Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1 ...... Das Toll Collect jetzt 4 Webinare zum Thema 3,5 to.-Maut anbietet, zeigt für mich eindeutig, das die mit einem Chaos rechnen.
Allein schon die Überschrift von TC zu den angebotenen Webinaren zeugt von der Unkenntnis des verantwortlichen Personals.
Unfassbare Stümperei. Es wird das eintreten, was viele Fachleute befürchten: keine Kontrollmöglichkeiten, blanke Willkür, totale Unsicherheit bei Firmen und Fahrern. Dazu das Chaos um die Geräte.
In anderen Ländern muss jeder bezahlen - nur bei uns nicht. Die Bußgelder werden reichlich gefordert. Dank an die Handwerkerlobby.
Ob ich noch Webinare anbiete, wird kurzfristig entschieden. Habe bereits in den letzten Wochen gemerkt, dass dieses Thema vielen Kunden nicht zu vermitteln ist.
Foto von heute....mautpflichtig oder nicht?
hurgler0815
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Lt. Handwerksordnung gibt es 135 anerkannte Ausbildungsberufe. Dazu noch 163 Berufe gem. Anlage A und B, die als Handwerk betrieben werden können. In der Fahrzeug-Anmeldeliste sind jedoch nur 163 Berufe aufgeführt - handwerklicher Fehler oder Absicht?
Wer soll das vor Ort kontrollieren können? Mitführpflicht für Fahrzeug-Anmeldung TC?
Spannend wird es bei ausländischen Handwerkern, die vielfach keine äquivalent Ausbildungen bzw. Berufe haben oder diese in D ausführen.
Zitat von der Homepage BALM Ausblick: Im Zusammenhang mit der Absenkung der Tonnagegrenze auf mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse wird zum 1. Juli 2024 folgender Ausnahmetatbestand unter § 1 Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz ergänzt:
10. Fahrzeuge nach § 1 Abs. 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.
so wie es formuliert ist würden ja genau die gleichen Handwerker-Ausnahmen greifen wie bei den LuRZ. Wäre ja aber zu einfach und zu logisch.
Irgendwo stand mal dass die Ausnahmen nur für kammerpflichtige Handwerke bestehen und der Unternehmer Mitglied bei der HWK sein muss. Die ganzen "Universalpfuscher" und Hausmeisterdienste wäre dann nämlich mautpflichtig
Zitat von Hajo im Beitrag #4so wie es formuliert ist würden ja genau die gleichen Handwerker-Ausnahmen greifen wie bei den LuRZ. Wäre ja aber zu einfach und zu logisch.
Stimmt fast. Glaubt mir - da glühten heute vormittag die Telefonleitungen nicht nur bei mir.
Zitat von Hajo im Beitrag #4Irgendwo stand mal dass die Ausnahmen nur für kammerpflichtige Handwerke bestehen und der Unternehmer Mitglied bei der HWK sein muss. Die ganzen "Universalpfuscher" und Hausmeisterdienste wäre dann nämlich mautpflichtig
Stimmt. In der Fahrzeug-Anmeldeliste sind die Berufe aufgeführt . Wer sich nicht darum kümmert, wird es bald im Geldbeutel spüren.
ab 1. Juli 2024 erweitert sich die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), die im Güterverkehr genutzt werden.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Handwerksbetriebe: Sofern diese Fahrzeuge Materialien, Ausrüstungen und Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb genutzt, hergestellt oder bearbeitet werden, sind sie von der Maut befreit. Diese Regelung, bekannt als "Handwerkerausnahme", setzt voraus, dass die Fahrten nicht dem gewerblichen Güterverkehr zuzuordnen sind.
Die Berechtigung zur Mautbefreiung hängt von der jeweiligen Fahrt und den transportierten Gütern ab. Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) trifft die Ausnahme zu, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Regelung gilt für alle Handwerksberufe, die aus der vom BALM veröffentlichten Liste zu entnehmen sind sowie für anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist, auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Es gibt so viele Grenzfälle, auf die die Handwerksregelung gem. BFStrMG nicht oder teilweise nicht zutrifft.
Beispiel: Leerfahrt zur Baustelle/zum Händler/zum Lager zur dortigen Aufnahme von Material und Ausrüstung. Mautpflichtig oder nicht? Wie erfolgt der Nachweis? Ausländischer Handwerker unterwegs in D. Hat die Freistellung in D in seiner Landessprache beantragt. Mitführpflicht? Wenn ja - Übersetzung notwendig?
BAnz AT 18.07.2023 B9: Verzeichnis der Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist . Typisch D: Wegen technischer Probleme nicht erreichbar. Im Prinzip kann fast jeder irgendeinen Handwerksberuf 'konstruieren'. Z.B. auch ein Spediteur, der Lagerkenntnisse vorweist oder ein eigenes Lager besitzt.
Die Ausländer wird man bei einer Kontrolle oder einer Mauterfassungssäule oder einer -brücke im Zweifelsfall ahndungslos weiterfahren lassen. Bußgelder gem. OWiG kann man von gebietsfrenden Kfz-Haltern nicht eintreiben. Für Inländer wird es Bußgeldverfahren und Verfahren zur Maut-Nacherhebung geben. Bei den wenigen BALM-Kontrollfahrzeugen zur Maut eine reine Nadelstich-Politik.
Die Lobby des Handwerks hat funktioniert und gleichzeitig einen weiteren Sargnagel für den Niedergang des deutschen Handwerks eingehauen.
Habe die Seminarunterlagen als PDF erhalten. Völlig unnötige Selbstpräsentation von TC.
Die Bedingungen, die vor allem die kleinste und NEUE Klasse betreffen, sind leider fast 1:1 von der TC-Homepage übernommen. Aufklärung zur Handwerkerregelung...nichts Neues.
Das Seminar kann man sich ersparen, sofern man sich im Vorfeld mit den Voraussetzungen zur Mauterhebung beschäftigt. Vor allem bei der Handwerkerregelung gibt es nach dem Seminar weiter viele ungeklärte Fragen.
hurgler0815
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Wichtig vor allem für alle Tiefbau-Unternehmen. Es besteht weiterhin die Ungleichbehandlung der einzelnen Gewerke (z.B. Messebau und Handwerker Garten-Landschaftsbau sind nicht befreit)