Servus, Frage wie gehe ich damit um? Sachverhalt: ich habe eine Ladung in Tiomocom an ECG verkauft ex 89 HDH nach 21 Horneburg . In unseren AGB's sind ein Weiterverkauf verboten. Auftrag wurde am 4.11 um 12 Uhr erteilt um 12 Uhr 21 wurde es in die Timo gesetzt ex Aalen nach 21 Buxdehude mit einer Vermittlugsgebühr von 60€.
Problem 1 die Kennzeichen die ich bei Auftragsvergabe wollte und bekam passten ergo nicht, ich sehe darin eine bewuste Täuschung!
Problem 2 mein Auftrag wurde zurückgefaxt mit veränderung meiner AGB's das der wiederverkauf erlaubt sei und der bitte um Bestätigung die von mir nicht kam. Ich habe bei der Firma angerufen und mir wurde erkärt das es um feste Subler geht da das Hauptgeschäft der Eierhandel sei.
Probelm 3 das ganze kam deshalb auf weil ein Schaden beim "Abladen" passiert ist und der Unternehmer der Schlussendlich eingesetzt wurde alle Papiere, Timoauszug und Auftrag zugemailt hat. ich habe mir dann erlaubt bei der Firma ECG anzurufen und wurde dann frech iangelogen, das dies nur passiert wäre da LKW ausgefallen ist der Transport fand aber erst am Montag 9.11.statt. Jetzt Frage ich mich ob ich das alles auf sich beruhen lassen soll oder ob ich jetzt ein Faß aufmache...
Wir erreichen manchmal nicht 100 % Qualität, aber oft 100 % mehr als unser Wettbewerb, der nur 5 % billiger ist. Wenn man bedenkt, dass 20 % Qualitätsverbesserung Mehrkosten von 15 % verursacht, sind wir sehr günstig!
1. Kundenschutz sowie auftragsspezifischer Datenschutz gelten als vereinbart und ist Bestandteil dieses Vertrages. Eine Weitergabe des Transports an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung unsererseits nicht gestattet. Der Fahrer hat sich grundsätzlich bei der Be- und Entladestelle im Namen der Gröner-Group zu melden. 2. Den Vorschriften des jeweiligen Werkes ist Folge zu leisten. 3. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreiem, überprüften Zustand befinden, die den Standards des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität entsprechen. Bei einer Fahrzeitunterbrechung muss das Fahrzeug verkehrssicher, entsprechend der Gefahr die von der Ladung ausgeht, abgestellt werden. Vor und während der Durchführung des Transports darf der Fahrer keinen Alkohol oder sonstige Rauschmittel zu sich nehmen. 4. Bei evtl. Verspätungen oder sonstigen auftretenden Problemen ist die jeweilige Kontaktperson sofort unter der angegebenen 24 h Telefon Nummer zu benachrichtigen. Der Fahrer trägt Sorge für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass der Transport unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten abgewickelt wird. 5. Paletten sind grundsätzlich zu tauschen, außer es ist anders vereinbart 6. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland / Gerichtstand ist Heidenheim. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neuste Fassung. Diese beschränken in Ziff.23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf € 5.- je kg. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR je kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. Ereignis auf 1,0 bzw.2,0 Mio. oder 2 SZR / kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. 7. Gem.§ 449 Abs. 2 Ziff. 1 HGB wird die Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes abweichend von § 431 Abs.1 und 2 HGB auf bis zu 40 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung begrenzt, wenn und soweit für die Gröner-Group im Außenverhältnis eine entsprechend hohe Haftung besteht, für die Gröner-Group Regress nehmen kann. Eine evtl. höhere gesetzliche Haftung des Frachtführers bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Der Frachtführer ist verpflichtet , seine Haftung ausreichend zu versichern, insbesondere a) KFZ- Haftpflicht b) Betriebshaftpflicht / Vermögensschäden c) Güterhaftpflichtversicherung nach GüKG mit obigen Haftungsänderungen sowie CMR 8. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu treffen bzw. zu unterlassen, die nachteilige Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben könnten. Dies gilt insbesondere bzgl. der den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten vor und nach dem Schadensfall. Der Auftragnehmer muss eine den betrieblichen Tätigkeiten entsprechende Betriebserlaubnis besitzen. Bei jedem Transport müssen alle entsprechenden nationalen und internationalen Bestimmungen eingehalten werden . 9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderliche Papiere und Genehmigungen mit sich zu führen. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten ergänzend die CMR-Bedingungen. 10. Es gilt striktes Umladeverbot. Bei Komplettladungen gilt striktes Beiladeverbot. 