... soll ein Angebot abgeben für den Transport von Feuerwerk 1.1 und 1.3 von Deutschland nach Italien.
Fährt im Moment jemand von Euch Gefahrgut nach Italien und kann mir sagen ob da über die normalen ADR-Vorschriften weitere Dinge zu beachten sind. Hab da im Internet was gelesen über USB-Sticks die zur Routenverfolgung mitzuführen sind.
Werde mal versuchen über die italienischen Behörden was raus zu kriegen. Weiß auch nicht ob die ein Sprengstoffrecht ähnlich dem deutschen haben das auch noch zu beachten wäre.
Bevor ich da runter dengel will ich auf jeden Fall auf Nummer sicher sein.
... danke Hermann. Österreich bin ich mittlerweile ziemlich sattelfest. Die Powerpoint-Präsentation ist sehr informativ, wenn auch nicht ganz vollständig.
Problem ist das das Feuerwerk 1.1 und 1.3 nicht nur nach ADR sondern auch nach Sprengstoffrecht zu behandeln ist. Hab die italienische Behörde jetzt angeschrieben und werde auf Antwort warten.
Jo, die Nato hat im Moment viel zu transportieren. Hatte kürzlich auch eine Anfrage aus Luxemburg.
Wenn dann würde ich über den Brenner. Mal sehen was sich ergibt.
adr in Italien muß ich bei meinen transporten auf die schilder achten, tunnel und diverse ortsdurchfahrten, ansonsten keine probs.
wie das in deinem fall ist 1.1 und 1.3, gilt da nicht ausnahmsweise EU Vorschriften?
außer CH, das umgeht man weiträumig.
Danke Sabine, ich habe Navi's von Becker in den Fahrzeugen, da kann ich Länge, Höhe, Breite und ADR-Klasse einstellen. Und das funktioniert recht gut. Schilder sehe ich eigentlich nur wenn ich meine ich wüsste einen besseren Weg als das Navi.
Schweiz werde ich meiden, da habe ich nicht wirklich Lust drauf.