aus aktuellem Anlaß und aus Interesse gefragt. Folgende Situation: Ein Linienbus ist als Entgegenkommer aus seiner Haltebucht herausgefahren und dabei gründlich auf meinen Fahrstreifen gefahren. Der Bus kann dort nicht aus der Haltebuch herausfahren ohne auf die Gegenfahrbahn zu kommen. So weit also alles i.O.. Ich habe den gesetzten Blinker gesehen, war aber erstens bereits dicht an dem Bus und habe auch nicht damit gerechnet das der Busfahrer in einen Entgegenkommer hineinlenkt.
Meine Frage: Die Vorfahrt eines Linienbusses bei dem Herausfahren aus einer Haltebucht ist unstrittig. Aber hat dieser Bus auch dieselbe eingebaute Vorfahrt für den Gegenfahrstreifen?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Kam es zum Unfall? Wenn ja, dann ab zum Anwalt, nachdem du die Aussage verweigert hast und Unfallort-Beweissicherung absolviert hast.
Wenn nein - Vorfahrt für den Bus gilt m.E. nur für seine Fahrspur, in die er einbiegt. Dabnei muss er natürlich den Gegenverkehr beachten und hat keine Vorfahrt auf der Gegenfahrspur.
STVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. 3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. 4Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
Meine juristisch minderbemittelte Meinung: die fett markierte Passage könnte zum Fallstrick werden. Wenn der Busfahrer nachweisen kann, das du nicht vorsichtig vorbeigefahren bist, bist du m.M.n. mit einer Teilschuld dabei. Wohl dem, der eine Dashcam hat und den "Spieß" herum drehen kann.
@hurgler0815 Uto, nein, kein Unfall...dafür weiß ich jetzt das die Bremsen an meinem Pkw i.O. sind.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #3die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr
Der Witz ist ja, das der Bus eben nicht hielt sondern losfuhr. Also in Bewegung war. Sonst hätte er ja auch nicht auf meine Fahrspur kommen können.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Sagen wir es mal so: es geht im realen Leben in aller Wahrscheinlichkeit vor Gericht. Die Versicherung des Busses wird dir 80% Teilschuld vorwerfen, z.B. unangebrachte Geschwindigkeit im Haltestellenbereich. Jetzt ist es an dir, das Gegenteil zu beweisen. Die legen es darauf an: entweder du gibst auf, oder du einigst dich auf 60:40 oder du bringst viel Zeit und Geduld mit. In der Regel dauert das 3 Jahre. Ich schreibe heute Abend über den Ausgang des Verfahrens was wir geführt haben vom Unfall am 23.12.2020.
Über das reale Leben will ich nichts wissen. Ich habe sowieso das Konzept der Problemvermeidung als Motto. Mir ging es um die rechtliche Einschätzung. Gerade weil bei uns in Deutschland ja mittlerweile alles so liebevoll geregelt wird.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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