Wie läuft das künftig? Wo ist die wissenschaftlich fundierte Grenze? Wie kann sowohl der Fahrer wie auch der Unternehmer diesen Grenzwert kontrollieren?
Cannabis und Regulierung Kaskoversicherung bei selbstverschuldetem Unfall?
Unsere 'Fachkräfte' in den Ministerien werden das schon richten....
Aktuell bei Markus Lanz mit dem SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach: Cannabiskonsum wird legalisiert werden. Straffrei sind 25g im Eigenbedarf, das für 75 Joint reicht. Verschenken oder handeln bleibt weiterhin illegal.
Die Bundesregierung wirbt aktuell bei Instagram mit Jugendsprache z.B. Bubatz wird legal. Würde angeblich den Umsatz des Schwarzmarkts drastisch herunterfahren. Die Vorschriften und Strafen interessieren die jugendlichen Konsumenten nicht mehr. Aktuell kiffen ca. 20% der Jugendlichen bis 20 Jahre (Aussage Lauterbach).
Frage von Lanz, wie die Polizei die 25g-Grenze kontrollieren soll. Keine Antwort von Herrn Lauterbach.
Einfach mal die Anlage 4 FeV zum Thema Cannabis befragen. Artikel 9.2.1 und 9.2.2. Wer regelmäßig konsumiert, dem wird seine Führerschein entzogen und frühestens nach MPU-Absolvierung kann man den wieder beantragen. Gelegentlich erlaubt, aber nur ohne Kontrollverlust und nicht in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Was bedeutet gelegentlich?
Für mich persönlich unbegreiflich. Da es bereits Urteile gibt, die eine fristlose Kündigung bei Drogenkonsum erlauben, stellt sich für den Unternehmer die Frage: ist Cannabis ab 01.04.2024 noch eine Droge oder nicht mehr? Nicht mehr, sofern Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen wird.
Muss man als Unternehmer bzw. Fahrer eine Fahrerkabine tolerieren, die nach Gras riecht? NEIN. Also muss vom Unternehmer eine Betriebsvereinbarung verfasst werden.
FeV: Artikel 9.2.1 und 9.2.2. Wer regelmäßig konsumiert, dem wird seine Führerschein entzogen und frühestens nach MPU-Absolvierung kann man den wieder beantragen. Gelegentlich erlaubt, aber nur ohne Kontrollverlust und nicht in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Wenn die Legalisierung beschlossen wird, muss auch ein verbindlicher Grenzwert für Kontrollen festgelegt werden - kein Empfehlungs-Wischi-Waschi.
Unser Großstadtkind war heute mal zu Besuch. Wir haben über das Thema gesprochen, ihr Kommentar dazu: "Na klar, die Jugend (aus ihrem Dunstkreis) hat deswegen GRÜN gewählt bei der letzten Bundestagswahl". So gewinnt man Wahlen...
Ich hatte heute, während einer Autofahrt, das Vergnügen, den Gesundheitsminister der BRD in einem Live-Interview, auszugsweise, zum Thema Cannabis, zu hören.
Er hörte sich - ich habe Herrn L. sehr lange nicht gehört resp gesehen - nicht sehr gesund an. Auch war seine Sprache nicht wirklich deutlich.
Ich hoffe, es geht ihm gut?
Man muss nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen: Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.