11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausländische Fahrer aus den Drittstaaten nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung einzusetzen . Er verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass das ausländische Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 1 und 1 GKG n.F. besitzt und auf jeder Fahrt mitführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle mitzuführenden Dokumente auf Verlangen der Gröner-Group zur Prüfung auszuhändigen. 12. Der Auftragnehmer haftet im Falle der Lieferfristüberschreitung in voller Höhe für den dadurch entstandenen Schaden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber bei Ankunft des LKW`s an der Lade- bzw. Entladestelle zu informieren, ansonsten übernimmt die Gröner Group keinerlei Standgeldforderungen. Für die Abfertigung innerhalb der EU sind 24 Stunden und bei Drittländer 48 Stunden frei, danach übernimmt die Gröner-Group nur nach Vorlage der Standzeitkarte (mit Stempel und Unterschrift) 150,-EUR/Tag, wenn nichts weiteres vereinbart wurde. 13. Der Auftragnehmer versichert, dass das eingesetzte Equipment der DCE- Richtlinie 9.5 entspricht. 14. Sämtliche für die Erbringung der Leistung des Auftragnehmers anfallenden Kosten sind im vereinbarten Frachtpreis enthalten und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, es handelt sich um all- inklusive Preise. Dem Auftragnehmer obliegt der Beweis dafür, dass die anrechenbaren Einzelleistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht wurden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt. Sämtliche Originalquittungen / Frachtunterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung der Ware per Post an die Gröner Group in Söhnstetten zu schicken. Für verspätete Übersendung werden EUR 25,- in Abzug gebracht. 15. Bei LKW Ausfall oder bei Nichtgestellung des vereinbarten Laderaumes ist die Gröner-Group berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zu chartern, wobei evtl. Mehrkosten vom Auftragnehmer zu tragen sind. 16. Die Sicherungsmaßnahmen müssen entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. 17. Sobald einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchführbar sein sollten oder werden, wird die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung des Vertrages durch eine sinngemäße wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung am besten erreicht wird. Sollten sich bei der Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken ergeben, so verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, diese so auszufüllen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt auch dann, wenn sich durch Gesetzgebung und/ oder Rechtssprechung neue Gesichtspunkte ergeben, die eine Änderung oder Anpassung dieses Vertrages notwendig machen oder zweckmäßig erscheinen lassen. Zahlungsziel: 45 Tage Für die ordnungsgemäße Transportdurchführung bedanken wir uns im Voraus.
Wir erreichen manchmal nicht 100 % Qualität, aber oft 100 % mehr als unser Wettbewerb, der nur 5 % billiger ist. Wenn man bedenkt, dass 20 % Qualitätsverbesserung Mehrkosten von 15 % verursacht, sind wir sehr günstig!
Kann mir nicht vorstellen das der Laderaum leer gefegt ist in Plz 89 und wer sich mit denen einläßt, ich weß nicht.
Es wurden ja schon Seiten voll im Internet geschrieben über ECG und Ursprungsfirma, sind doch bekannt wie ein bunter Hund!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Uwe, den kannstest du aber bereits .... irgendwie muss er sein Geld ja verdienen.
Ich seh das ähnlich wie Herrmann, auf der Relation würdest auch einen im Selbsteintritt bekommen und u.U. einen Kleinen glücklich machen.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
Leider hat den Auftrag meine Zimmernachbarin gemacht ich habe das erst am Ende mitbekommen. MIch regt eigentlich die Tatsache auf das der Hr. Oberdisponent mich frech angelogen hat, das ärgert mich maßlos, deshalb nervt mich das Ganze ja an.
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ECG arbeitet nur so, sprich Ladungen im Süden aufkaufen und sie dann wieder verändert reinsetzen.
Hab ihn schön öfters entlarvt un bin dann glücklicherweise doch noch an die Ladung des Hauptspedi's gekommen. Meist war man mir sehr dankbar für meine Hinweise.
Hat früher auch schon mal was von mir bekommen, bin aber dann auch hinter das System hintergestiegen und habe es gelassen !
@Uwe: Ich denke Ladung aus deinem PLZ Bereich wird man auch mit Kusshand an seriöse TU los, nur tummelte sich häufig soviel Kröppzeuges in der TC das man da auch schon mal die Laune verlieren kann.
