Hab derzeit Kontakt mit einem Fahrer eines größeren Transportunternehmens... tolle Geschichte..
Fahrer ist am Donnerstag raus nach Triest mit einem Container. 500m vor Hafenzufahrt verreckt der Anlasser. Die Nacht von Donnerstag auf Freitag hat MAN repariert. Freitag den Container abgeliefert. Soweit wieder alles gut. Dann in der Nähe von Verona 2 Container für D aufgenommen, davon einer überbreit (3m). Genehmigung dafür für IT, AT und D vorhanden. Fahrer macht am Freitag Pause, fährt am Samstag die restlichen Meter den Brenner hoch. Bei Sterzing an Mautstelle wird ihm gesagt, das am Brennner dafür am Samstag Fahrverbot herrscht. Für einen Stop war keine Möglichkeit mehr. Kurz vor der Staatsgrenze IT/AT waren dann die Carabieneri zur Stelle. Ergebnis: LKW wurde unter Begeleitung nach Brixen geleitet, dort steht er seit Samstag. Die Begleitung nach Brixen 1000,00 Euro LKW und Auflieger für 8-12 Wochen beschlagnahmt, Führerschein des Fahrers eingezogen, kriegt er per Post nach D LKW kostet 15,00 Euro/Tag Parkgebühr
So gehts.... in anderen Ländern....
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Zitat von Franz_Meersdonk im Beitrag #2Dumm gelaufen... Hätte das nicht in der Genehmigung stehen müssen, dass Samstag keine Überbreite erlaubt ist?
Steht bis 3,0m Breite nicht in der (sehr teuren) Einzel- oder Jahres-Genehmigung - muß der TU wissen: https://www.ploseate.com/2480/divieti-2018-DE.pdf Über 3,0m Breite bekommt der TU die Fahrzeiten mit Begleitung in I in der Einzelgenehmigung vorgeschrieben.
Bußgelder für Verstöße in I bei Schwer-/Sondertransporten werden i.d.R. richtig teuer - wäre in diesem Fall interessant, es zu erfahren. Wenn es bei den € 1.000 bleibt - Glück gehabt.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #3 Bußgelder für Verstöße in I bei Schwer-/Sondertransporten werden i.d.R. richtig teuer - wäre in diesem Fall interessant, es zu erfahren. Wenn es bei den € 1.000 bleibt - Glück gehabt.
@hurgler0815 die 1K Euro sind nur für die Begleitung des LKWs zu Verwahrstelle. Dort laufen seit Samstag 15Euro Parkgebühr je Kalendertag auf.
EIn Strafmaß der ital. Behörden ist noch nicht bekannt.
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Morgen fahren 3 Züge runter, der eine ist ein Kranzug (zum umladen) der Zweite hate eine gültige Genehmigung für Italien, der Dritte eine gültige Genehmigung für Österreich....
Kostet alles irgendwie nix.....
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Freitags Mittag 16 Uhr falsche Fahrstrecke... Wochenende Fahrverbot Neue Genehmigung... Auto so lange festgelegt.
Kosten für den Fahrer 450 € für falsche Strecke
Versuch dem Disponenten einen einzustielen, weil es kein Deutscher bzw. Deutsch sprechender Fahrer war----
Wir haben auch Genehmigungen in NL B und F-Sprache und haben diese übersetzen lassen.
Hat sich vor 10 Jahren keiner drüber aufgeregt. heute heißt das egal wo in Europa " zahlen" und lächeln
und wenn ich lese das die mit 3 Autos unterwegs sind mit verschiedenen Genehmigungen, um die Kuh vom Eis zu bekommen, haben die doch wohl auch schon ein
Zitat von da_Strizzi im Beitrag #7aktueller Stand:
Morgen fahren 3 Züge runter, der eine ist ein Kranzug (zum umladen) der Zweite hate eine gültige Genehmigung für Italien, der Dritte eine gültige Genehmigung für Österreich....
Kostet alles irgendwie nix.....
Ich frage mich, wenn wie im ersten Beitrag geschrieben, das Auto eine gültige Genehmigung hatte, nunmehr 3 Autos runterfahren ?? oder habe ich etwas verpasst ?
Zitat von da_Strizzi im Beitrag #7aktueller Stand:
Morgen fahren 3 Züge runter, der eine ist ein Kranzug (zum umladen) der Zweite hate eine gültige Genehmigung für Italien, der Dritte eine gültige Genehmigung für Österreich....
Kostet alles irgendwie nix.....
Ich frage mich, wenn wie im ersten Beitrag geschrieben, das Auto eine gültige Genehmigung hatte, nunmehr 3 Autos runterfahren ?? oder habe ich etwas verpasst ?
Die italienische Polizei hat den ursprünglichen LKW besxhlagnahmt. Der steht erstmal. Die Genehmigungen sind fahrzeugbezogen, da stehen Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger drinne....
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Zitat von Franz_Meersdonk im Beitrag #4Den Zonck hat in dem Fall vermutlich der Empfänger - weil der wochenlang auf seine Ware warten darf
Die Mehrkosten kann man dann prächtig als Schadensfall beim Verantwortlichen geltend machen, da es sich um keine höhere Gewalt handelt (wie z.B. teilweise bei den Blockaden in F)
Zitat von Scaniafan im Beitrag #12 Es dürfen 3 LKW s kommen und die Ladung umladen ?? Ich kenne das immer nur so von der Polizei eingesackt, gibt es nicht wieder oder erst nach Verhandlung. Glaube nicht das die Ladung frei gegeben wird und dann von dannen ziehen können
Sehe ich auch so
Zitat von Scaniafan im Beitrag #12Das in der Genehmigung die Kennzeichen drin stehen ist normal und man sollte sich daran halten oder man kann auf die Schnauze fallen
Genehmigung in I ist immer Fahrzeugbezogen mit den Kennzeichen - wehe, wenn die nicht stimmen.
Zitat von Scaniafan im Beitrag #12Ich habe mich im Laufe meines Spediteurs-Lebens mit genug Schwertransporte in ganz Europa beschäftigt , aber irgend etwas stimmt da nicht
Verstoß gegen Fahrverbot auf Brennerautobahn - reicht schon.
Zitat von sabine im Beitrag #14 ......... soweit ich weiß, ist beschlagnahmt der komplette zug mit der ware
aus meiner Erfahrung ist das genau so - da wird nichts um- oder abgeladen.