So viel wie möglich Digital und gut. Digitale Unterschriften sind doch vom Paketdienst über Stückgut normal. Wenn man bedenkt wie viel Papier man früher mit hatte.... Als ich mit Stückgut angefangen habe hattest jeden Abend 50 Zettel. Die Rechnungen waren 500 Seiten stark und waren im Paket zu versenden, weil Umschlag nicht passte...
Allein die Papierersparnis. Ich habe heute nur noch einen Kunden, der RG per Post will. Alle anderen digital.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #31Von mir als verheirateter Mann folgendes: wenn meine Frau sagen würde: "Wäre es m ö g l i c h, das du mal den Geschirrspüler ausräumst"
Arndt, es geht aus meiner Sicht um ein rechtssicheres Verhätlnis zwischen zwei Vertragspartnern. Wenn sich beide Vertragspartner vertraglich auf eine digitale Kommunikation und die Modalitäten geeinigt haben, schön. Das Gesetz steht dem nicht entgegen. Und genau das ist der Punkt. Es besteht dafür die Möglichkeit. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen da nicht anders vereinbart. -> Papier
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Es geht nicht um Überzeugung. Es geht um juristische Realitäten. Was die Grillparty angeht kannst Du trotzdem gerne Bescheid sagen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Zitat von Krischan im Beitrag #35Es geht nicht um Überzeugung. Es geht um juristische Realitäten.
Was ist denn die, bzw. deine juristische Realität? Ist der elektronische FB verboten oder in deinen Augen rechtsunwirksam? Oder ist das in deinen Augen nur neumodischer Quatsch?
Es ist nach meinem Verständnis nicht verboten. Und, ebenfalls nach meinem Verständnis als Nichtjurist, besteht die Möglichkeit bei gegenseitigem Einvernehmen einen elektronischen Frachtbrief vertraglich zu vereinbaren. Damit beginnt übrigens eine große Baustelle.
Nachtrag von wegen "neumodischer Quatsch": Ich bin ein wenig altmodisch. Mein Interesse in dieser Sache besteht darin, meinen Anspruch rechtssicher darlegen zu können. Und nach meiner bisherigen Lebenserfahrung ist ein Blatt Papier mit vielen Unterschriften und Stempeln im Original vorgelegt, ziemlich wirkmächtig.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Zitat von Krischan im Beitrag #37Es ist nach meinem Verständnis nicht verboten. Und, ebenfalls nach meinem Verständnis als Nichtjurist, besteht die Möglichkeit bei gegenseitigem Einvernehmen einen elektronischen Frachtbrief vertraglich zu vereinbaren. Damit beginnt übrigens eine große Baustelle.
Erklär mal wo du die Baustelle siehst. Ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen Parteien ist nur in den seltensten Fällen (z.B. Sittenwidrigkeit) anfechtbar. So meine amateurhafte Meinung.
Zitat von Krischan im Beitrag #37 Nachtrag von wegen "neumodischer Quatsch": Ich bin ein wenig altmodisch. Mein Interesse in dieser Sache besteht darin, meinen Anspruch rechtssicher darlegen zu können. Und nach meiner bisherigen Lebenserfahrung ist ein Blatt Papier mit vielen Unterschriften und Stempeln im Original vorgelegt, ziemlich wirkmächtig.
Ein Frachtbrief mit einer unleserlichen Unterschrift ist ziemlich wirkmächtig? Ein Stempel ist ja noch juristisch durchsetzbar, aber eine digitale Unterschrift ist in der Tat ziemlich wirkmächtiger.
PS Grillparty: wenn du das Mammut erlegt hast, sagst du einfach Bescheid...
Zitat von Krischan im Beitrag #37Es ist nach meinem Verständnis nicht verboten. Und, ebenfalls nach meinem Verständnis als Nichtjurist, besteht die Möglichkeit bei gegenseitigem Einvernehmen einen elektronischen Frachtbrief vertraglich zu vereinbaren. Damit beginnt übrigens eine große Baustelle.
Erklär mal wo du die Baustelle siehst. Ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen Parteien ist nur in den seltensten Fällen (z.B. Sittenwidrigkeit) anfechtbar. So meine amateurhafte Meinung.
Das können wir, Dein Interesse vorausgesetzt, gerne telefonisch besprechen. Hinweis: Du begibst Dich in den Rechtraum des Auftraggebers.
Zitat von Krischan im Beitrag #37 Nachtrag von wegen "neumodischer Quatsch": Ich bin ein wenig altmodisch. Mein Interesse in dieser Sache besteht darin, meinen Anspruch rechtssicher darlegen zu können. Und nach meiner bisherigen Lebenserfahrung ist ein Blatt Papier mit vielen Unterschriften und Stempeln im Original vorgelegt, ziemlich wirkmächtig.