Wenn eine doppelt drin steht unter Plane und Taut und morgens für den nächsten Tag, ist es zu 90 % ECG!
Der hatte mich leztes Jahr mal an gerufen. Um gotteswillen beim besten Willen nicht. Ob ich ECG kenne, ja vom Internet, da stehen genug Einträge drin.
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Problem 1 : Hier sehe ich Deinen Kunden in der Pflicht. Passen die Kennzeichen nicht, erstmal abtreten lassen. Dann gemächlich klären und dann eventuell laden oder auch nicht.
Problem 2 : Ein Rückfax mit geänderten Bedingungen stellt ein neues Vertragsangebot dar, welches von Dir hätte bestätigt werden müssen, da sonst kein Vertrag zustande käme. Das Problem sehe ich hier darin, das auch eine stillschweigende Zustimmung vorliegen könnte, indem Du Dich eben nicht wieder darauf gemeldet hast. Andererseits liegt auch keine schriftliche Genehmigung, wie gefordert, vor. Sehr schwierig.
Ich sehe als Laie da jetzt einen Vertragsbruch, womit die Frage der Vergütung in der vereinbarten Höhe nochmals überdacht werden sollte. Oder mal auf deutsch : ich würde ihm jetzt 60 Euro Bearbeitungsgebühren aufbrummen und gesetzeswidrig den Schaden aufrechnen. Du weist ja nicht, wo er Dich noch überall beschaizzt.
Problem 3 : das löst man ganz einfach mit einem schwarzen Brett und einer förmlichen Beschwerde bei TC, welche, wie nicht anders zu erwarten wäre, im Sande verlaufen wird.
ECG ist neben Doof+Schlau und Kabelsalat ganz oben auf meiner Liste, wobei sich letzterer ja erledigt hat, zumindest vorerst.
Problem 4 : lass mal Deine AGB überarbeiten, die sind teilweise ein Witz. §12 zerpflückt Dir ein Jurastudent im 1 Semester. Wozu brauchst Du bei jedem Transport die D.C 9.5 und wieviele haben die schon??? Da schießt Du 85% der Lkw in den Wind. In 7 Tagen die ABL sonst 25 EUR ??? Was denn für Tage? Kalendertage, Arbeitstage ??? Bei Kalendertagen streich ich sowas gleich raus, da nicht schaffbar, zumindest nicht im Original wie von vielen verlangt.
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von Jupiter im Beitrag #8ECG arbeitet nur so, sprich Ladungen im Süden aufkaufen und sie dann wieder verändert reinsetzen.
Da gibt es noch die Firma Möhli + Tasche. Ich rufe da immer mal des Spasses wegen an. Da hat noch nicht einmal der in der TC angegebene Abgangsort bzw. der Empfangsort gestimmt. Dafür gibt es nur 2 Möglichkeiten : da arbeiten nur Hilfsschüler, die gerade mal so viel von Geographie verstehen, das sie nach der Arbeit gerade eben so wieder nach Hause finden oder das Ganze funktioniert nach einem ähnlichen System und der Ursprungsauftraggeber soll nichts spitz kriegen.
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veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
IST MIt ABSICHT offen...ALLES was ich geschrieben habe ist BELEGBAR!!!!!!!!!
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Der Waldmann von Duderstadt spricht dann von Kundenscutz wenn er ein anderer Abgangsort drin stehen hat.
Mümmelmman und Taugenix sucht schon Lkws ob wohl er den Zuschlag in Alzenau noch gar nicht hat.
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
@Thommy Von der Sorte gibt es noch mehr wo die Orte nicht Ansatzweiße stimmen. Tränendingsbums ebenso wie die Konzernlogistiker aus Duisburg.
@ Hermann Auch das machen sämtliche Sofas die sich bei Plattformen wir Transporeon und Co rum treiben. Da man keine eigenen Autos besitzt und auch kleine Disposition im eigentlichen Sinne geht man das Risiko, auf Ladungen sitzen zu bleiben, gar nicht erst ein. Da werden die Deppen vorher gesucht und dann erst billig ersteigert.
Bei manchen ist es Gang und Gebe, dass wenn man anruft und Interesse bekundet ... erstmal die Antwort kommt man müsse mit dem Kunden sprechen.... Sollst mal sehen wie die drauf sind , wenn die Ldg annimmst und wieder zurück gibst eh das Fax da ist .... LACH
Gruß Chris
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