es ist nicht möglich eine Firma zu haben ohne im Handelsregister eingetragen zu sein. Du gehst davon aus, das eine "Firma" eine Bezeichnung für einen Gewerbebetrieb ist. Dem ist aber nicht so.
Ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen wird unter einer Firma geführt (§ 17 HGB). „Firma" meint dabei im rechtlichen Sinne nicht das Unternehmen als solches, sondern den Namen, unter dem es im Rechtsverkehr auftritt. Als Firma ist statt des Namens des Inhabers auch eine Sachbezeichnung, eine Abkürzung oder ein Phantasiename zulässig. Eine Firma muss zur Kennzeichnung eines Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht offensichtlich irreführend sein. Die Firma muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Jede im Handelsregister eingetragene Firma muss einen auf die Rechtsform des Unternehmens hinweisenden Zusatz enthalten, der die Haftungsverhältnisse des Unternehmens erkennen lässt. Dies sind z.B. für Einzelkaufleute „eingetragener Kaufmann/Kauffrau“ oder die allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z.B. „e.K.“.
Alle Gewerbetreibenden mit den folgenden Zusätzen sind grundsätzlich durch Ihre Rechtsform im Handelsregister eingetragen: GmbH, UG, KG, AG, KGaA, OHG
Alle anderen Betriebe ohne Zusatz oder mit dem Zusatz GbR sind nicht im Handelsregister eingetragen (lässt sich eine GbR ins Handelsregister eintragen, so wird daraus eine OHG).
Ein Frachtführer der eine Lizenz (EU oder national) beantragen will muss sich z.B. im Handelsregister eintragen lassen, da er durch das HGB zum Kaufmann erklärt wird. Jedoch wird dies nicht immer von den ausstellenden Behörden kontrolliert so das es sein kann, das ein Fachtführer nicht eingetragen ist. Dies währe jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß
Laboriosa
Auf was für einem Planeten lebt der denn? Mellmac??