrer überholen willst, musst du die bekannte 1,5m Regelung innerorts einhalten.
Wenn der Radweg mit einer ununterbrochenen Linie markiert und baulich getrennt von der Strasse ist, kannst du den Radfahrer ohne Sicherheitsabstand überholen.
Ansonsten musst du dem Radfahrer hinterherfahren, wenn du die Abstandsregelungen nicht einhalten kannst. Überholen ist dann insbesondere als Fahrer eines LKW auf Orts-, Kreis- und Landstraßen fast nicht möglich.
Bei uns hier in Berlin fahren die Penner extra auf der linken weissen Linie das man eigentlich nicht überholen darf ohne in den Gegenverkehr zu fahren!