Da ich gerade einige Arbeitsanweisungen neu schreibe möchte ich obiges Thema mit aufnehmen.
Ich finde es toll, wenn Fahrer auf Facebook und Co. Bilder der Fahrzeuge posten, wenn diese z.B. vor Bergkulissen oder an netten Parkplätzen stehen.
ABER: man findet gerade auf TIK TOK immer mehr Fahrer, die ständig Bilder bei Ladestellen oder Lives während der Fahrt machen. Dort auch reichlich mit anderen über Ladestellen und Kunden oder andere Marktbegleiter herziehen. Geht in meinen Augen gar nicht.
Wie ist das Rechtlich? Wo ist die Grenze? Bei Betrieben ist meist eh Fotoverbot und ich will auch nicht, das man an Ladestellen filmt. Aber diese TIK TOK LIVE gehen etc. nervt mich gewaltig. Auch das Dumme Gelaber dazu. Was kann und darf ich unterbinden?
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Aber ich wurde darauf Hinweisen, dass beim verbotenen Filmen in Betrieben, an Ladestellen beio Veröffentlichung solcher Bilder/File damit zu rechnn ist, dass der Verlader/die Fa. Hausverbot, ggf sogar für alle Zweigstellen aussprechen kann. In der Folge ist der Fahrer da bei gewissen Aufträgen nicht mehr Einsetzbar. Weiterhin kann es ja passieren, dass Deine Geschäftsbeziehungen bzw Dein Geschäftsbetrieb gestört bzw. geschädigt werden. GGF würde ich sogar auf Regreßforderungen auch Deinerseits hinweisen.
Zitat: 2. Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Arbeitnehmer müssen strafrechtliche Vorschriften auch in Sozialen Netzwerken beachten. Beschäftigte sind aufgrund des Arbeitsvertrags bereits zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird durch § 17 UWG sanktioniert. Das Verbot der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stellt daher keine Besonderheit im Bereich der Sozialen Netzwerke dar.
Ich habe bei meinen Minijobbern die ich für die Entrümpelungen und Auflösungen beschäftige, jeweils einen Passus in den Arbeitsvertrag geschrieben dass sie keine Fotos oder Texte über Aufträge und Einsatzstellen in den sozialen Medien posten dürfen - sofern diese Rückschlüsse auf den Auftraggeber bzw die Örtlichkeiten zulassen. Klappt auch ganz prima und jeder hält sich daran.
Wenn wir einen besonderen oder interessanten Auftrag haben dann mache ICH Fotos und stelle die auf unsere Firmen-FB Seite. Das darf dann gerne jeder nach Belieben teilen und liken. Dabei gebe ich die Örtlichkeiten immer nur vage an (im nördlichen Landkreis oder im Stadtgebiet von XY). So daß man keine Rückschlüsse auf den ehemaligen Bewohner ziehen kann. Wäre unschön wenn irgendwann im FB steht "letzte Woche haben wir die Wohnung von Max Müller in der Bahnhofstraße entrümpelt. Schaut mal was wir unter dem Bett und hinter dem Kühlschrank gefunden haben"
Ja das ist genau dieser schmale Grad. Und den vermisse ich, wenn ich mal bei TIC TOC und co Videos schaue.
Eine ehemalige Fahrerin ist bei einem großen Spediteur gelandet und postet den ganzen Tag. Ich kann daran genau sehen, welche Kunden sie angefahren hat und welche Ladungen. So kann ich aktuell sehen was die so fahren. Ob deren Chef das so geil findet ist fraglich... Ich möchte das bei mir nicht und möchte das somit unterbinden. Wie gesagt, gegen ein tolles Bild vom LKW vor Bergkulisse oder unterwegs habe ich absolut nichts...
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat von Hajo im Beitrag #5...sofern diese Rückschlüsse auf den Auftraggeber bzw die Örtlichkeiten zulassen.
Warum dieser aufweichende, und ggf. konfliktbehaftete Zusatz? Warum nicht ein einfaches Verbot?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Ich habe folgendes in den Arbeitsverträgen stehen:
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Angelegenheiten – inklusive dieser Vertragsbestimmungen – die ihm im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, jederzeit, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren. ...
