Falls Ihr es noch nicht gehört/ gelesen habt - Neuerung seit 03. Juli 2021 bereits in Kraft
Die (erneute) Fahrtenschreiber Prüfung darf jetzt maximal 24 Monate (2 Jahre) nach der vorherigen liegen. Bisher konnte diese ja bis zum jeweiligen Monatsende gezogen werden. Beispiel: Prüftermin 24.08.2019 - erneute Prüfung 24.08.2021, dann muss diese auch jetzt spätestens am 24.08.2021 erfolgen und darf nicht mehr bis zum 31.08.2021 "gezogen" werden.
Neu ist aber auch geregelt, dass die Prüfungen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nicht mehr zwingend in Deutschland stattfinden müssen, sondern jede in der EU anerkannte Werkstatt kann die Prüfung vornehmen.