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Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
...habe ich hier eine aktuelle Info von der SVG mit Beispielen:
Inkrafttreten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes rückt näher
Ab dem 10. September 2014 ist die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis für den Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts – von Ausnahmen abgesehen – nur noch mit der Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein erlaubt. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht eine zweijährige Übergangsregelung vor. Diese Übergangsregelung beginnt mit dem Stichtag 10. September 2014 und endet am 10. September 2016. Fahrer, deren Führerschein in dieser Zeitspanne ablaufen, können also innerhalb dieser Frist – rechtzeitig vor dem im Führerschein eingetragenen Ablaufdatum – die Verlängerung der Fahrerlaubnis zusammen mit der Bescheinigung über die Weiterbildung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
Beispiel 1: Der Führerschein Klasse CE läuft am 10. August 2015 ab! Hier kann der Fahrer die Übergangsregelung nutzen, da das Ablaufdatum zwischen dem 10. September 2014 und dem 10. September 2016 liegt.
Beispiel 2: Der Führerschein Klasse CE läuft am 10. November 2016 ab! Hier kann der Fahrer die Übergangsfrist nicht nutzen, da das Ablaufdatum nach dem 10. September 2016 liegt. In diesem Fall greift die Übergangsregelung nicht, sodass der Fahrer die 35-stündige Weiterbildung bis zum 10. September 2014 eintragen lassen muss.
Besten Gruß vom ollen Sky, der auch noch eintragen lassen muss.
Ich wäre einer der Pechvögel gewesen, mein CE läuft am 4.11.16 ab, also knapp nach dem Stichtag. Somit könnte ich die Abläufe nicht in Übereinstimmung bringen und müßte dann alle 2-3 Jahre einen neuen Führerschein haben. Das hätten sie auch etwas intelligenter machen können daß die Abläufe immer zusammenfallen. Da es mich aber momentan nicht betrifft mache ich erst mal garnix, wahrscheinlich lasse ich sogar CE verfallen wenn es soweit ist. Dann kann ich bei Bedarf beides gleichzeitig wieder aktivieren.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
[quote=Skydiver| Beispiel 2: Der Führerschein Klasse CE läuft am 10. November 2016 ab! Hier kann der Fahrer die Übergangsfrist nicht nutzen, da das Ablaufdatum nach dem 10. September 2016 liegt. In diesem Fall greift die Übergangsregelung nicht, sodass der Fahrer die 35-stündige Weiterbildung bis zum 10. September 2014 eintragen lassen muss.
Besten Gruß vom ollen Sky, der auch noch eintragen lassen muss.[/quote]
Hi sie sind ja nicht alle blöd auf den Führerscheinstellen!
Meiner hätte Gültigkeit gehabt bis zum 31.10.16!
Sie hat den auf den 09.09.16 datiert und die 95 eingetragen!
Also in 2016 bezahle ich die Module und kann ihn dann ab September verlängern lassen!
Bei der Gefahrgutweiterbildung habe ich auch immer durch Abwesenheit geglänzt!
Unser Stromlieferant behauptet , ich wäre ein Stromschwarzbrenner!
Guerilla-PV1
Neulich hatte ich einen Traum - ein Politiker hing am Apfelbaum . Schon öfters hatte ich solche Träume , leider nie genug Bäume
ich 'predige' diese Fristen auch jedesmal zu Beginn der Modulschulungen, da immer wieder neue Fahrer dabei sind. Dazu wird auch noch ein selbstentwickelter Fristen-Zahlenstrahl mit Beispielen an die Wand projiziert - und dennoch kapieren es die Leute einfach nicht! Selbst wenn du bei den Unterschriftenlisten das Ablaufdatum und die notwendige Fristverlängerung einträgst, wissen die wenigsten, wann es Zeit für die Eintragung ist. Selbst Teilnehmer, die bereits mehrfach da waren, fragen öfters nach, wann sie eintragen lassen müssen.
Und manchen Unternehmen, denen ich dann solch eine xls-Aufstellung mit Ablauf- und Eintragungsfristen als Service zukommen lasse, rufen an und fragen, wie sie diese Tabelle interpretieren und den Fahrern beibringen sollen..... Glaubt mir, es liegt nicht an mir oder den Tabellen, daß soviel Unkenntnis offen zutage tritt.
Oje - das Bildungsniveau im Gewerbe befindet sich in vielen Fällen im freien Fall...und nicht nur dieses.....
Zitat von Kühltaxi im Beitrag #2Ich wäre einer der Pechvögel gewesen, mein CE läuft am 4.11.16 ab, also knapp nach dem Stichtag. Somit könnte ich die Abläufe nicht in Übereinstimmung bringen und müßte dann alle 2-3 Jahre einen neuen Führerschein haben. Das hätten sie auch etwas intelligenter machen können daß die Abläufe immer zusammenfallen. Da es mich aber momentan nicht betrifft mache ich erst mal garnix, wahrscheinlich lasse ich sogar CE verfallen wenn es soweit ist. Dann kann ich bei Bedarf beides gleichzeitig wieder aktivieren.
@Andreas, du hast den alten FS Kl. 2 und 3 - richtig? Dein Kl. CE verfällt nicht ab dem 04.11.16, sondern er ruht nur, bis du die Gesundheitsprüfung machst und ihn dadurch wieder aktivierst. Vorsicht beim C1 und C1E (ehemals Kl. 3): wenn du den ab 50 nicht durch Gesundheitsprüfung verlängerst, kannst du nur noch 7,5to LKW mit Tandem-Anhänger bis max. 12to zGM fahren, jedoch nicht mehr bis 18to zGM! Kl. B und BE kannst du weiterhin auch ohne Module fahren.
Tipp: bis zum Oktober 2016 die Module und den Doc absolvieren und dann alles eintragen lassen. Kostet genausoviel, wie wenn du das später machen lässt. Dazu noch bei Bedarf (nur internationaler Einsatz) sofort danach die Fahrerkarte tauschen - dann passt alles.
Keine Sorge, weiß ich alles. Ich werde aber trotzdem Module+Gesundheitsprüfung wahrscheinlich erst machen wenn nötig, wenn ich sie "einfach so" im Oktober '16 mache laufen die fünf Jahre ja dann und wenn ich CE dann in den fünf Jahren doch nicht brauche habe ich viel Geld umsonst ausgegeben. Wenn ich bei Bedarf mache habe ich "frisch" fünf Jahre. Ich weiß das die Führerscheinstelle irgendwann frühestens nach fünf Jahren "Ablauf" oder "Ruhen" wie du es nennst Prüfungen fordern könnte, aber da werde ich dann vorher mal nachfragen.
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Zitat von rumbalotte im Beitrag #9selbst wenn das nicht korrekt wäre, müßte sich der kontrollierende Beamte an die Daten im Führerschein halten
Der kann ihn zur Führerscheinstelle schicken und das ändern lassen!
Schon 2 mal neuen LKW angemeldet und gelabbert mit dem Leiter der dann die Schilder stempelt und die Zulassung unterschreibt und ruck zuck hatte der LKW einmal 2 Jahre und dann als die 3 Jahre kamen, 3 Jahre!
Nach 2 -3 Wochen auf gefallen dann lass umstempeln!
Ob ich da wäre durch gekommen bei der Polizei, glaube ich kaum!