Ein Frachtbrief mit einer unleserlichen Unterschrift ist ziemlich wirkmächtig? Ein Stempel ist ja noch juristisch durchsetzbar, aber eine digitale Unterschrift ist in der Tat ziemlich wirkmächtiger. https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html Hier muß der Empfänger (sprich Dein Fahrer) des Dokumentes ggf. durchsetzungsfähig sein.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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LT-LKW im innerdeutschen Verkehr mit jungem weißrussischem Fahrer ohne Fremdsprachenkenntnisse. Die heutige Realität im innerdeutschen Verkehr. LT-LKW fährt i.A. eines Frächters aus A.
Nötige Dokumente des Frachtführers für den Transport: CMR in einer Sprache, die ein Kontrollbeamter lesen und verstehen kann.
Realität: Ladeliste des deutschen Auftraggebers und Lieferscheine - sonst nichts.
Wie soll der Fahrer da händisch einen CMR rechtssicher ausstellen, wenn er vermutlich nichts versteht, was auf den Papieren geschrieben ist? Dessen Auftraggeber in A muss einen CMR ausstellen - den Verlader aus D interessiert das aber bei einem innerdeutschen Transport nicht. Wird vom Empfänger sicher auch nicht quittiert - ausser im Schadensfall. Ob der Fahrer weiß, dass er da auch die Beschreibung des Schadensfalls durch den Empfänger unterschreiben muss?
Durchsetzungsfähig......wird das bei der Regulierung des Schadensfalls oder vor Gericht?
Ich denke mal weiter: warum soll es den keinen Anbieter geben, der den CMR, Frachtrief oder was weis ich, aus der Erstellersprache in die jeweilige Landessprache übersetzt. Somit könnte ein mongolischer Kraftfahrer ein deutsches Frachtformular lesen und gegebenen Falls eventuell auch verstehen. Papier hatten schon die alten Ägypter...
muss mal sagen, die Vorschriften des GüKG sind zumindest erfüllt, wenn
entsprechend §7 Absatz 1 Nr. 3 GüKG
Zitat ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber angegeben werden.
mitgegeben werden. Alles weitere ist Sache des Transportunternehmers
Wir sind nicht beim ADR wo gewisse Sprachen vorgeschrieben sind. Also muss sich der Kontrolleur wie auch der Empfänger auf andere Art behelfen. Is leider so
Andererseits wird es interessant mit dem elektronischen Dokument, da ja das befördernde Unternehmen dem Kontrolleur eine lesbare Version des Frachtbriefes wie auch eine Downloadmöglichkeit zur Verfügung stellen muss
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #40Es wird sicherlich an mir liegen, aber ich hab immer noch nicht kapiert was du für Bedenken hast.
Zitat von Krischan im Beitrag #39durchsetzungsfähig
Was meinst du damit?
Ich habe keine Bedenken. Der Gesetzgeber hat, nach meinem Verständnis, die Möglichkeit eröffnet, mit einem elektronischen CMR zu agieren. Die Umsetzung fehlt. Es scheint kein Interesse zu bestehen. Wo ist denn das Pflichtenheft für den Transfer der Papierversion in die elektronisch eVersion? Wer/welches Gremuim befaßt sich damit? Termine? Eben. Nichts passiert. Da Dich dieses Thema zu interessieren scheint kannst Du ja "Deinen" Bundestagsabgeordneten bitten bei der EU diesbezüglich nachzufragen. Stichwort Sachstand.
Habe ich einen, von allen Beteiligten gestempelten, unterschriebenen und gesiegelten Durchschlag des CMR an Bord, dann kann dieser zur Not auch bei Kerzenlicht in einer Kontrolle angesehen werden. Die digitale Variante würde prinzipiell auch gehen. Was mache ich bei einem Funkloch?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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Zitat von Krischan im Beitrag #44Was mache ich bei einem Funkloch?
Glaub mir, das ist ein rein deutsches Problem. Die restliche Welt lacht über uns und unsere Strahlenrichtlinien usw. .
Warum soll ich denn meinen Bundestagsabgeordneten fragen? Die Politik hat doch schon alles geregelt = digitale CMR-Papiere sind rechtskonform. Soll die Politik uns jetzt noch ein MUSS und eine Frist diktieren? Nicht nur der CMR gehört digitalisiert, sondern alle Transportpapiere. Dann würden (vielleicht) viel eher Kabotageverstöße ans Tageslicht kommen. Vielleicht auch ein Grund, warum die Großverlader die Digitalisierung nicht wollen und umsetzen. Papier ist geduldig...
Ich mach heute mal den Lanz (): Sie (bei dir natürlich du) haben meine Frage nicht beantwortet.