Zitat von Bärenbruder im Beitrag #15Mal ne Frage an die Profis
Wie lange zählen die Module Also von der Schulung bis zum eintragen
Wollte 95 eintragen aber Module zu alt noch nie benutzt und trotzdem ungültig ???
Schulung 01 ; 02 2010
Fährst du nicht? War doch schon Stichtag letztes Jahr.
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #17Hermann , nein ich spiel doch nur am Lappi
Aber ab und zu mal vorladen , ausladen
da dachte ich trag mal lieber ein und alles ist gut
Lass dich nicht erwischen!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
für Modulbescheinigungen, die bisher aus den frühen Anfängen ab 09.2009 nicht verwendet wurden, gibt es kein MHD -> kannst du jederzeit zum Eintragen benutzen. Wurden bis 2011 teilweise sehr individuell von den Anbietern erstellt, bevor ab Mai 2011 das einheitliche Formular kam. Darf von den Führerscheinstellen nicht abgelehnt werden!
Ansonsten - sofort eintragen lassen, wenn FS später wie 10.09.2016 abläuft! Ansonsten wird es richtig teuer bei Bußgeld und HAFTUNG!
gibts da irgentwas schriftliches was ich den Damen unter die Nase halten kann bei mir steht kein MHD drauf und die agten uns damals das gleiche Module bis zum ersten eintragen gültig .
die sollen mal im BKrFQG-Gesetz nachschauen, da steht alles drin. Grundsätzlich gibt es auf den Bescheinigungen (egal von wann) kein MHD-Datum.
Beispiel: Hast du anfangs bis 2010 1 Modul doppelt gemacht? Und das erstgemachte für das Eintragen verwendet und das. 2. übrig? Dann ist das kein Problem! Jede Modulbescheinigung, die bisher nicht zum Eintragen verwendet wurde, kann für künftige Eintragungen verwendet werden.
Kann natürlich passieren, daß sie damit argumentieren, daß du zulange aktiv ausgesetzt hast und jetzt erst erneut Modulschulungen machen musst, bevor Ziffer 95 eingetragen wird (ist lt. Gesetz möglich). Und dann hast du das Problem des Nachweises deiner Praxis.
Grundproblem ist, daß viele FS-Stellen anfangs die vorgelegten Modulbescheinigungen nicht kopiert/gescannt haben und somit jetzt keine Nachweise aus diesen Zeiten haben. Kann dir auch passieren, wenn du in ein anderes Bundesland umziehst. Die wollen einfach verhindern, daß eine Modulbescheinigung für mehrere Verlängerungen benutzt wird.
meine bescheinigung über alle fünfe lag 4jahre im schrank.letztes jahr dimt zum verlängern vorgelegt - kein problem. die hat da nen stempel draufgedrückt damit ich damit nicht nochmal komm und fertig.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«