Mit dem Update von Toll Collect soll der Kassenabschluss vereinfacht werden und auch das Sprachenangebot wird erweitert. Toll Collect weist darauf hin, dass ab dem 30. August 2021 ein neues Update für mehr als eine Million Fahrzeuggeräte (On-Board-Units/OBUs) bereitgestellt wird. Um das Update zu erhalten muss allerdings kein Lkw in die Werkstatt, betont das Unternehmen. Die neue Software werde per Mobilfunk auf die OBUs übertragen.
Mit dem Update wird ein neuer Menüpunkt „Kassenabschluss“ eingeführt, der den Kassenabschluss vereinfachen soll. Die Mautbeträge können zeitnah im Kunden-Portal unter „Nicht abgerechnete Fahrten“ eingesehen werden. Nach der Tour wählen die Fahrer den Menüpunkt „Kassenabschluss“ aus und bestätigen mit „OK“. Dann erscheint im Display die Frage „Kassenabschluss durchführen? Ja“. Mit der Auswahl „OK“ startet die Übertragung der Daten. Anschließend erscheint das Antennensymbol und zeigt die Übertragung der Daten an. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, signalisiert die OBU sowohl durch die Anzeige „Übertragung erfolgreich [OK]“, als auch akustisch, dass die Aktion erfolgreich beendet wurde.
Sprachenangebot wird erweitert
Mit dem Software-Update wird gleichzeitig die Sprachenvielfalt auf der OBU erweitert. Auf den On-Board Units vom Typ Bosch können Fahrer über den Menüpunkt „Sprache“ neben Deutsch, Englisch, Polnisch, Französisch und Niederländisch nun auch Rumänisch auswählen. Alle Informationen in den Menüpunkten sind komplett in diesen sechs Sprachen vorhanden.
Tipp: Auf der Toll Collect-Website sind Online-Anleitungen zu finden, die eine Schritt-für-Schritt-Instruktion bieten. (tb) Quelle: VR
Die Einstellungen des Vortags werden bei einem Update auf die Ur-Einstellung des Fahrzeugs zurückgestellt - bitte bei Abfahrtskontrolle die Einstellungen überprüfen. Wichtig vor allem für MoWa im Anhängerbetrieb und SZM, die mit Sattelanhänger gefahren werden.
"... dass ab dem 30. August 2021 ein neues Update für mehr als eine Million Fahrzeuggeräte (On-Board-Units/OBUs) bereitgestellt wird." Bereitstellung, schöne Formulierung. Ich gehe davon aus, daß ab dem 30.8. die Software automatisch auf das OBU geladen wird, richtig? Bis wann soll das denn abgeschlossen sein? Gibt es eine Kontrollnachricht für den Nutzer im Fahrzeug? Oder muß ich jetzt als Fahrer die nächsten 5 Wochen bei der Nutzung von unterschiedlichen Fahrzeugen bei jedem Motorstart darauf achten, daß die Einstellungen stimmen? Das wäre ja eher risikobehaftet...
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #3Ich gehe davon aus, daß ab dem 30.8. die Software automatisch auf das OBU geladen wird, richtig? Bis wann soll das denn abgeschlossen sein?
Das dauert normalerweise ca. 1-3 Wochen....dürften mehrere Millionen OBUs sein (in- und ausländische Fahrzeuge)
Zitat von Krischan im Beitrag #3Gibt es eine Kontrollnachricht für den Nutzer im Fahrzeug?
Leider NEIN
Zitat von Krischan im Beitrag #3Oder muß ich jetzt als Fahrer die nächsten 5 Wochen bei der Nutzung von unterschiedlichen Fahrzeugen bei jedem Motorstart darauf achten, daß die Einstellungen stimmen? Das wäre ja eher risikobehaftet...
Die Kontrolle der OBU-Einstellungen (Achszahl und Gewichtseinstellung) ist eine der zwingend vorgeschriebenen Aufgaben bei der Abfahrtskontrolle. Egal, ob zu Beginn des Arbeitstags oder z.B. nach Ab-/Ankoppeln eines (Sattel)anhängers. Der Fahrer als Erfüllungsgehilfe (und dadurch zuerst der Unternehmer als Fahrzeughalter) haftet schließlich für falsche Einstellung.
Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Updates in Betrieb ist, wird das Update beim nächsten Zündwechsel aufgespielt, wenn die Zeit dafür ausreichend ist. Während der Fahrt wird kein Update durchgeführt.
Sehr schön. Wo wären wir heutzutage ohne moderne Technik und einen Vertragspartner, der seine Technik an die Realitäten anpassen muß. Und der Risikoübergang dafür ist ja auch gleich geregelt...
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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