Weitere fristlose Kündigungsgründe sind, wenn der Arbeitnehmer insbesondere: ... - das Ansehen des Arbeitgebers schmälert, insbesondere durch üble Nachrede.
Allgemeines Verbot - mhh, dann gibt es dann aber auf kein Foto mit Lkw und Berg. Man hofft ja immer auf den gesunden Menschenverstand, bei einigen sucht man aber umsonst. Dann hilft wirklich nur das generelle Verbot.
Und, brauchst/willst Du als Unternehmer diese Photos?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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Seite 2 von meinem Jüngsten erstellt, damals war er noch Schüler, vor der Ausbildung und unentgeltlich. Die Bilder sind von mir und liegen auch dem Chef vor
... ich hatte mal einen Fahrer, der stand morgens beim Kunden und da wurde ihm gesagt: "Du kannst nicht abladen und musst warten. Zuerst ist der Planenzug dran".
Die erstbeste Möglichkeit hat er nicht genutzt. Das wäre gewesen den Jungs zu erklären das dann die ganzen Folgeaufträge platzen, verbunden mit der Bitte am Lager 2 kippen zu dürfen. Das liegt nur 500m weiter. Der Bitte hätten die Jungs vom Baustofflager sicher entsprochen.
Die zweitbeste Möglichkeit wäre gewesen unseren Auftraggeber anzurufen. Der hätte auch dafür gesorgt das er am Lager 2 hätte kippen können.
Die drittbeste Möglichkeit wäre gewesen mich anzurufen. Ich hätte das ebenfalls mit unserem Auftraggeber geklärt. Minutensache.
Stattdessen nutzt er die viertbeste Möglichkeit. Bleibt an der Entladestelle stehen ohne sich zu melden, ist verärgert, und postet auf Google unter einem Phantasienamen eine negative Rezension über den Baustoffhändler.
Tags drauf fragt mich mein Kollege nachdem er mir den Link zu der Bewertung geschickt hat: "Hast Du eine Idee wer das geschrieben haben könnte?"
Nachdem ich mir die anderen Rezensionen durchgelesen hatte wusste ich, das war mein Fahrer.
"Den brauchste mir aber nicht mehr schicken", sagte mein Kollege.
Hab den Fahrer dann weil er in der Probezeit war mit Frist 2 Wochen gekündigt und bezahlt von der Arbeit freigestellt.
Da gibt's bei mir null Toleranz für Blödheit. Sowas wird nicht geduldet.
@Stahli Torsten, soweit es mich betrifft muß man da nicht diskutieren. Version eins ist die klägliche offizielle, Version zwei ist die vorzeigbare. Wenn der Inhaber die Möglichkeit einer vorzeigbaren Internetpräsenz nicht nutzen möchte, dann ist es sein gutes Recht als Inhaber. Ich würde mich über so motivierte Mitarbeiter freuen und dies gerne in die eigene Internetpräsenz einbauen. Insbesondere wenn ich dringend Hilfe brauche.
Es geht mir hier aber nicht um die kooperativen Mitarbeiter sondern um die von der Sorte wie von Ralf beschrieben. Und da ist eine klare Vertragsgrundlage notwendig.
PS: Ich habe gelesen das Ihr auch Direkt-/Sonder- und Expressfahrten macht. Du darfst gerne meine Telefonnummer an Jens weitergeben.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Zitat von Krischan im Beitrag #10Und, brauchst/willst Du als Unternehmer diese Photos?
Ein schönes Foto von seinem Arbeitsplatz (Lkw) vor einer schönen Kulisse- ja warum denn nicht? Eine bessere Verbundenheit zu deiner Firma kann dir dein MA nicht übermitteln. Er ist stolz auf seinen Lkw, er ist stolz auf seine (und meine) Arbeit - perfekt.
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Mir geht es nicht um die guten Photos, sondern um die Einlassungen von Unzufriedenen. UNd da sorg ein Verbot für Klarheit. Wenn es gute Photos gibt, oder einen Fahrer der gut knipsen kann dann kann man ja immer noch eine Erlaubnis aussprechen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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