Weltmarktpreise, höheren Löhne und Gehälter sowie die Inflation treiben die Preise und Kosten nach oben.
Gebäudewertermittlung und der Unterversicherungsverzicht – wieso diese Klausel so wichtig ist?
Der Klimawandel schreitet weiter voran und damit werden auch die Großschadenereignise in Zukunft weiter zunehmen. Sind Sie sicher, dass ihre Versicherungssummen im Schadensfall ausreichend bemessen sind? Und was passiert eigentlich, wenn in Ihrer Police kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist?
Das Wichtigste in Kürze:
- ohne Unterversicherungsverzicht leistet die Versicherung nur anteilig, sollte sich nach einem Schaden herausstellen, dass der tatsächliche Wert höher ist als die aktuelle Versicherungssumme Ihrer Police.
- mit Unterversicherungsverzicht wird der Schaden ohne Abzug ersetzt, und zwar in der Regel zum Neuwert, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeuten Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht?
Um eine Unterversicherung handelt es sich dann, wenn bei einer Sachversicherung, die Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Schadensfalls niedriger ist als der Sachwert. Einfacher ausgedrückt heißt das, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der reale Wert der versicherten Sachen und Sie somit mit Ihrer Versicherung mit einer zu geringen Summe gegen Schäden abgesichert sind. Bei einem Unterversicherungsverzicht hingegen verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung des Wertes der versicherten Sachen und ersetzt den entstandenen Schaden maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Am Beispiel erklärt
Stellen Sie sich vor, der Wert Ihrer Immobilie zum Schadenzeitpunkt beträgt 2.000.000 Euro. In Ihrer Police ist allerdings nur eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro hinterlegt, was einer Unterversicherung von 50% entspricht.
Sie haben in Ihrer Police keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart. Durch ein Hochwasser entsteht ein Schaden an Ihrer Immobilie von 300.000 EUR. Davon übernimmt die Versicherung aufgrund der Unterversicherung 50%also 150.000 EUR.
Sichern Sie sich jetzt ab, damit Sie im Schadenfall keine anteilige Erstattung befürchten müssen und eine ausreichend hohe Versicherungssumme in Ihrer Police hinterlegt ist, empfehlen wir Ihnen eine Prüfung Ihrer Versicherungssummen. Sprechen Sie hierzu Ihren Betreuer an, um einen Termin für eine qualifizierte Gebäudewertermittlung zu vereinbaren.